Eigentlich ist es amtlich.....
Mit der im Land Valencia sehr lax gehandhabten Auslegung des Leimrutenfangs ist es jetzt hoffentlich vorbei. Im Boletín Oficial del Estado, abgekürzt BOE (das offizielle spanische Gesetzblatt) steht eindeutig, dass
"die Nutzung aller Arten von Netzen oder klebrigen Substanzen verboten ist". Das spanische Verfassungsgericht (el Tribunal Constitucional, Abk. TC) hat jetzt entschieden, dass das valencianische Jagdgesetz nicht gesetzeskonform und somit verfassungswidrig ist, da es weder mit der grundlegenden gesetzlichen Regelung des spanischen Staates in puncto Umweltschutz noch mit der europäischen Norm übereinstimmt. Der Parany-Vogelfang ist verboten!
Quelle:
El Mundo
Aaaaaber...
...wie ein Sprecher des Umweltministeriums gestern bestätigte, gibt sich die autonome Landesregierung Valencia immer noch nicht geschlagen und versucht noch vor der Sommerpause, ein Gesprächstermin mit dem Umweltministerium zu erhalten, um die Möglichkeit der Jagd mit "parany"
ohne Todesfolge

anzusprechen. Die Zeit läuft, denn letztendlich geht es den Antragstellern um die Legalisierung für die nächste Jagdsaison, die schließlich im Oktober beginnt.
Der Consell begründete seinen Antrag damit, dass eine "Jagd ohne Tod" eine Variation der französische Methode sei, die von der Europäischen Union erlaubt ist.
Das ist genau dasselbe Argument, das die Asociación de Paranyers de Castelló (Apaval) für sich in Anspruch nimmt, in der Hoffnung, die überlieferte Vogelfangmethode doch noch legalisiert zu bekommen.
Die Entscheidung liegt nun in den Händen des Ministeriums, ob sie den Antrag der Regionalregierung genehmigt und damit eventuelle Sanktionen der Europäischen Union in Kauf nimmt.
Quelle