ich denke mal, das spanische Finanzamt wäre schon froh, wenn jeder nicht residente Immobilienbesitzer jährlich seine Einkommensteuererklärung (Impuesto sobre la Renta de los no Residentes, modelo 210, Abgabefrist 31.12.21013 für das abgelaufene Kalenderjahr 2012) abgeben und seine IBI zahlen würde.
Nicht residente Eigentümer, die ihren Lebensmittelpunkt und damit ihren steuerlichen Wohnsitz in einem anderen Land haben, sind beschränkt steuerpflichtig und wissen in der Regel, dass sie für die Eigennutzung ihrer Immobilie eine Steuererklärung abgeben müssen. Und: In Spanien sind Steuern Bringschulden.
Aber anhand des Strom- und Wasserverbrauchs Residenten von Nichtresidenten zu unterscheiden, ist m.E. Wunschdenken, denn der Verbrauch der Bewohner ist doch völlig individuell.
Wird ein großes Ferienhaus mit Pool z.B. viermal jährlich in den Ferien von einer großen Familie bewohnt, sind die Betriebskosten vielleicht übers Jahr gesehen genauso hoch wie bei einem Chalet ohne Pool, das von zwei Personen ganzjährig bewohnt wird.
[align=center]Damit keiner unnötig Panik bekommt, noch einmal ganz deutlich:[/align]
- "Ein Nichtresident laut spanisch-deutschem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist eine natürliche Person dann, wenn sie sich weniger als 183 Tage im Kalenderjahr in Spanien aufhält oder zu einem anderen Staat die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen (Mittelpunkt der Lebensinteressen) oder in einem anderen Staat ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat."
- "Die Residencia inklusive NIE hingegen wird beantragt, wenn auch der Lebensmittelpunkt nach Spanien verlegt wird, etwa im Rahmen eines festen Jobs. Ausschlaggebend ist offiziell eine Aufenthaltsdauer von länger als drei Monaten am Stück. Oder anders gesagt: 'Wer seinen Hauptwohnsitz innerhalb Europas deklarieren möchte - mit allen legalen Konsequenzen.'"
- "Wer seinen steuerlichen Lebensmittelpunkt zunächst in der Heimat behalten möchte, sollte zunächst nur die NIE-Nummer, aber nicht das Ausländerzertifikat beantragen - etwa über die spanischen Konsulate im Heimatstaat. Die NIE reicht, um zum Beispiel Grundstücksgeschäfte oder Erbangelegenheiten zu regeln. Das Zertifikat, so warnen Steuerexperten, könnte vom spanischen Finanzamt als Hinweis darauf gewertet werden, dass sich auch der steuerliche Sitz in Spanien befindet."