Hola todos,
wer schon immer mal dachte fuer was die Bürokraten im allgemeinen und die in Brüssel im besonderen ihr doch nicht unbeträchtliches Salär erhalten, dem sei hier eine kleine Gedankenstuetze gewaehrt und sicherlich wird der eine oder andere mir zustimmen das fuer solche geistigen Klimmzuege doch auch eine entsprechende Besoldung zu gewaehren ist

Auslöser fuer diesen geistigen Erguss meinerseits war die Meldund die mir heute untergekommen ist;
„Nicht für schäumende Getränke zu verwenden“! Dieser Aufdruck auf dem Bierkrug ist kein Scherz, er ist bierernst. Auslöser ist die EU-Richtlinie 2004/22. Sie regelt den Umgang mit Messgeräten.
Wer nun daran zweifelt dem sei die ausfuehrliche Lektuere der entsprechenden Verordnung ans Herz gelegt bevor er sich vielleicht zu unberechtigter Kritik hinreisen laesst:
EU Verordnung fuer Hohlkoerper Messeinrichtungen
fuer diejenigen die vielleicht nicht gewillt sind den doch wichtigen ganzen Teil zu lesen nun hier nur der fuer die Bierkruege wichtige Teil, genaueres dann in der Verordnung
2004/22/EG 31.03.2004
Anhang MI-008, Kap. II
Kapitel 2: Messgeräte – allgemeine Anforderungen
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KAPITEL II - AUSSCHANKMAßE
Die maßgeblichen grundlegenden Anforderungen von Anhang I, die spezifischen Anforderungen dieses
Kapitels und die in diesem Kapitel aufgeführten Konformitätsbewertungsverfahren gelten für die
nachstehend definierten Ausschankmaße. Die Anforderung hinsichtlich der Beifügung einer Kopie der
Konformitätserklärung kann jedoch in der Weise ausgelegt werden, dass sie nicht für jedes Einzelgerät
gilt, sondern für ein Los oder eine Sendung. Die Anforderung, wonach das Gerät Angaben zu seiner
Genauigkeit aufweisen muss, gilt ebenfalls nicht.
Begriffsbestimmungen
Ausschankmaß
Ein Hohlmaß (beispielsweise ein Maß in Form eines Trinkglases, Kruges oder Bechers), das für die
Bestimmung eines festgelegten Volumens einer zum sofortigen Verbrauch verkauften Flüssigkeit
(ausgenommen Arzneimittel) ausgelegt ist.
Wer nun denkt dies sei nur ein Ausfluss der EU Bürokratie dem sei noch eine Verordnung der gruendlichen Deutschen Post ans Herz gelegt:
Der Postwertsack
Amtliche Verlautbarung der deutschen Bundespost :
In Dienstanfängerkreisen kommen immer wieder Verwechslungen der Begriffe "Wertsack", "Wertbeutel", "Versackbeutel" und "Wertpaketsack" vor. Um diesem Übel abzuhelfen, ist das folgende Merkblatt dem § 49 der ADA vorzuheften:
Der Wertsack ist ein Beutel, der auf Grund seiner besonderen Verwendung im Postbeförderungsdienst nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die zur Bezeichnung des Wertsackes verwendete Wertbeutelfahne auch bei einem Wertsack mit Wertbeutelfahne bezeichnet wird und nicht mit Wertsackfahne, Wertsackbeutelfahne oder Wertbeutelsackfahne. Sollte sich bei der Inhaltsfeststellung eines Wertsackes herausstellen, dass ein in einen Wertsack versackter Wertbeutel hätte versackt werden müssen, so ist die in Frage kommende Versackstelle unverzüglich zu benachrichtigen. Nach seiner Entleerung wird der Wertsack wieder zu einem Beutel, und er ist auch bei der Beutelzählung nicht als Sack, sonder als Beutel zu zählen. Bei einem im Ladezettel mit dem Vermerk "Wertsack" eingetragenen Beutel handelt es sich jedoch nicht um einen Wertsack, sondern um einen Wertpaketsack, weil ein Wertsack im Ladezettel nicht als solcher bezeichnet wird, sondern lediglich durch den Vermerk "versackt" darauf hingewiesen wird, dass es sich bei dem versackten Wertbeutel um einen Wertsack und nicht um einen ausdrücklich mit "Wertsack" bezeichneten Wertpaketsack handelt. Verwechslungen sind insofern im übrigen ausgeschlossen, als jeder Postangehörige weiß, dass ein mit Wertsack bezeichneter Beutel kein Wertsack, sondern ein Wertpaketsack ist.
Dies soll fuers erste genuegen , ich denke es ist schoen das wir uns hier im Forum noch ungezwungen und ohne geregelten Wort Gerbrauch unterhalten koennen, aber es waere doch eine Ueberlegung Wert ob wir nicht auch a) eine Gliederung nach I. II: Absatz a) Abschnitt III unter Bezug auf die Referenz in Artikel 3 vornehmen sollten wenn wir uns ueber irgend etwas in Wirklichkeit einfaches unterhalten wollten.
Saludos
maxheadroom