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Re: C. V.: Missachtung von Einreiseverboten nur ein "Kavaliersdelikt"?

Verfasst: Di 9. Feb 2021, 20:37
von Oliva B.
Mir wurden von euch schon einige Antworten abgenommen. ;-)

Wer die sozialen Medien verfolgt, kann gerade beim Thema „Einreiseverbot“ verfolgen, wie unterschiedlich die Meinungen dazu sind - und wie ausfallend und oft auch hasserfüllt die Kommentare. Wir alle sollten verhindern, dass diese Welle in unser Forum schwappt. Auch bei konträren Ansichten kann man weiter sachlich diskutieren, und verbale Ausfälle vermeiden.

Spanien befindet sich noch bis zum 9. Mai 2021, 00:00 Uhr im Alarmzustand. Das Gesetz ermöglicht den Autonomen Regionen, “ jede Maßnahme zu ergreifen, die sie für angemessen halten", wenn die öffentliche Gesundheit gefährdet ist. Deshalb wurden die ab 7. Januar bestehenden Restriktionen der Valencianischen Gemeinschaft noch einmal verschärft, inzwischen ist nicht nur die Region, sondern auch alle Orte über 50.000 Einwohner über Wochenende abgesperrt. Diese Maßnahmen gelten noch bis zum 15. Februar, eine Verlängerung wurde bereits in Aussicht gestellt. Im Gespräch ist eine Verkürzung der nächsten Verlängerung, die dann statt der üblichen fünfzehn Tage nur eine Woche betragen könnte.

Für das Einreiseverbot gibt es zahlreiche, klar definierte Ausnahmen, der Urlaub im Ferienhaus gehört jedoch nicht dazu.
Nicht nur ausländische Urlauber sind von dieser EInschränkung betroffen, sondern auch Spanier, wenn ihr Ferienhaus in einer anderen Region liegt. Das heißt, wenn ein Valencianer ein Ferienhaus in Tarragona hat, so ist es ihm zurzeit verboten, dorthin zu reisen, nur um dort ein paar schöne Tage zu verleben. Das sollte man sich vor Augen halten, wenn man sich als Ausländer über das Einreiseverbot hinwegsetzt. Man kann sich nicht damit rechtfertigen „verantwortungsvoll“ zu reisen, wenn man auf dem Weg geschlossene Landesgrenzen ohne triftigen Grund überschreitet.

Zweitheimbesitzer können vielleicht einige der gesetzlich erlaubten Ausnahmen für sich in Anspruch nehmen, wenn es auch nicht viele sind. Dazu gehören geschäftliche oder gesetzliche Verpflichtungen, Erneuerung von Genehmigungen und behördlichen Dokumenten, sowie andere unaufschiebbare Verwaltungsvorgänge oder eine Situation der Notwendigkeit.

Nicht vergessen sollte man, dass die Missachtung der gültigen Auflagen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie kein "Kavaliersdelikt" ist, über den man stolz berichtet, sondern eine Übertretung bestehender Vorschriften und Gesetze, die Konsequenzen nach sich zieht, wenn man ertappt wird. Daher gehören Diskussionen und Tipps über Schlupflöcher nicht in ein seriöses Forum. Hoffnung auf eine baldige Entspannung können wir nur haben, wenn wir uns alle solidarisch verhalten.

Re: C. V.: Missachtung von Einreiseverboten nur ein "Kavaliersdelikt"?

Verfasst: Di 9. Feb 2021, 21:10
von housecat
Die Briten regeln das so:

Bild

Du sitzt für Marokko? Ich hab' 10 Jahre für Ferien in Südafrika...

Re: Übernachten in Frankreich

Verfasst: Di 9. Feb 2021, 21:34
von hundetraudl
girasol hat geschrieben: Di 9. Feb 2021, 14:22 Soweit ich das richtig verstanden habe, ist das Einreisen in die Provinz Valencia aus touristischen Gründen nicht erlaubt. Das ist doch dann eine klare Lage. Wenn man dann hier kundtut, dass man sich darüber hinwegsetzen will, dann muss man meiner Meinung nach auch mit Kritik oder anderer Meinung rechnen und damit umgehen. Sehe ich generell so, nicht nur bei diesem Thema. ;-)

Gruß
girasol
>:d< >:d< >:d<

Re: C. V.: Missachtung von Einreiseverboten nur ein "Kavaliersdelikt"?

Verfasst: Mi 10. Feb 2021, 08:37
von Rockcrunsher
Na ja, ich muss schon zugeben, dass meine Ausführungen zu "so geht Demokratie" einen etwas "belehrenden" touch hatten.
Andererseits bin ich aber auch stinksauer über manche Foristen, die hier öffentlich diskutieren, wie man die Einschränkungen umgehen kann.

...und der Einwand (interpretiert) "wir sind in einem Alter, wo wir alles besser wissen", macht mich noch wütender.
Entweder ist es die "jugendhafte Göttlichkeit", oder die gerühmte "Altersweisheit", die suggeriert, dass man die Weisheit mit Löffeln gegessen hat...leider ist das bei solchen globalen Problemen eben nicht so. Nicht umsonst schlingern und ringen die Politiker und Wissenschaftler gleichermassen um die beste Lösung ... auf der ganzen Welt mit unterschiedlichen, aber nicht perfekten Ergebnissen. Und wenn man nach Deutschland schaut, wo unser viel gepriesener Förderalismus jede Woche alles durcheinanderwirbelt, sieht man, wie schwierig es ist, den "Königsweg" zu finden.

Noch kurz zu der Aussage "wir sind geimpft". Es ist noch nicht abschliessend geklärt, ob man mit der Impfung nur die Krankheit im eigenen Körper besser bekämpft, oder ob man sich nicht anstecken (und damit das Virus nicht weitergeben) kann.
Wenn der erste Fall zutrifft ( und die Erkenntnisse gehen in die Richtung), dann wird man wohl nicht krank, kann sich aber sehr wohl anstecken und das Virus weiter verbreiten. Und dann bekommt der Spruch "wir sind geimpft" eine sehr egoistische Färbung, oder?
Gruß Rockcrunsher

Re: C. V.: Missachtung von Einreiseverboten nur ein "Kavaliersdelikt"?

Verfasst: Mi 10. Feb 2021, 09:32
von chupacabra
Oliva B. hat geschrieben: Di 9. Feb 2021, 20:37 ....

Nicht vergessen sollte man, dass die Missachtung der gültigen Auflagen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie kein "Kavaliersdelikt" ist, über den man stolz berichtet, sondern eine Übertretung bestehender Vorschriften und Gesetze, die Konsequenzen nach sich zieht, wenn man ertappt wird. Daher gehören Diskussionen und Tipps über Schlupflöcher nicht in ein seriöses Forum. Hoffnung auf eine baldige Entspannung können wir nur haben, wenn wir uns alle solidarisch verhalten.
Diese gelb markierte Klarstellung durch die Administration war m. E. längst überfällig.

Re: C. V.: Missachtung von Einreiseverboten nur ein "Kavaliersdelikt"?

Verfasst: Mi 10. Feb 2021, 10:49
von Miesepeter
Was heißt "VERBOTEN"? Es sollte wohl besser von "Einschränkungen" gesprochen werden, die sich zudem dauernd ändern. Diese Einschränkungen sind nicht unbedingt bar jeden Zweifels in deren Auslegung, die ebenfalls subjektiv variiert, denn die "Kontrolleure" verfahren mangels konkreter Dienstanweisung überwiegend nach Gutdünken, was durch Sprachverständnisschwierigkeiten noch erschwert wird.
Eine sehr interessante und deshalb Beachtung würdige Ausnahme für Reisen ist die Wahrnehmung unaufschiebbarer Dinge. Was aber genau unter "unaufschiebbar" zu verstehen ist wird nirgendwo spezifiziert, und da gibt es eine ganze Menge Möglichkeiten. Im § 33 der span. Verfassung wird ausdrücklich das uneingeschränkte Recht auf Nutzung der Wohnung garantiert, und dieses Recht ist durch den Alarmzustand nicht eingeschránkt oder gar aufgehoben. Dazu stellt dss Oberste Gericht (STC) in seinem Urteil 83/2016 fest, daß, anders als beim Ausnahme- und Belagerungszustand, die Ausrufung des Alarmzustandes kein (von der Verfassung erfasstes) Grundrecht außer Kraft setzt. Wenn das kein Schlupfloch ist......

Re: C. V.: Missachtung von Einreiseverboten nur ein "Kavaliersdelikt"?

Verfasst: Mi 10. Feb 2021, 10:57
von housecat
Uhh. Ich hatte das mit den 10 Jahren Haft nach dem Urlaub für einen Witz gehalten (siehe oben, Matt Karikatur). Sieht aber nicht ganz so aus: Guardian: Threat of 10-year jail term for UK travellers who hide journeys 'disproportionate'

Gruß // Housecat

Re: C. V.: Missachtung von Einreiseverboten nur ein "Kavaliersdelikt"?

Verfasst: Mi 10. Feb 2021, 11:02
von Scandy
Rockcrunsher hat geschrieben: Mi 10. Feb 2021, 08:37 Noch kurz zu der Aussage "wir sind geimpft". Es ist noch nicht abschliessend geklärt, ob man mit der Impfung nur die Krankheit im eigenen Körper besser bekämpft, oder ob man sich nicht anstecken (und damit das Virus nicht weitergeben) kann.
Gruß Rockcrunsher
Hier streiten sich wohl auch die Länder.

Wo in Frankreich (noch) nichts mit Impfpass möglich ist, gibt es in anderen Ländern bereits Erleichterungen. In Spanien denkt man bereits an kommende Möglichkeiten des Reisens.
https://www.bz-berlin.de/deutschland/sp ... a-urlauber

Scandy

Re: C. V.: Missachtung von Einreiseverboten nur ein "Kavaliersdelikt"?

Verfasst: Mi 10. Feb 2021, 11:46
von girasol
Miesepeter hat geschrieben: Mi 10. Feb 2021, 10:49 Im § 33 der span. Verfassung wird ausdrücklich das uneingeschränkte Recht auf Nutzung der Wohnung garantiert, und dieses Recht ist durch den Alarmzustand nicht eingeschránkt oder gar aufgehoben. Dazu stellt dss Oberste Gericht (STC) in seinem Urteil 83/2016 fest, daß, anders als beim Ausnahme- und Belagerungszustand, die Ausrufung des Alarmzustandes kein (von der Verfassung erfasstes) Grundrecht außer Kraft setzt. Wenn das kein Schlupfloch ist......
Da geht es aber doch um die eigene Wohnung und nicht um eine gemietete Ferienwohnung.

Gruß
girasol

Re: C. V.: Missachtung von Einreiseverboten nur ein "Kavaliersdelikt"?

Verfasst: Mi 10. Feb 2021, 12:09
von JanV
Rockcrunsher hat geschrieben: Mi 10. Feb 2021, 08:37 .....
...und der Einwand (interpretiert) "wir sind in einem Alter, wo wir alles besser wissen", macht mich noch wütender.
Entweder ist es die "jugendhafte Göttlichkeit", oder die gerühmte "Altersweisheit", die suggeriert, dass man die Weisheit mit Löffeln gegessen hat...
.............
Gruß Rockcrunsher
Also, vor allem bin ich in einem Alter, in dem es mir leichter fällt, viele Sachen (Aussagen, Tatsachen...) gelassener zu nehmen, als es früher der Fall war. Einfach mich nicht wegen jedes Blödsinns aufzuregen, ausfallend und beleidigend zu werden. Dazu gehört auch, dass ich mich an die Tatsachen zu halten versuche und, wo nicht notwendig, auch nicht interpretiere. Denn das kann leicht zu Überinterpretieren führen und das eventuell in so einem Maße, dass es sich deutlich von der Realität entfernt. Das Ergebnis dieser Überinterpretation könnte dann tatsächlich einen noch wütender machen. Und das wiederum schadet der Gesundheit.
Ich könnte z.B. über diesen Satz von Oliva B. nachdenken, diesen interpretieren und sogar wütend werden: "Daher gehören Diskussionen und Tipps über Schlupflöcher nicht in ein seriöses Forum...". . Ich tue es aber nicht. "Schlupfloch" ist doch nichts Verbotenes, Illegales, sondern durchaus üblich, vielleicht nur ein bisschen negativ belegt! Ich verstehe aber und respektiere, dass man es hier nicht haben will. Zumindest nicht in dem Fall der derzeit wenig empfehlenswerten Spanien-Reise. Ansonsten aber schon.
Also, ein bisschen Gelassenheit würde nicht schaden (bitte nicht interpretieren)