Re: (Il-) legale Hausbesetzung
Verfasst: Mi 18. Apr 2018, 11:22
Dies soll keine Kritik am vorigen Beitrag sein, nur zum besseren Verständnis der Rechtslage: das span. Gesetz unterschiedet sehr wohl zwischen Eigentum (propiedad) und Besitz (posesión). Letzterer sogar mit einer verfeinerten Variante (mera posesión = blosse Aneignung), z.B. bei Ackerland wenn die Erträge ausgeschlossen sind oder werden. Ausserdem wird der Besitz als sichtbarer Beweis von Eigentum betrachtet, währand z.B. das Tragen einer Armbanduhr nicht unbedingt Eigentum an der Sache bedeutet. Besitz kann (nur) durch Beibringen eines vor dem Gesetz stärkeren Rechtstitels angefochten werden.
Es müssen differenziert betrachtet werden: a. das Eindringen oder die Entwendung von fremden Eigentum, und b. deren Nutzung. Während a. in sich einen Straftatbestand darstellt (für dessen Ausfürung nur der Täter belangt werden kann), muss das nicht unbedingt bei b. der Fall sein. Allerdings kann der Nutzer zu einem Nachweis der Rechtmässigkeit der Nutzung gezwungen werden, was sich im Falle einer Armbanduhr ggf. schwierig oder gar unmöglich gestalten kann. Einfach ist es dagegen bei verbrieften Rechten, die nur durch andere stärkere Rechte (Zwangsrechte) eingeschränkt werden können.
Der Begriff "mera posesión" wird im span. Rechtssystem folgendermassen erklärt (frei übers.):
1. Der Besitz ohne eine entsprechenden Rechtstitel
2. Der Besitz aus Nachlässigkeit des Einetümers, ohne Anerkennung irgendwelcher Ansprüche, überlassung aus MItleid
3. Der illegale Besitz
Im span. Rechtssystem ist diese (mera Posesion) schützensswert, um das "friedliche Zusammenleben" (paz social) nicht zu gefährden, was nichts anderes bedeutet, als derjenige mit einem stärkeren Besitz- bzw. Eingetumsanspruch diese vor den Gerichten geltend machen muss.
Es müssen differenziert betrachtet werden: a. das Eindringen oder die Entwendung von fremden Eigentum, und b. deren Nutzung. Während a. in sich einen Straftatbestand darstellt (für dessen Ausfürung nur der Täter belangt werden kann), muss das nicht unbedingt bei b. der Fall sein. Allerdings kann der Nutzer zu einem Nachweis der Rechtmässigkeit der Nutzung gezwungen werden, was sich im Falle einer Armbanduhr ggf. schwierig oder gar unmöglich gestalten kann. Einfach ist es dagegen bei verbrieften Rechten, die nur durch andere stärkere Rechte (Zwangsrechte) eingeschränkt werden können.
Der Begriff "mera posesión" wird im span. Rechtssystem folgendermassen erklärt (frei übers.):
1. Der Besitz ohne eine entsprechenden Rechtstitel
2. Der Besitz aus Nachlässigkeit des Einetümers, ohne Anerkennung irgendwelcher Ansprüche, überlassung aus MItleid
3. Der illegale Besitz
Im span. Rechtssystem ist diese (mera Posesion) schützensswert, um das "friedliche Zusammenleben" (paz social) nicht zu gefährden, was nichts anderes bedeutet, als derjenige mit einem stärkeren Besitz- bzw. Eingetumsanspruch diese vor den Gerichten geltend machen muss.