Ich bin voll bei dir, Chupacabra. Es ist verständlich, wenn jemand seinen Zweitwohnsitz/seine Ferienimmobilie aufsuchen möchte, schon allein, um nach dem Rechten zu sehen. Ich denke da einfach mal an einen banalen Wasserrohrbruch, der bedingt durch das Einreiseverbots oder den Hausarrest erst Monate später entdeckt würde. Der Schaden wäre immens für den Einzelnen, doch er fiele wohl unter "höhere Gewalt".chupacabra hat geschrieben: ↑Sa 25. Apr 2020, 14:02Wie könnte denn nach eurer Ansicht eine solche Sonderregelung aussehen? Wenn man nur oberflächlich über eine mögliche Regelung einsteigt, dann merkt man doch schnell, dass so etwas gar nicht kommen kann.
Sorry, dass ich so denke und einigen den Spaß verderbe .... Aber da kann keine Sonderregelung für > 100.000 Immobilienbesitzer kommen, solange die Corona-Sache durch ist.
- Alleine schon die Frage nach dem WER, wirft das erste Problem auf. Also nur die Person(en), die im Grundbuch eingetragen ist (sind)? Also, (möglicherweise) ohne Partner und ohne Kinder? Nur Deutsche oder auch Italiener, Russen, ...?
- Für WIE LANGE? 3 Tage oder 3 Wochen oder unbegrenzt?
- Vorher 14 Tage in Quarantäne an der Grenze oder im Transitbereich? Und dann vielleicht bei der Rückreise nach DE nochmals 14 Tage Quarantäne?
- ...
![]()
Aber hallo! Wir haben eine Pandemie, die mit nichts, was wir kennen, vergleichbar wäre! Und da geht es wirklich nicht mehr um das Wohl des Individuums, sondern um das Gemeinwohl!

Dazu: Diese Meinung kann man öfter in letzter Zeit lesen. Corana ist eben NICHT Grippe...Miesepeter hat geschrieben: ↑Sa 25. Apr 2020, 16:43 Unklar ist wie sich das in Kürze zu erwartende wärmere Wetter und die hohe Luftfeuchtgkeit auf die weitere Ausbreitung des Virus auswirkt,