Suche Fachanwalt für internationales Steuerrecht

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Oliva B.
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Re: Suche Fachanwalt für internationales Steuerrecht

Beitrag von Oliva B. »

Nicht nur Reisender hat es getroffen, sondern mit ihm auch noch alle Pensionäre der deutschen Post und Telekom, die im Ausland leben.

Der Artikel Ach­tung, Steu­er­falle - Was pen­sio­nierte Beamte in Spa­nien beach­ten müs­sen – Son­der­re­geln für deut­sche Post und Bahn, erschien am 20.03.2026 bei der CBN.


Pensionierte Post- und Bahnbeamte sollten sofort Einspruch einlegen :!:
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Reisender
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Re: Suche Fachanwalt für internationales Steuerrecht

Beitrag von Reisender »

Hallo liebe Elke,
danke für die Info.
Einspruch einlegen kann nur derjenige, der einen offiziellen Bescheid bekommen hat. Die meisten werden, wie ich, nur ein Informationsblatt bekommen haben.
Aber inzwischen hat sich das Blatt wohl wieder gewendet. Das Finanzamt Bonn fängt an Informationen herauszugeben, dass sie einen Rückzieher gemacht haben. Inzwischen ist wieder eine Besteuerung in Deutschland möglich.
Das Problem wird nur sein, das Finanzamt in Spanien ebenfalls davon zu überzeugen. Ich hab noch keine Ahnung, wie das gehen soll. Am Montagmorgen werde ich versuchen das Finanzamt Bonn anzurufen und mit der Sachbearbeiterin zu reden. Mal sehen ob die sich wenigstens mit den spanischen Finanzbehörden diesbezüglich in Verbindung setzen.

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hundetraudl
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Re: RECHTSANWÄLTE - Welchen könnt ihr empfehlen?

Beitrag von hundetraudl »

Reisender hat geschrieben: Mo 26. Jan 2026, 19:24 Nein, ich sehe keine Lösung. Es sieht sehr schlecht aus. Keine Ahnung, wie ich das bewältigen soll.
Wie sieht es bei euch aus?
Ich weiss nur, dass sich das Doppelbesteuerungsabkommen geändert hat. Die Beamten die bei der Post und Telekom gearbeitet haben sollen nun, wegen der späteren Privatisierung, in Spanien steuerpflichtig sein. Dies wird heftig teuer, da die Grundfreibeträge geringer sind in Spanien und das Ehegattensplitting wegfällt. Hierzu müsste man bei der EU klagen, da dies ein Vertrauensbruch gegenüber den bereits pensionierten Beamten ist,
Wenigstens dürfte dies nicht rückwirkend gelten. Hier wäre ein deutscher Wirtschaftsprüfer (im Internet suchen) der sich mit Spanien auskennt geeignet. Ein normaler Steuerberater ist meiner Meinung nach nicht geeignet. Du solltest andere suchen, die in derselben Lage sind und zusammen eine Klage bei der EU einreichen.
Ich glaube dem Finanzamt nichts, außer Du bekommst eine rechtlich verbindende, schriftliche Auskunft und diese wirst Du dort nicht bekommen.
Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt. (Ringelnatz)
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Josefine
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Re: RECHTSANWÄLTE - Welchen könnt ihr empfehlen?

Beitrag von Josefine »

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Für Klagen beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) besteht Anwaltspflicht. Kläger müssen sich von einem Anwalt vertreten lassen, der bei einem Gericht eines EU-Mitgliedstaats zugelassen ist.

Keine Klage direkt beim EuGH (Steuerbescheid): Gegen einen normalen Steuerbescheid (z. B. vom Finanzamt) kann man nicht direkt beim EuGH klagen. Der übliche Weg ist der Einspruch und die Klage beim nationalen Finanzgericht.

Mit Anwalt - Zwang kann das sicherlich sehr teuer werden.
Gruß Josefine :)
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