maxheadroom hat geschrieben:
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen -
Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg
Saludos
maxheadroom
Einspruch Euer Ehren!
Als Brandenburger muss ich es wissen:
Es gab zwar mehrere Friedrich Wilhelms von Brandenburg, die waren im "Nebenberuf" zwar auch Kurfürsten von Brandenburg aber im Hauptberuf Könige "in" (später "von") Preußen.
Der erste dieses Namens war der sog. "Soldatenkönig".
Von den "nur" Kurfürsten" hieß keiner Friedrich Wilhelm.
Der Spruch:
"Es ziemt dem Untertanen, seinem Könige und Landesherrn schuldigen Gehorsam zu leisten und sich bei Befolgung der an ihn ergehenden Befehle mit der Verantwortlichkeit zu beruhigen, welche die von Gott eingesetzte Obrigkeit dafür übernimmt; aber es ziemt ihm nicht, die Handlungen des Staatsoberhauptes an den Maßstab seiner beschränkten Einsicht anzulegen und sich in dünkelhaftem Übermute ein öffentliches Urteil über die Rechtmäßigkeit derselben anzumaßen."
- Antwort vom 15. Januar 1838 auf eine Zustimmungsadresse von John Prince-Smith an Wilhelm Eduard Albrecht. Albrecht gehört zu den Göttinger Sieben, die 1837 gegen die Aufhebung der Verfassung im Königreich Hannover protestierten.
(Wikipedia)
Diesen Spruch hatte verfasst:
Gustav von Rochow, der seitdem auch gerne "der beschränkte Gustav" genannt wurde; er war zu dieser Zeit preußischer Innenminister.
Sein zweites Hauptwerk war die Begründung eines Vorläufers unseres TÜV.