Brujadepaco hat geschrieben:... eine Belüftung der Abflussrohre ist hier nicht obligatorisch.
... dem ist generell nicht so

... abhängig von Anzahl und Art sowie Distanz der angeschlossenen Objekte zur Haupt-Sammelleitung (∅ 100 mm) - egal ob vertikal als Fallrohr oder horizontal als Grundleitung im Erdreich oder unter der Geschoßdecke des darüberliegenden Geschosses mit dem größeren Querschnitt sind kleinere Leitungen mit mehreren Objekten, z.B. Waschtisch, Küchenspüle und Geschirrspül-/bzw. Waschmaschine an einer kleinen (meist mit 40/50 mm Durchmesser) horizontalen Leitung immer zusätzlich zumindest über einen "trockenen" Rohranschluß wenigstens bis zur Sammelleitung mit dem größeren Querschnitt (∅ 100 mm) zusätzlich zu verbinden - nennt sich Sekundärlüftung. War schon - wie ich es kenne - seit den 80er Jahren in der spanischen Normung so verankert ... und bei "Kleinanlagen" konnte so tatsächlich die "Überdach"lüftung entfallen ... jedoch nicht generell ...
Aber es ist ja bekannt, dass viele Handwerker - sogar Planer - sich auch heute nicht dran halten - egal ob aus Unkenntnis oder gewollt ...