Danke für den Link, Girasol, den hatte ich trotz Suche nicht gefunden.
immerhin weiss man dann, dass irgendwo eine Beschränkung gelten könnte... eventuell, oder auch nicht, per Verfügung durch das lokale Gesundheitsamt... Also weiss man eigentlich garnichts
Aber was gilt, wenn man z.B. auf der Autobahn unterwegs ist, und es droht der Fall, dass die BAB einen Landkreis mit Ausgangsbeschränkung durchquert. Muss ich dann sofort noch vor der Grenzlinie auf dem Seitenstreifen anhalten und das Ende der nächtlichen Ausgangssperre abwarten?
Mit meiner Grosshirnrinde stelle ich fest, dass ich keinen Beitrag zum Infektionsgeschehen leisten kann, wenn nur auf der BAB hindurchfahre, jedoch scheint der Einsatz von Nachdenken bei Behörden eher dünn gesäht zu sein und ich befürchte drakonische Strafen, wenn es denen nicht gefällt. Mir fehlt da irgendwie die klare Ansage, damit man sich an die Bestimmungen mit gutem Willen halten kann.