Formulario EX 15
- Corinna
- activo
- Beiträge: 463
- Registriert: Mi 25. Jan 2012, 23:57
- Wohnort: San Jaime, Benissa / Ostbayern
Re: Formulario EX 15
Hallo,
das ist ja alles wirklich furchtbar kompliziert...
ich habe eine Generalvollmacht meiner Tante, mit Apostille aus Deutschland...und auch von einem staatlich vereidigten Übersetzer ins Spanische übersetzt...DAS müsste dann wohl ausreichend sein? Wobei ich diese Generalvollmacht in Deutsch und in Spanisch ja nicht im Auto mit mir führen kann...stellt euch vor, sie würde geklaut! Das ist das einzige Exemplar, DIN A 4 groß und mehrere Seiten lang.
Meine Tante ist leider ein Pflegefall in Deutschland und sie wird mir auch keine weiteren Sachen unterschreiben können...daher hab ich auch die Generalvollmacht um hier in Spanien alles für sie regeln zu können.
Bei der Autoversicherung hab ich extra nachgefragt...es sei kein Problem, wenn ich oder mein Freund mit dem Auto unterwegs seien und ein Unfall passieren sollte, wurde uns gesagt.
LG Corinna
das ist ja alles wirklich furchtbar kompliziert...
ich habe eine Generalvollmacht meiner Tante, mit Apostille aus Deutschland...und auch von einem staatlich vereidigten Übersetzer ins Spanische übersetzt...DAS müsste dann wohl ausreichend sein? Wobei ich diese Generalvollmacht in Deutsch und in Spanisch ja nicht im Auto mit mir führen kann...stellt euch vor, sie würde geklaut! Das ist das einzige Exemplar, DIN A 4 groß und mehrere Seiten lang.
Meine Tante ist leider ein Pflegefall in Deutschland und sie wird mir auch keine weiteren Sachen unterschreiben können...daher hab ich auch die Generalvollmacht um hier in Spanien alles für sie regeln zu können.
Bei der Autoversicherung hab ich extra nachgefragt...es sei kein Problem, wenn ich oder mein Freund mit dem Auto unterwegs seien und ein Unfall passieren sollte, wurde uns gesagt.
LG Corinna
"Before you diagnose yourself with depression or low self esteem, first make sure that you are not, in fact, just surrounding yourself with assholes." (William Gibson)
Re: Formulario EX 15
Ich würde in Deiner Stelle, diese Generalvollmacht (spanische Übersetzung) von einem spanischen Notarbüro fotokopieren und beglaubigen lassen und dies dann immer im Auto mitführen.
Und bezüglich Autoversicherung: da würde ich die Bedingungen durchlesen, ob Du wirklich im Ernstfall Versicherungsschutz hast. Mir ist das ja auch erst beim Durchlesen aufgefallen, dass ich ein suplemento (Ergänzung) für meinen Mann brauchte. Der Versicherungsvertreter meinte zwar, das wäre nicht nötig, aber im Ernstfall zählt ja nur, was Schwarz-auf-Weiß geschrieben steht. Ich habe dann auf dieses suplemento in Schriftform bestanden.
Grüsse
Josefine
Und bezüglich Autoversicherung: da würde ich die Bedingungen durchlesen, ob Du wirklich im Ernstfall Versicherungsschutz hast. Mir ist das ja auch erst beim Durchlesen aufgefallen, dass ich ein suplemento (Ergänzung) für meinen Mann brauchte. Der Versicherungsvertreter meinte zwar, das wäre nicht nötig, aber im Ernstfall zählt ja nur, was Schwarz-auf-Weiß geschrieben steht. Ich habe dann auf dieses suplemento in Schriftform bestanden.
Grüsse

Josefine
Gruß Josefine 

- weltenbummlerin1970
- activo
- Beiträge: 236
- Registriert: Mo 5. Nov 2012, 13:03
Re: Formulario EX 15
IMMER ALLES SCHRIFTLICH, egal ob Versicherung, Behörden etc., nicht auf das mündliche wort vertrauen.
IMMER ALLE Papiere, die von Relevanz sind resp. sein könnten, mitschleppen, gut verstaut und am mann/an der frau, damit nicht noch irgendwelche banditen ein unheil verursachen
IMMER FREUNDLICH SEIN zu den polizisten, RESPEKT ZEIGEN, ABER NICHT EINGESCHÜCHERT WIRKEN. RECHT hat immer die Polizei, auch wenn es objektiv nicht so sein sollte.....diskutieren nützt vor ort nichts, jedoch freundliches hinterfragen....und viel papier bei sich zu haben zeigt auch schon ein grosses bemühen, dem spanischen bürokratismus gerecht zu werden und wird entsprechend wohlwollend zur kenntnis genommen.
SPANISCH KENNTNISSE sind IMMER von vorteil.....und auch wenn sie nur rudimentär sein sollten, schon die anstrengung, sich auf spanisch zu artikulieren wirkt "entspannend"
Die meisten polizisten folgen schlichtweg den anweisungen von oben, die umsetzung vor ort ist ihre aufgabe und entsprechend gross ist auch der druck auf ihnen....und nicht selten ist der info-fluss von oben an die basis nicht optimal, was zu unterschiedlicher auslegung der anordnungen führen kann.....somit einfach ALLES RELEVANTES mitführen und freundlich bleiben
Mir ist hier bis anhin noch KEIN polizist über den weg gelaufen, den ich hätte verfluchen können, alle ausnahmslos freundlich, auch wenn das gesicht zu anfang sehr einschüchternd wirken kann
IMMER ALLE Papiere, die von Relevanz sind resp. sein könnten, mitschleppen, gut verstaut und am mann/an der frau, damit nicht noch irgendwelche banditen ein unheil verursachen
IMMER FREUNDLICH SEIN zu den polizisten, RESPEKT ZEIGEN, ABER NICHT EINGESCHÜCHERT WIRKEN. RECHT hat immer die Polizei, auch wenn es objektiv nicht so sein sollte.....diskutieren nützt vor ort nichts, jedoch freundliches hinterfragen....und viel papier bei sich zu haben zeigt auch schon ein grosses bemühen, dem spanischen bürokratismus gerecht zu werden und wird entsprechend wohlwollend zur kenntnis genommen.
SPANISCH KENNTNISSE sind IMMER von vorteil.....und auch wenn sie nur rudimentär sein sollten, schon die anstrengung, sich auf spanisch zu artikulieren wirkt "entspannend"
Die meisten polizisten folgen schlichtweg den anweisungen von oben, die umsetzung vor ort ist ihre aufgabe und entsprechend gross ist auch der druck auf ihnen....und nicht selten ist der info-fluss von oben an die basis nicht optimal, was zu unterschiedlicher auslegung der anordnungen führen kann.....somit einfach ALLES RELEVANTES mitführen und freundlich bleiben

Mir ist hier bis anhin noch KEIN polizist über den weg gelaufen, den ich hätte verfluchen können, alle ausnahmslos freundlich, auch wenn das gesicht zu anfang sehr einschüchternd wirken kann

- Corinna
- activo
- Beiträge: 463
- Registriert: Mi 25. Jan 2012, 23:57
- Wohnort: San Jaime, Benissa / Ostbayern
Re: Formulario EX 15
Danke, das ist ein guter Tip, das werde ich machen!Josefine hat geschrieben:Ich würde in Deiner Stelle, diese Generalvollmacht (spanische Übersetzung) von einem spanischen Notarbüro fotokopieren und beglaubigen lassen und dies dann immer im Auto mitführen.
Und bezüglich Autoversicherung: da würde ich die Bedingungen durchlesen, ob Du wirklich im Ernstfall Versicherungsschutz hast. Mir ist das ja auch erst beim Durchlesen aufgefallen, dass ich ein suplemento (Ergänzung) für meinen Mann brauchte. Der Versicherungsvertreter meinte zwar, das wäre nicht nötig, aber im Ernstfall zählt ja nur, was Schwarz-auf-Weiß geschrieben steht. Ich habe dann auf dieses suplemento in Schriftform bestanden.
Grüsse![]()
Josefine
LG Corinna
"Before you diagnose yourself with depression or low self esteem, first make sure that you are not, in fact, just surrounding yourself with assholes." (William Gibson)
- Brujadepaco
- activo
- Beiträge: 438
- Registriert: Sa 22. Okt 2011, 10:55
- Kontaktdaten:
Re: Formulario EX 15
Ich kann mich der Aussage von Weltenbummlerin nur anschliessen, denn auch ich hatte noch nie ein Problem mit einem Polizisten, der mich mal anhielt.
Und obwohl ich oft sehr spät oder früh morgens heimkomme mit Auto (aber ich trinke dann nicht), haben die mich angehalten aber nie gefragt ob ich getrunken hätte, ich musste noch nicht mal die Papiere zeigen, sondern durfte sofort weiterfahren.
Mein Bekannter meinte dazu: "Anna, die machen den Job ja schon länger und erkennen sofort ob einer getrunken hat oder nicht!" Keine Ahnung ob das so ist.
Bin mal morgens gegen 5 Uhr aus Elche nach Hause gefahren und vor mir fuhr so ein Schleicher, der mich nervte und da die Strasse sehr kurvenreich war konnte ich nicht überholen und dachte, wenn ich jetzt nah ranfahre, kann ich ihn vielleicht dazu bewegen etwas mehr Gas zu geben. Dann sah ich hinter mir irgendwann ein Auto kommen, siehe da, es war die Polizei, die mich rauswinkte. Kamen an mein Auto und als ich fragte, ob sie die Papiere sehen wollten, da meinte der eine nur: "Nein, gnädige Frau, aber demnächst halten sie ein wenig mehr Sicherheitsabstand und fahren ihrem Vordermann nicht auf die Stoss-Stange." Habe ich gesagt: "Ja, sie haben Recht, aber der ist mir mit seiner Schleicherei auf die Nerven gegangen." Da lachten sie und fuhren wieder.
Und obwohl ich oft sehr spät oder früh morgens heimkomme mit Auto (aber ich trinke dann nicht), haben die mich angehalten aber nie gefragt ob ich getrunken hätte, ich musste noch nicht mal die Papiere zeigen, sondern durfte sofort weiterfahren.
Mein Bekannter meinte dazu: "Anna, die machen den Job ja schon länger und erkennen sofort ob einer getrunken hat oder nicht!" Keine Ahnung ob das so ist.
Bin mal morgens gegen 5 Uhr aus Elche nach Hause gefahren und vor mir fuhr so ein Schleicher, der mich nervte und da die Strasse sehr kurvenreich war konnte ich nicht überholen und dachte, wenn ich jetzt nah ranfahre, kann ich ihn vielleicht dazu bewegen etwas mehr Gas zu geben. Dann sah ich hinter mir irgendwann ein Auto kommen, siehe da, es war die Polizei, die mich rauswinkte. Kamen an mein Auto und als ich fragte, ob sie die Papiere sehen wollten, da meinte der eine nur: "Nein, gnädige Frau, aber demnächst halten sie ein wenig mehr Sicherheitsabstand und fahren ihrem Vordermann nicht auf die Stoss-Stange." Habe ich gesagt: "Ja, sie haben Recht, aber der ist mir mit seiner Schleicherei auf die Nerven gegangen." Da lachten sie und fuhren wieder.
Liebe Grüsse Anna
Re: Formulario EX 15
Es wird scheinbar immer mehr bekannt bei den Langzeiturlaubern. Diese Nachricht haben wir gestern erhalten:
…. DABEI HANDELT ES SICH UM EIN GESETZ, WELCHES JEDEN AUTOFAHRER/NICHTRESIDENTEN MIT EINER SPANISCHEN ZULASSUNG DAZU VERPFLICHTET DIESE BESCHEINIGUNG "CERTIFICADO DE "NO RESIDENCIA" MIZUFÜHREN. BEI VERSTÖSSEN DROHT EINE GELDSTRAFE UM 200 €.
Dabei habe ich noch erfahren, dass dieses Certificado wohl immer nur für 3 Monate ausgestellt wird. Ob das wirklich so stimmt, weiß ich nicht. Ihr könnt Euch ja selber noch schlau machen, falls es für Euch zutreffen sollte.
Grüsse
Josefine
…. DABEI HANDELT ES SICH UM EIN GESETZ, WELCHES JEDEN AUTOFAHRER/NICHTRESIDENTEN MIT EINER SPANISCHEN ZULASSUNG DAZU VERPFLICHTET DIESE BESCHEINIGUNG "CERTIFICADO DE "NO RESIDENCIA" MIZUFÜHREN. BEI VERSTÖSSEN DROHT EINE GELDSTRAFE UM 200 €.
Dabei habe ich noch erfahren, dass dieses Certificado wohl immer nur für 3 Monate ausgestellt wird. Ob das wirklich so stimmt, weiß ich nicht. Ihr könnt Euch ja selber noch schlau machen, falls es für Euch zutreffen sollte.
Grüsse

Josefine
Gruß Josefine 

- weltenbummlerin1970
- activo
- Beiträge: 236
- Registriert: Mo 5. Nov 2012, 13:03
Re: Formulario EX 15
Den Nichtresidenten werden alle 2 Jahre über ihre spanische Bank die Nicht-Residenten-"Steuer" abgezogen.
Einfach bei der entsprechenden Bank um die Ausstellung resp. Zurverfügungstellung des entsprechenden Certificados bitten, die kümmern sich dann, sollten zumindest...
Einfach bei der entsprechenden Bank um die Ausstellung resp. Zurverfügungstellung des entsprechenden Certificados bitten, die kümmern sich dann, sollten zumindest...

- Brujadepaco
- activo
- Beiträge: 438
- Registriert: Sa 22. Okt 2011, 10:55
- Kontaktdaten:
Re: Formulario EX 15
Hallo Weltenbummlerin: Das sind 2 verschiedene Schuhe, was Josefine geschrieben hat bezieht sich auf das Zusatzformular, welches Du im Fahrzeug haben muss, ausgestellt von der Nationalpolizei, wenn Du hier als NICHT-Resident ein Auto mit spanischer Nummer fährst.
Das was Du meinst ist eine Bestätigung der Bank, die aber nicht für die FÜhrerscheinsache gilt sondern n u r dafür, dass man als Nicht-Resident auf Zinseinnahmen ect. keine Steuern h i e r zahlen muss, weil man die ja dann im eigenen Land zahlen muss.
Wen jemand das Antragsformular für die Nationalpolizei haben möchte für die Bestätigung zum Führerschein..........ich habe das Formular hier auf meinem PC, könnt mir eine PN schicken, wenn Ihr das möchtet.
Das was Du meinst ist eine Bestätigung der Bank, die aber nicht für die FÜhrerscheinsache gilt sondern n u r dafür, dass man als Nicht-Resident auf Zinseinnahmen ect. keine Steuern h i e r zahlen muss, weil man die ja dann im eigenen Land zahlen muss.
Wen jemand das Antragsformular für die Nationalpolizei haben möchte für die Bestätigung zum Führerschein..........ich habe das Formular hier auf meinem PC, könnt mir eine PN schicken, wenn Ihr das möchtet.
Liebe Grüsse Anna
- Corinna
- activo
- Beiträge: 463
- Registriert: Mi 25. Jan 2012, 23:57
- Wohnort: San Jaime, Benissa / Ostbayern
Re: Formulario EX 15
Hallo,
ich habe hier nochmal eine Frage zu diesem Thema:
Wie bereits früher in diesem Thread geschrieben, bin ich wenn ich in Spanien bin mit dem auf meine Tante zugelassenen Auto unterwegs, die leider in Deutschland in einem Pflegeheim liegt. Meine Tante ist/war Nichtresidentin in Spanien.
Ich weiß, dass ich die Bestätigung über die bezahlte Steuer, die Bestätigung über die bezahlte Versicherung, die Fahrzeugpapiere, die ITV-Bescheinigung und auch die auf mich ausgestellte Generalvollmacht meiner Tante in Spanisch mit mir führen muss:-(
Auch dass ich dieses "Certificado de no residencia" brauche ist mir theoretisch bekannt.
Es muss vermutlich auf den Namen meiner Tante ausgestellt sein, da das Auto auf sie zugelassen ist. Ich bin ja selbst nur als Gast in Spanien und besitze daher keine N.I.E. Es kann ja nicht von allen Menschen, die zu Gast in Spanien sind und kurzzeitig mit dem Auto eines Nichtresidenten fahren erwartet werden, dass sie selbst eine N.I.E und das "Certificado de no residencia" haben?
Nun frage ich mich, ob ich mit der spanischen Generalvollmacht meiner Tante überhaupt dieses Certificado für meine Tante bei der Nationalpolizei bekomme?!?
Wenn nicht, dann kann ich mit diesem Auto wohl nicht mehr fahren und es wird in der Garage vor sich hinstauben.
Bin ratlos.
Was meint ihr?
LG Corinna
ich habe hier nochmal eine Frage zu diesem Thema:
Wie bereits früher in diesem Thread geschrieben, bin ich wenn ich in Spanien bin mit dem auf meine Tante zugelassenen Auto unterwegs, die leider in Deutschland in einem Pflegeheim liegt. Meine Tante ist/war Nichtresidentin in Spanien.
Ich weiß, dass ich die Bestätigung über die bezahlte Steuer, die Bestätigung über die bezahlte Versicherung, die Fahrzeugpapiere, die ITV-Bescheinigung und auch die auf mich ausgestellte Generalvollmacht meiner Tante in Spanisch mit mir führen muss:-(
Auch dass ich dieses "Certificado de no residencia" brauche ist mir theoretisch bekannt.
Es muss vermutlich auf den Namen meiner Tante ausgestellt sein, da das Auto auf sie zugelassen ist. Ich bin ja selbst nur als Gast in Spanien und besitze daher keine N.I.E. Es kann ja nicht von allen Menschen, die zu Gast in Spanien sind und kurzzeitig mit dem Auto eines Nichtresidenten fahren erwartet werden, dass sie selbst eine N.I.E und das "Certificado de no residencia" haben?
Nun frage ich mich, ob ich mit der spanischen Generalvollmacht meiner Tante überhaupt dieses Certificado für meine Tante bei der Nationalpolizei bekomme?!?
Wenn nicht, dann kann ich mit diesem Auto wohl nicht mehr fahren und es wird in der Garage vor sich hinstauben.
Bin ratlos.
Was meint ihr?
LG Corinna
"Before you diagnose yourself with depression or low self esteem, first make sure that you are not, in fact, just surrounding yourself with assholes." (William Gibson)
- Brujadepaco
- activo
- Beiträge: 438
- Registriert: Sa 22. Okt 2011, 10:55
- Kontaktdaten:
Re: Formulario EX 15
Hallo Corinna, versuche es einfach bei der Nationalpolizei...........nehme die Vollmacht mit in spanisch und vielleicht ist da ein ganz Netter und es klappt.
Ob es wirklich klappt kann ich Dir nicht sagen, denn .................alloe Leihwagen können die Gäste hier ja fahren, aber ein Privatauto ist ja kein Leihwagen.
Umgedrehten Fall kenne ich..............weiss z.B. dass ein Spanier hier nicht mit einem Fahrzeug fahren darf welches deutsche Nummernschilder hat, egal ob er eine Vollmacht hat oder nicht.
Ob es wirklich klappt kann ich Dir nicht sagen, denn .................alloe Leihwagen können die Gäste hier ja fahren, aber ein Privatauto ist ja kein Leihwagen.
Umgedrehten Fall kenne ich..............weiss z.B. dass ein Spanier hier nicht mit einem Fahrzeug fahren darf welches deutsche Nummernschilder hat, egal ob er eine Vollmacht hat oder nicht.
Liebe Grüsse Anna