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Re: Grunderwerbssteuernachforderung aufgrund von Neubewertun

Verfasst: Mo 25. Jan 2016, 19:32
von susewind49
Frank_Berlin hat geschrieben:
susewind49 hat geschrieben:
susewind49 hat geschrieben:Der Anwalt in Denia, der den Reservierungsauftrag aufgesetzt hat über die volle Summe , hat uns nichts von einer späteren Unterbriefung in der escritura gesagt.
Guten Tag, wenn mit "Unterbriefung" (ich kenne den Begriff nicht) gemeint ist, dass der Verkäufer nun darauf besteht, einen niedrigeren Kaufpreis im notariellen Kaufvertrag zu vereinbaren, als im Vorvertrag festgelegt und den Rest in bar auszugleichen, warum dann nicht darauf bestehen, dass der Notartermin nun doch schnellstmöglich stattfindet und somit den Verkäufer seinerseits dazu zwingen, vom Vorvertrag zurückzutreten. In dem Fall schuldet er Euch Schadenersatz in Höhe der Vorauszahlung (also nicht nur Rückerstattunng der bereits gezahlten Vorauszahlung, sondern denselben Betrag nochmals dazu). So war es zumindest in unserem Vorvertrag vereinbart.

Beste Grüße
Hallo !
Der Makler sagt, das uns bei Rücktritt des Verkäufers keine doppelte Zahlung zusteht. Das steht auch nicht im Vertrag. Wir haben den Verkäufer mit Fristsetzung im Dezember aufgefordert, den Kaufvertrag über die volle Summe zu vollziehen. Der will das nicht. Die Gründe wurden uns auch genannt, sind aber nicht nachvollziehbar. Es geht wohl jetzt nur noch über einen spanischen Anwalt.

Grüße Sabine

Re: Grunderwerbssteuernachforderung aufgrund von Neubewertun

Verfasst: Mo 25. Jan 2016, 21:31
von Florecilla
Hm, könnte man nicht mt gleichen Waffen zurückschlagen? Erklärt euch mit den Bedingungen einverstanden, vereinbart einen Notartermin, unterschreibt den unterverbrieften Kaufvertrag, bezahlt diesen Betrag mit Scheck und fertig ... auf welcher Rechtsgrundlage wollen Makler und Verkäufer nun Bargeld verlangen?

Re: Grunderwerbssteuernachforderung aufgrund von Neubewertun

Verfasst: Di 26. Jan 2016, 08:25
von Frank_Berlin
Hallo !
Der Makler sagt, das uns bei Rücktritt des Verkäufers keine doppelte Zahlung zusteht. Das steht auch nicht im Vertrag.
Grüße Sabine
das stand auch in unserem Kaufvertrag nicht explizit drin, ergibt sich jedoch aus dem spanischen Recht bei Immobilienverkäufen. Ich hab mich seinerzeit sehr lange mit dem RA dazu unterhalten. Frag mich jetzt nicht, welcher § das ist. Ich meine mich zu erinneren, es ging um die sog. Arras Strafklausel. Ihr habt Recht, am besten von einem versierten spanischen RA klären lassen, der Euren Vorvertrag und den Sachverhalt kennt. Das Geld für den RA würde ich auf jeden Fall investieren.

Re: Grunderwerbssteuernachforderung aufgrund von Neubewertun

Verfasst: Di 26. Jan 2016, 15:26
von susewind49
Florecilla hat geschrieben:Hm, könnte man nicht mt gleichen Waffen zurückschlagen? Erklärt euch mit den Bedingungen einverstanden, vereinbart einen Notartermin, unterschreibt den unterverbrieften Kaufvertrag, bezahlt diesen Betrag mit Scheck und fertig ... auf welcher Rechtsgrundlage wollen Makler und Verkäufer nun Bargeld verlangen?
Hallo,

wir wollen die ecritura über den vollen vereinbarten Kaufpreis. Bei Unterverbriefung droht eine Nachzahlung vom spanischen Finanzamt. Außerdem haben wir kein Schwarzgeld und dürften max beide 20.000 EUR einführen.
LG Sabine

Re: Grunderwerbssteuernachforderung aufgrund von Neubewertun

Verfasst: Di 26. Jan 2016, 15:28
von susewind49
Frank_Berlin hat geschrieben:
Hallo !
Der Makler sagt, das uns bei Rücktritt des Verkäufers keine doppelte Zahlung zusteht. Das steht auch nicht im Vertrag.
Grüße Sabine
das stand auch in unserem Kaufvertrag nicht explizit drin, ergibt sich jedoch aus dem spanischen Recht bei Immobilienverkäufen. Ich hab mich seinerzeit sehr lange mit dem RA dazu unterhalten. Frag mich jetzt nicht, welcher § das ist. Ich meine mich zu erinneren, es ging um die sog. Arras Strafklausel. Ihr habt Recht, am besten von einem versierten spanischen RA klären lassen, der Euren Vorvertrag und den Sachverhalt kennt. Das Geld für den RA würde ich auf jeden Fall investieren.
Hallo,
wir waren damals unwissend. Der Rechtsanwalt hat uns den Vetrag hingelegt und nichts erklärt. Selber schuld, wenn wir nicht gefragt haben.

Re: Grunderwerbssteuernachforderung aufgrund von Neubewertun

Verfasst: Mi 27. Jan 2016, 17:18
von vitalista
Schau mal hier, Sabine.
http://www.meinrechtinspanien.de/immobi ... anien.html
Auf deren Seite ist auch eine Kooperationsadresse in Berlin angegeben, die kann vielleicht mehr dazu sagen, welche Form von 'arras' in euerm Vertrag Anwedung gefunden hat. Vielleicht setzt du dich mit denen mal in Verbindung?

Re: Grunderwerbssteuernachforderung aufgrund von Neubewertun

Verfasst: Mi 27. Jan 2016, 18:12
von susewind49
vitalista hat geschrieben:Schau mal hier, Sabine.
http://www.meinrechtinspanien.de/immobi ... anien.html
Auf deren Seite ist auch eine Kooperationsadresse in Berlin angegeben, die kann vielleicht mehr dazu sagen, welche Form von 'arras' in euerm Vertrag Anwedung gefunden hat. Vielleicht setzt du dich mit denen mal in Verbindung?
Herzlichen Dank ! Wir haben auch schon Ausschau gehalten. Die RA'in in Berlin hatte ich bereits gefunden.
Wir sind auf einen sehr unseriösen Makler reingefallen und wollen uns keine Immobilie mehr an der Costa Blanca zulegen.

Re: Grunderwerbssteuernachforderung aufgrund von Neubewertun

Verfasst: Mi 27. Jan 2016, 18:40
von sol
@ susewind49

Schon Schnauze voll ????

Na dann eben weiterhin Klein Machnow---ist doch schön dort

Liebe Grüße aus der Gropiusstadt --nä. Woche in Dénia ----im Hotel

Re: Grunderwerbssteuernachforderung aufgrund von Neubewertun

Verfasst: Mi 27. Jan 2016, 19:05
von susewind49
sol hat geschrieben:@ susewind49

Schon Schnauze voll ????

Na dann eben weiterhin Klein Machnow---ist doch schön dort

Liebe Grüße aus der Gropiusstadt --nä. Woche in Dénia ----im Hotel
Schönen Urlaub !

Re: Grunderwerbssteuernachforderung aufgrund von Neubewertun

Verfasst: Mi 27. Jan 2016, 19:26
von sonnenanbeter
sol hat geschrieben: Schon Schnauze voll ????
Na dann eben weiterhin Klein Machnow---ist doch schön dort
Mal wieder ein völlig unbedachter und vor allem überflüssiger Kommentar. Dich in die Lage anderer zu versetzen (in diesem Falle Susewind49) ist wohl nicht so Deine Stärke, nicht wahr sol ?!

Gruss
Herbert