Re: Soziale Absicherung in Spanien
Verfasst: Mo 11. Nov 2013, 10:12
Die in dem neuen Gesetz, das zum 1. Januar 2007 in Kraft getreten ist, vorgesehenen Sachleistungen werden die deutschen Altersresidenten ebenso in Anspruch nehmen können wie Spanier. Voraussetzung ist ein gewöhnlicher Aufenthalt in Spanien seit mindestens fünf Jahren. Wenn sie spanische Sachleistungen in Anspruch nehmen, erhalten sie jedoch nicht das deutsche Pflegegeld. Und die spansichen Geldleistungen werden nicht an die deutschen Altersresidenten gezahlt.
Finde ich nur gerechtfertigt; im Bereich der Sozialversicherung kommt es nicht auf den gemeldeten Wohnsitz, sondern auf den gewöhnlichen Aufenthaltsort an und der befindet sich dort, wo man seinen Lebensmittelpunkt hat.Wo liegt das Problem? Weil man dann das deutsche Pflegegeld nicht mehr erhält und die Geldleistungen dann nicht mehr an die Altersresidenten ausbezahlt werden?
Finde ich nur gerechtfertigt; im Bereich der Sozialversicherung kommt es nicht auf den gemeldeten Wohnsitz, sondern auf den gewöhnlichen Aufenthaltsort an und der befindet sich dort, wo man seinen Lebensmittelpunkt hat.Wo liegt das Problem? Weil man dann das deutsche Pflegegeld nicht mehr erhält und die Geldleistungen dann nicht mehr an die Altersresidenten ausbezahlt werden?