Re: C. V.: Missachtung von Einreiseverboten nur ein "Kavaliersdelikt"?
Verfasst: Di 9. Feb 2021, 20:37
Mir wurden von euch schon einige Antworten abgenommen.
Wer die sozialen Medien verfolgt, kann gerade beim Thema „Einreiseverbot“ verfolgen, wie unterschiedlich die Meinungen dazu sind - und wie ausfallend und oft auch hasserfüllt die Kommentare. Wir alle sollten verhindern, dass diese Welle in unser Forum schwappt. Auch bei konträren Ansichten kann man weiter sachlich diskutieren, und verbale Ausfälle vermeiden.
Spanien befindet sich noch bis zum 9. Mai 2021, 00:00 Uhr im Alarmzustand. Das Gesetz ermöglicht den Autonomen Regionen, “ jede Maßnahme zu ergreifen, die sie für angemessen halten", wenn die öffentliche Gesundheit gefährdet ist. Deshalb wurden die ab 7. Januar bestehenden Restriktionen der Valencianischen Gemeinschaft noch einmal verschärft, inzwischen ist nicht nur die Region, sondern auch alle Orte über 50.000 Einwohner über Wochenende abgesperrt. Diese Maßnahmen gelten noch bis zum 15. Februar, eine Verlängerung wurde bereits in Aussicht gestellt. Im Gespräch ist eine Verkürzung der nächsten Verlängerung, die dann statt der üblichen fünfzehn Tage nur eine Woche betragen könnte.
Für das Einreiseverbot gibt es zahlreiche, klar definierte Ausnahmen, der Urlaub im Ferienhaus gehört jedoch nicht dazu.
Nicht nur ausländische Urlauber sind von dieser EInschränkung betroffen, sondern auch Spanier, wenn ihr Ferienhaus in einer anderen Region liegt. Das heißt, wenn ein Valencianer ein Ferienhaus in Tarragona hat, so ist es ihm zurzeit verboten, dorthin zu reisen, nur um dort ein paar schöne Tage zu verleben. Das sollte man sich vor Augen halten, wenn man sich als Ausländer über das Einreiseverbot hinwegsetzt. Man kann sich nicht damit rechtfertigen „verantwortungsvoll“ zu reisen, wenn man auf dem Weg geschlossene Landesgrenzen ohne triftigen Grund überschreitet.
Zweitheimbesitzer können vielleicht einige der gesetzlich erlaubten Ausnahmen für sich in Anspruch nehmen, wenn es auch nicht viele sind. Dazu gehören geschäftliche oder gesetzliche Verpflichtungen, Erneuerung von Genehmigungen und behördlichen Dokumenten, sowie andere unaufschiebbare Verwaltungsvorgänge oder eine Situation der Notwendigkeit.
Nicht vergessen sollte man, dass die Missachtung der gültigen Auflagen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie kein "Kavaliersdelikt" ist, über den man stolz berichtet, sondern eine Übertretung bestehender Vorschriften und Gesetze, die Konsequenzen nach sich zieht, wenn man ertappt wird. Daher gehören Diskussionen und Tipps über Schlupflöcher nicht in ein seriöses Forum. Hoffnung auf eine baldige Entspannung können wir nur haben, wenn wir uns alle solidarisch verhalten.

Wer die sozialen Medien verfolgt, kann gerade beim Thema „Einreiseverbot“ verfolgen, wie unterschiedlich die Meinungen dazu sind - und wie ausfallend und oft auch hasserfüllt die Kommentare. Wir alle sollten verhindern, dass diese Welle in unser Forum schwappt. Auch bei konträren Ansichten kann man weiter sachlich diskutieren, und verbale Ausfälle vermeiden.
Spanien befindet sich noch bis zum 9. Mai 2021, 00:00 Uhr im Alarmzustand. Das Gesetz ermöglicht den Autonomen Regionen, “ jede Maßnahme zu ergreifen, die sie für angemessen halten", wenn die öffentliche Gesundheit gefährdet ist. Deshalb wurden die ab 7. Januar bestehenden Restriktionen der Valencianischen Gemeinschaft noch einmal verschärft, inzwischen ist nicht nur die Region, sondern auch alle Orte über 50.000 Einwohner über Wochenende abgesperrt. Diese Maßnahmen gelten noch bis zum 15. Februar, eine Verlängerung wurde bereits in Aussicht gestellt. Im Gespräch ist eine Verkürzung der nächsten Verlängerung, die dann statt der üblichen fünfzehn Tage nur eine Woche betragen könnte.
Für das Einreiseverbot gibt es zahlreiche, klar definierte Ausnahmen, der Urlaub im Ferienhaus gehört jedoch nicht dazu.
Nicht nur ausländische Urlauber sind von dieser EInschränkung betroffen, sondern auch Spanier, wenn ihr Ferienhaus in einer anderen Region liegt. Das heißt, wenn ein Valencianer ein Ferienhaus in Tarragona hat, so ist es ihm zurzeit verboten, dorthin zu reisen, nur um dort ein paar schöne Tage zu verleben. Das sollte man sich vor Augen halten, wenn man sich als Ausländer über das Einreiseverbot hinwegsetzt. Man kann sich nicht damit rechtfertigen „verantwortungsvoll“ zu reisen, wenn man auf dem Weg geschlossene Landesgrenzen ohne triftigen Grund überschreitet.
Zweitheimbesitzer können vielleicht einige der gesetzlich erlaubten Ausnahmen für sich in Anspruch nehmen, wenn es auch nicht viele sind. Dazu gehören geschäftliche oder gesetzliche Verpflichtungen, Erneuerung von Genehmigungen und behördlichen Dokumenten, sowie andere unaufschiebbare Verwaltungsvorgänge oder eine Situation der Notwendigkeit.
Nicht vergessen sollte man, dass die Missachtung der gültigen Auflagen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie kein "Kavaliersdelikt" ist, über den man stolz berichtet, sondern eine Übertretung bestehender Vorschriften und Gesetze, die Konsequenzen nach sich zieht, wenn man ertappt wird. Daher gehören Diskussionen und Tipps über Schlupflöcher nicht in ein seriöses Forum. Hoffnung auf eine baldige Entspannung können wir nur haben, wenn wir uns alle solidarisch verhalten.