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Re: Einbruch
Verfasst: Do 9. Feb 2017, 15:16
von Miesepeter
Unter "Offizialdelikt" kann ich garnichts verstehen. Unter Delikt versteht die Rechtssprechung eine Straftat, wie sie in den anwendbaren Gesetzen pingelig genau festgeschrieben ist. In Spanien nennt sich diese "Codigo Penal" und "Ley de enjuiciamiento criminal". Die Rechtsauffassung lehnt sich im Gegensatz zu Deutschland fast haargenau an das römische "Lex libris", d.h. "gängige Praxis", allgmeine Auffassung" u.a. fliessen kaum ein, was die vielen manchmal kurzfristigen Änderungen bestehender Gesetze und Bestimmungen besonders bzgl. EU-Richtlinien erklärt.
Dringt ein Eigentümer in (s)eine besetzte Wohnung gewalttätig ein, erfüllt dies den Tatbestand des Hausfriedenbruchs (allanamiento de morada) und das kann sehr schwere Folgen für ihn haben (er stellt sich auf die gleiche Stufe mit den Besetzern), besonders wenn sich herausstellt, dass das Objekt nur vorübergehend oder als 2.-Whg. verwendet wird und die Besetzer ihr Tun mit "sozialer Not" rechtfertigen. Im März 1995 wies ein Richter in Madrid eine Räumungsklage gegen Besetzer zurück, weil der Eiegntümer das Objekt nicht nutzte (ohne auf "ständig oder "gelegentlich" einzugehen). Der Rchter erkannte zudem auf die sozialen Notlage der Besetzer auf deren Verbleib im Objekt "bis auf weiteres".
Re: Einbruch
Verfasst: Do 9. Feb 2017, 15:23
von Miesepeter
@ Soledad: erkläre Dir meine eigenen Erlebnisse dazu gerne per PN oder e-mail. Ganz allgemein ist man bemüht, derartige Situainen nicht erst entstehen zu lassen.
Re: Einbruch
Verfasst: Do 9. Feb 2017, 16:23
von Josefine
Der Link, den Oliva hier reingestellt hatte, verunsichert ja schon.
https://www.welt.de/print/welt_kompakt/ ... nhaus.html
U.a. ist darin zu lesen:
Denn eine Zwangsräumung brauchen die Eindringlinge nur in den seltensten Fällen zu befürchten. Wenn sie es schaffen, sich maximal 72 Stunden in einer gekaperten Unterkunft aufzuhalten, ohne dass es der rechtmäßige Besitzer bemerkt und somit in diesem Zeitraum auch keine Anzeige erstatten kann, können sie nur per Gerichtsbeschluss auf die Straße gesetzt werden. Doch das kann Monate oder gar ein ganzes Jahr dauern, in dieser Zeit wohnt der „Mieter“ kostenlos. Ohnmächtig muss der Eigentümer in dieser Zeit einen richterlichen Entscheid abwarten, der der Polizei den Zutritt zur besetzten Wohnung erlaubt und dem Treiben ein Ende bereitet.
Wir haben ja nur einen Wohnsitz in Spanien – nix mehr in Deutschland.
Aber man fährt ja auch mal für 2 Wochen in Urlaub. Das wäre ja schrecklich, wenn man dann nach dem Urlaubsende bei einer Haus- bzw. Wohnungsbesetzung plötzlich
ohne Wohnsitz dasteht und nix mehr hat als seinen vollen Koffer mit schmutziger Wäsche und die Bank- bzw. Kreditkarte.
Kann einem da die Polizei wirklich nicht weiterhelfen? Das kann man sich ja kaum vorstellen.
Oder muss man wirklich an diese Kriminellen Geld bezahlen, dass sie wieder umgehend verschwinden?
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Hier wird ja auch von einigen Foris geschrieben, dass man ggf. die "russischen Nachbarn" um Hilfe

bitten könnte.
Und wenn man keine kennt? Ich wüßte gar nicht, wie man solche "Helfer" auftreiben könnte.
Re: Einbruch
Verfasst: Do 9. Feb 2017, 17:15
von Kiebitz
Um frühzeitig informiert zu sein, dass Schmarotzer das Haus besetzt haben, zwei Möglichkeiten:
- Alarmanlage mit Anschluss an Alarmfirma.
- IP CAMs installieren die von jedem Punkt der Welt angesteuert und abgefragt werden können.
Ich habe beides.
- Gute und aufmerksame Nachbarn sind die dritte Variante der Überwachung.
Shit, dass man sich über so etwas überhaupt Gedanken machen muss.
Re: Einbruch
Verfasst: Do 9. Feb 2017, 17:34
von hundetraudl
Miesepeter hat geschrieben:Schon im 1.Semester erfährt der Jurastudent in den span. Unis, dass der "Besitz (besetzen,Besetzung)" das äussere Anzeichen von "Eigentums" darstellt. Daher die juristische Form des "Ersitzens" und damit Einsetzung als rechtmässiger Eigentümer nach Ablauf einer nicht Frist, wenn während dieser keine Anfechtung mittels eines verbrieften und damit vollstreckbaren Titels erfolgt. Das Recht ist also auf der Seite des im Grundbuch engtragenen Eigentümers, der aber um eine Räumungsklage nicht herumkommt - und sowas dauert. Die Jusristen raten von einer Strafanzeige ausdrücklich ab, denn ein Strafverfahren kann sich über Jahre hinziehen und die zu erwartende Strafe beträgt vglw. Tagessátze (die Vollzugsanstalten sind hoffnunglos überfüllt). Wer die Justiz selbst in die Hand nehmen will, sollte sich gut mit den span. Gesetzen und dem Justizwesen vertraut machen, um nicht vom Jäger zum Gejagten werden. Gewalttätiges Eindringen in (s)eine besetzte Wohnung wird mit Freiheitsentzug bis zu 2 Jahren geahndet. Die span. Rechtsauffassung unterstellt den Besetzern "soziale Benachteiligung", ganz besonders wenn sich unter ihnen kleine Kinder befinden, was die effektive Räumungfrist beeinflussen kann.
Sowas wollt ihr natürlich nicht hören, ist aber leider die Realität mit der man leben muss - gezwungen wird natürlich niemand.
Das heißt, der die Wohnung besetzt hat kommt nicht ins Gefängnis, aber der Eigentümer, weil er sein Eigentum zurück holt, der schon. Ganz schön krank.
Re: Einbruch
Verfasst: Do 9. Feb 2017, 18:10
von Akinom
hundetraudl hat geschrieben:Miesepeter hat geschrieben:Schon im 1.Semester erfährt der Jurastudent in den span. Unis, dass der "Besitz (besetzen,Besetzung)" das äussere Anzeichen von "Eigentums" darstellt. Daher die juristische Form des "Ersitzens" und damit Einsetzung als rechtmässiger Eigentümer nach Ablauf einer nicht Frist, wenn während dieser keine Anfechtung mittels eines verbrieften und damit vollstreckbaren Titels erfolgt. Das Recht ist also auf der Seite des im Grundbuch engtragenen Eigentümers, der aber um eine Räumungsklage nicht herumkommt - und sowas dauert. Die Jusristen raten von einer Strafanzeige ausdrücklich ab, denn ein Strafverfahren kann sich über Jahre hinziehen und die zu erwartende Strafe beträgt vglw. Tagessátze (die Vollzugsanstalten sind hoffnunglos überfüllt). Wer die Justiz selbst in die Hand nehmen will, sollte sich gut mit den span. Gesetzen und dem Justizwesen vertraut machen, um nicht vom Jäger zum Gejagten werden. Gewalttätiges Eindringen in (s)eine besetzte Wohnung wird mit Freiheitsentzug bis zu 2 Jahren geahndet. Die span. Rechtsauffassung unterstellt den Besetzern "soziale Benachteiligung", ganz besonders wenn sich unter ihnen kleine Kinder befinden, was die effektive Räumungfrist beeinflussen kann.
Sowas wollt ihr natürlich nicht hören, ist aber leider die Realität mit der man leben muss - gezwungen wird natürlich niemand.
Das heißt, der die Wohnung besetzt hat kommt nicht ins Gefängnis, aber der Eigentümer, weil er sein Eigentum zurück holt, der schon. Ganz schön krank.
Das finde ich auch - nicht nur "ganz schön krank" - sondern komplett abartig und hat mit "RECHT" absolut nichts mehr zu tun - wundert es einen denn überhaupt noch, dass da manche durchdrehen bei soviel Ungerechtigkeit

Re: Einbruch
Verfasst: Do 9. Feb 2017, 18:18
von Cozumel
Hier ein LINK zu diesem Thema der einiges klärt, aber auch wieder nicht so viel neues hat.
https://www.tfservice.net/hilfe-tipps/i ... sbesetzer/
Re: Einbruch
Verfasst: Do 9. Feb 2017, 21:49
von sonnenanbeter
Kipperlenny hat geschrieben:Verbrecher sind beide Seiten - und ich will mit Verbrechern einfach gar nichts zu tun haben
Oliva B. hat geschrieben:Ich bin derselben Meinung wie Kipperlenny. Auch wenn man Opfer eines Verbrechens wird, kann man nicht Kriminelle engagieren, um die Tat mit Gewalt zu sühnen. Das ist Sache des Staates. Wie kurz muss man denken, wenn man glaubt, Selbstjustiz durch "Umzugskolonnen" seien in diesem Fall eine Lösung des Problems?
Jeder Euro, der an diese Banden mit Mafia-Strukturen fließt (zuständig für Eigentumskriminalität, Kinderprostitution, Entführungen, Rauschgift- und Waffenhandel, Schmuggel, Schutzgelderpressung und Geldwäscheaktivitäten, Mord u. v. m. ), sorgt dafür, dass sich die organisierte Kriminalität noch weiter ausbreiten kann und die Polizei immer handlungsunfähiger wird.
Ich bin wahrlich kein "Russenfreund", aber finde es dennoch völlig daneben, einen bestimmten Personenkreis nur aufgrund seines Herkunftslandes pauschal als Kriminelle und / oder Verbrecher zu bezeichnen.
Darüber hinaus hat die "Umzugskolonne" kein Verbrechen mit Gewalt gesühnt, denn das ist etwas völlig anderes. Sie (die "Umzugskolonne") hat lediglich das getan wozu der spanische Staat nicht in der Lage ist: Meinem Bekannten dabei geholfen, als rechtmässiger Besitzer wieder Zugriff auf sein Eigentum zu bekommen.
@ Oliva B. + Kipperlenny:
Wie würdet Ihr Euch als glühende Verfechter von Recht und Ordnung verhalten, wenn Euer Haus bzw. Eure Wohnung besetzt wäre ? Sicherlich mit "in Ruhe aussitzen", oder ?
Gruss
Herbert
Re: Einbruch
Verfasst: Do 9. Feb 2017, 21:59
von Kipperlenny
sonnenanbeter hat geschrieben:
Ich bin wahrlich kein "Russenfreund", aber finde es dennoch völlig daneben, einen bestimmten Personenkreis nur aufgrund seines Herkunftslandes pauschal als Kriminelle und / oder Verbrecher zu bezeichnen.
Öhm, zumindest ich habe das nicht getan.
sonnenanbeter hat geschrieben:
Wie würdet Ihr Euch als glühende Verfechter von Recht und Ordnung verhalten, wenn Euer Haus bzw. Eure Wohnung besetzt wäre ? Sicherlich mit "in Ruhe aussitzen", oder ?
Na ja, es ist ja nicht so, dass die Polizei und Justiz nichts tut - es dauert halt leider, aber ich denke man bekommt sein Recht (auf legalem Wege). Ich würde mich tierisch ärgern, aber könnte wenigstens ruhig schlafen danach (müsste keine Angst vor Strafverfolgung oder Rache haben).
Re: Einbruch
Verfasst: Do 9. Feb 2017, 22:11
von Miesepeter
Somit dürfte auch dem Letzte endlich klar werden, wie hier der Hase läuft. Ein Alarmsystem sollte vorher mit einem Spezialisten besprochen werden. Was nützt die beste und teuerste Anlage, wenn kein zuverlässiger Wachdienst sofort Gegenmassnahmen ergreift. Auch mit dem HF-Ausgang eines alten Röhrenfersehers lassen sich
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Tja, wo ein Wille ist, ist auch ein Weg