bei dem Begriff "Auslandsdeutsche" musste ich erst einmal schlucken. Irgendwie erinnerte er mich an das Dritte Reich, doch du hast ja recht...
"Die Anwendung des Begriffs Auslanddeutscher auf Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit ist seit 1945 stark rückläufig. Selbst in der Ära des Nationalsozialismus war er eher auf im Ausland lebende deutsche Staatsangehörige als auf Volksdeutsche (dieser Begriff wurde seit den 1920er Jahren benutzt und ist heute synonym zu den deutschen Volkszugehörigen) angewendet worden."
Auch die Bundeszentrale für politische Bildung sprich von "Auslandsdeutschen", wenn deutsche Staatsbürger dauerhaft im Ausland leben, z.B. in Spanien. - Wieder etwas dazu gelernt.

Mona, wie Martin schon erwähnte, sind die Kosten für die Ausstellung von Reisepässen auch in Deutschland stark angestiegen.
"Wer seinen neuen Pass in einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) beantragt, muss zusätzlich zu den normalen Kosten auch die im Auslandskostengesetz festgehaltenen Gebühren entrichten: nach Passgesetz §20 sind das bis zu 300% der inländischen Gebühren. Außerhalb der Dienstzeit darf die Gebühr dann noch einmal um 200 Prozent erhöht werden. Die genauen Informationen hierzu erhalten Sie bei den deutschen Auslandsvertretungen." Quelle
Also, Mona, es ist tatsächlich alles im grünen Bereich bei dir.
