Hallo an alle,
wie Brujadepaco schon oben ausgeführt hat, ist bis zu 6 Monaten Aufenthalt in Spanien eine Fahrzuegummeldung (durch einen NICHTresidenten!) nicht erforderlich. Hier eine Fundquelle der Europäischen Kommission:
http://europa.eu/youreurope/citizens/ve ... dex_es.htm.
Dort heißt es u.a.: "Vorübergehender Aufenthalt:
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Ihrem Heimatland beibehalten, aber sich weniger als 6 Monate in einem anderen EU-Land aufhalten, brauchen Sie Ihr Auto dort nicht anzumelden und auch keine Steuern dafür zu bezahlen. Ihr Auto bleibt in Ihrem Wohnsitzland zugelassen.
Wenn Sie sich weniger als 6 Monate in einem anderen EU-Land aufhalten und Ihr Auto dort nicht angemeldet haben, dürfen Sie Ihr Auto keiner Person mit Wohnsitz in diesem Land leihen oder vermieten. Eine solche Person darf Ihr Auto nur dann fahren, wenn Sie mit ihr im Auto sitzen.
Sie dürfen Ihr Auto jedoch Freunden oder Verwandten leihen, die bei Ihnen zu Besuch sind – wenn sie keinen Wohnsitz in Ihrem neuen Land haben.
Wenn Sie mehr als 6 Monate in einem anderen Land bleiben, sollten Sie normalerweise Ihren Wohnsitz dorthin verlegen, und Sie müssen dort Ihr Auto anmelden."
Abgestellt wird hiernach auf die Aufenthaltsdauer des Fahrzeughalters, nicht des PKWs. Ich gehe jedoch davon aus, daß hierbei von einer gleichen Aufenthaltsdauer von Halter und PKW "im Ausland" stillschweigend ausgegangen wird.
Aus Eigeninteresse werde ich weiterforschen und hier melden, um eine verbindliche Klärung zu erlangen, ob ich meinen Wagen mit Deutschem Kennzeichen ohne Ummeldung länger als 6 Monate in Spanien (in meiner Garage) "stehen"lassen kann, während ich (vorläufig) nur gelegentlich zur Costa Blanca fligen und den Wagen nutzen kann.
Grüße vom sonnigen Niederrhein
Advocat