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Re: Neue Änderungen im Straßenverkehr treten in Kraft !
Verfasst: Mo 30. Jun 2014, 18:22
von Oliva B.
sol hat geschrieben:--es geht hier um den Führerschein !gisaroth-------
dort wird, wie pichichi schrub, die NIE auf den EU -FS gestempelt
wir haben diesen heute noch drauf------
Richtig, sol, aber gisaroth hat auf Cozumels Frage geantwortet:
Cozumel hat geschrieben:Das ergänzt sich dafür aber, daß bei Ummeldung auf ein spanisches Kennzeichen keine Einfuhrsteuer mehr gezahlt werden muß."
Das stimmt nicht.
Ich will meines ja auch ummelden und habe mich erkundigt.
Villeicht ist das Umzugsgut gemeint. aber das war ja schon immer so.
gisaroth hat geschrieben:Wir haben im Januar unser Auto umgemeldet, haben das über unsere Gestoria machen lassen. Wir haben eine Impuesto de matriculation = Zulassungssteuer bezahlt in Höhe von 615,71 Euro. Hilft diese Info???
Liebe Grüsse
gisa

Vielleicht sollte man noch ergänzen, dass Gisaroths Auto zum Zeitpunkt der Ummeldung erst ein paar Monat alte war.
Das ist erheblich billiger als früher!
Re: Neue Änderungen im Straßenverkehr treten in Kraft !
Verfasst: Mo 30. Jun 2014, 20:00
von sol
so ist de eben, wenn 2 Fragen hintereinander kommnen und nicht
auf @ Cozumel Bezug genomme wird, na ja ick nehme det so, wies is----
Re: Neue Änderungen im Straßenverkehr treten in Kraft !
Verfasst: Mo 30. Jun 2014, 20:13
von Montemar
chris hat geschrieben:Gibt es eigentlich etwas Neues zum deutschen Führerschein? Muss man den als Resident immer noch umschreiben lassen? Ich hatte mit meiner Karte aus D nie Probleme hier, aber man hört immer wieder Horrorstories von exorbitanten Multas.
Um eine Besserstellung von EU-Ausländern gegenüber spanischen Staatsangehörigen zu vermeiden, unterliegen nach Wohnsitznahme in Spanien auch EU-Führerscheine in Bezug auf Gültigkeitsdauer, Eignungstest und Punktesystem den spanischen Rechtsvorschriften (Reglamento General de Conductores - Real Decreto 818/2009, Artikel 15).
Das bedeutet, daß deutsche Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ohne befristete Gültigkeitsdauer ausgestellt wurden, innerhalb von 2 Jahren bei den zuständigen spanischen Straßenverkehrsbehörden (Jefatura de Tráfico) registriert werden
müssen und nach Ablauf der gesetzlichen spanischen Gültigkeitsdauer zu erneuern sind.
Es besteht aber bereits vor Ablauf der Zwei-Jahres-Frist die Möglichkeit, den Führerschein freiwillig registrieren zu lassen. In diesem Fall wird der Führerscheininhaber vor Ablauf der jeweiligen Fristen per Post auf die Erneuerung hingewiesen.
Rechtlich gesehen verliert der deutsche Führerschein damit nach Ablauf der Zwei-Jahres-Frist seine Gültigkeit in Spanien. Das Fahren mit einem nicht erneuerten deutschen Führerschein und die Nichtvornahme der Gesundheitsprüfung stellen eine schwere Ordnungswidrigkeit dar, die mit hohen Geldbußen geahndet wird.
Hier ein Artikel vom 30.05. und auch sehr ausführlich beschrieben
http://mallorcamagazin.com/service/lebe ... ultig.html
Re: Neue Änderungen im Straßenverkehr treten in Kraft !
Verfasst: Do 1. Jan 2015, 12:47
von Kiebitz
In Spanien gemeldete Deutsche, die als Verkehrsteilnehmer auf hiesigen Straßen mit dem Auto unterwegs und noch in Besitz ihres deutschen Führerscheins mit unbegrenzter Gültigkeitsdauer sind, sollten ein Datum im Blick haben: den 19. Januar 2015. Jedenfalls, wenn sie zu diesem Zeitpunkt schon länger als zwei Jahre im Land leben. Bis dahin nämlich sollte man tunlichst – falls es nicht schon geschehen ist – die Regulierung seiner Fahrerlaubnis nach spanischen Vorgaben vollzogen haben. Was übrigens für alle hier gemeldete EU-Ausländer gilt, die noch eine unbegrenzte Fahrerlaubnis besitzen.
Bin ich heute morgen drauf gestoßen. Jetzt frage ich mich, wie wichtig und notwendig ist die Ummeldung? Der Stichtag ist nah.
Interessant im Artikel sind auch die Leserbriefe.
http://www.costanachrichten.com/service ... ter-lappen
Re: Neue Änderungen im Straßenverkehr treten in Kraft !
Verfasst: Mi 7. Jan 2015, 23:21
von ville
Um allen Problemen bei etwaigen Verkehrs-Kontrollen aus dem Weg zu gehen, haben wir unsere Führerscheine vorgestern beim Trafico in ALC abgeliefert und spanische beantragt. Zuvor hatten wir in Benissa den verlangten Gesundheits-Check absolviert, und dort wurden uns netter Weise auch die Antragspapiere ausgefüllt.
Die total nette Assistentin des Arztes sprach sogar Deutsch und hat uns zuletzt sogar noch den Termin im Trafico besorgt. Besser geht's wohl nicht....
Im Trafico ging alles recht locker von statten. Jetzt haben wir als Übergangslösung Zettel, die 4 Monate gültig sind. Auf meine Frage , was wir tun, wenn die Führerscheine nicht innerhalb dieser Frist zugesendet werden, bekamen wir eine Telefon-Nr., eine Mail- und eine Internet-Adresse....
ville
Re: Neue Änderungen im Straßenverkehr treten in Kraft !
Verfasst: Do 8. Jan 2015, 00:22
von basi
Dennoch bleibt die Frage, warum das so lange dauern muss und warum man dazu hier und da und dort aktiv werden muss.
Ist manchmal ganz schön umständlich unser Gastland
Re: Neue Änderungen im Straßenverkehr treten in Kraft !
Verfasst: Do 8. Jan 2015, 07:53
von pichichi
den Begriff one-stop-shop hat man leider noch nicht in griffiges Spanisch übersetzt
Re: Neue Änderungen im Straßenverkehr treten in Kraft !
Verfasst: Do 8. Jan 2015, 08:16
von ville
basi hat geschrieben:Dennoch bleibt die Frage, warum das so lange dauern muss und warum man dazu hier und da und dort aktiv werden muss.
Ist manchmal ganz schön umständlich unser Gastland
Ich denke, wenn Bürokraten eine Rechtfertigung für die Existenz ihrer Tätigkeit benötigen und sich zudem ein Quäntchen Macht sichern wollen, dann werden sie ihre Karten nicht gern aus der Hand geben.
pichichi hat geschrieben:den Begriff one-stop-shop hat man leider noch nicht in griffiges Spanisch übersetzt
Na ja, pichichi, immerhin konnten wir direkt am Schalter per Karte bezahlen, während man doch früher zur Bank rennen musste, um dann einen Zahlungsbeleg zu präsentieren. Es tut sich was, aber selten von heut' auf morgen....
Einen schönen Tag allerseits! (ich muss zum ITV, mal sehen wie meiner wird. Meine Karrosse ist 10 Jahre alt....)
ville
Re: Neue Änderungen im Straßenverkehr treten in Kraft !
Verfasst: Do 8. Jan 2015, 08:37
von Cozumel
Montemar hat geschrieben:Ende März 2014 hat der spanische Kongress die 18. Reform des Verkehrs- und Verkehrssicherheitsgesetzes („Ley de Tráfico y Seguridad Vial“) durchgewunken und verabschiedet. Hier Neuregelungen über die Verkehrsteilnehmer Bescheid wissen sollten. In Kraft tritt das neue Gesetz einen Monat nach seiner Veröffentlichung.
- Für ausländische Residenten wird nun die definitive Pflicht eingeführt, ihr Fahrzeug in Spanien
anzumelden und mit spanischem Kennzeichen zu versehen. Das ergänzt sich dafür aber, daß bei Ummeldung auf ein spanisches Kennzeichen keine Einfuhrsteuer mehr gezahlt werden muß.
Das stimmt doch garnicht.
Re: Neue Änderungen im Straßenverkehr treten in Kraft !
Verfasst: Do 8. Jan 2015, 15:00
von Josefine
So richtig verstehe ich nicht den Kommentar von @basi:
Dennoch bleibt die Frage, warum das so lange dauern muss und warum man dazu hier und da und dort aktiv werden muss.
Ist manchmal ganz schön umständlich unser Gastland
Die deutsche Behörde muss doch erst ihr OK geben für einen Führerschein-Umtausch.

Das geht sicherlich auch nicht von heute auf morgen. Wäre der Zeitraum für den Ersatz-Führerschein zu kurz, dann müsste @ville ja wieder dorthin, um eine Verlängerung zu bekommen. Insofern hat das Tráfico doch eher bürgerfreundlich gehandelt.
Bei uns lief es so:
Wir haben am 21. März 2013 die Führerschein-Umschreibung im Tráfico Alicante in die Wege geleitet
(
ohne Gesundheitsuntersuchung, da wir zu diesem Zeitpunkt noch keine 2 Jahre in Spanien unseren Wohnsitz hatten).
Ende April 2013 bekamen wir die Mitteilung, wieder beim Tráfico vorstellig zu werden, um unsere deutschen Führerscheine abzugeben. Die deutsche Führerscheinstelle hatte ihr OK gegeben. Am 02. Mai 2013 sind wir dann dorthin gefahren.
Am 29. Mai 2013 haben wir unsere spanischen Führerscheine per Post erhalten. Meiner ist bis 2021 gültig. Erst dann muss ich zur Gesundheitsuntersuchung.
Ich fand das eher sehr
unbürokratisch, wie das zugegangen ist.
Meine beste Freundin arbeitet beim Straßenverkehrsamt in meiner alten Heimat. Sie sagte, meine Führerscheine sind von Spanien aus nach Deutschland zugesandt worden und sie befinden sich jetzt in ihrer Behörde zur Aufbewahrung. Sollte ich also doch mal wider Erwarten meinen Wohnsitz nach Deutschland zurückverlegen, dann bekomme ich meinen deutschen EU-Führerschein wieder zurück.
Hier
auf dieser Seite hatte ich es genau beschrieben, wie es abgelaufen ist.
Gruß
Josefine