Hallo Klaus, Vitalista, Cozumel und Akinom,
ich hatte versprochen, mich noch einmal zu dem Thema zu melden. Vielen Dank für euren Zuspruch.
Nun noch meine Antwort auf (hoffentlich) alle Kommentare:
Klaus hat geschrieben:[...] Fotos [...]sind dagegen Dokumente einer Kultur. Die Personen auf den Bildern haben weder einen Schaden erlitten noch werden sie ihr Abbild je in diesem Forum sehen.
Auch für mich gehören Personenfotos zu den Information über andere Kulturkreise. Dort ändert sich im Laufe der Jahre wie bei uns die Mode, der Schmuck, die Frisuren.... Fotos sind Dokumente der Zeitgeschichte und daher ist es in meinen Augen normal, dass sie im digitalen Zeitalter im Internet verbreitet werden (Foto-Communities, Bilder-Hoster).
Von dem starken Persönlichkeitsschutz in Deutschland sind leider so wenige Personenkreise ausgenommen, dass man sie an den
Fingern einer Hand abzählen kann.
Viele Foto-Künstler und Galeristen wehren sich gegen die strenge Reglementierung des
Kunsturhebergesetzes, wie hier in einem Artikel aus der TV-Reihe "titel-thesen-temperamente"
im Ersten nachzulesen ist, da es ihre künstlerische Freiheit beschneidet.
Eine Beschneidung der künstlerischen Freiheit hat ihren Preis:
Ausstellungen von Künstlern der Straßenfotografie wird es in Zukunft nicht mehr in der uns bekannten Form geben, d.h. sie dürfen nicht mehr das zeigen, was diese Kunst einst ausmachte. Das Einfangen eines Moments, wenn ein Mensch sich völlig unbeobachtet glaubt, z.B. ein Kind, das mit glänzenden Augen dem dargebotenen Eis entgegenfiebert, das attraktive Model, das ihren engen Pumps in der einen Hand hält und mit der anderen ihre schmerzenden Zehen massiert, der Genießer, der sich im Straßencafé gerade einen Leckerbissen reinschiebt....
Wer fängt sie nun ein, diese Momente, wenn man zuerst (und keinesfalls anschließend) von der Person eine Erlaubnis einholen muss? Diese Augenblicke gehen für immer verloren.
Nicht jedes Land geht so rigoros gegen die Fotografen vor wie Deutschland. Im angelsächsischen Raum ist das Recht am eigenen Bild weitaus freier gestaltet als im deutschen Rechtsraum. Auch in den USA ist man nicht kleinlich; dort dürfen Menschen in der Öffentlichkeit fotografiert werden.
Wenn man das deutsche Gesetz wörtlich auslegt, gilt das Einverständnis der fotografierten Person auch als erteilt, wenn der Fotograf eine Entlohnung für das Bild zahlt.
§ 22 KUG.
Danach wäre dem Gesetz Genüge getan, wenn man für die Fotos spendet, etwas verschenkt, oder ein Trinkgeld zahlt. Doch welche Beweiskraft haben solche Entlohnungen im Zweifelsfall? Wie hat sich der Gesetzgeber das gedacht? Muss der Fotograf ein Foto von der Entlohnung aufbewahren, wenn er keinen Model-Release-Vertrag vorweisen kann?
sol hat geschrieben:interessanten Artikel gefunden :
Auf die Frage, ob verschleierte Frauen fotografiert (und diese Fotos darüber hinaus veröffentlicht werden) dürfen,
gibt es zwei Antworten, eine rechtliche und eine moralische.
http://www.google.de/url?q=http://www.b ... rPkf2fsM_Q
sol, in den Weiten des Internets kann man eine Meinung zu allem finden, sofern man nur lange genug danach sucht. Dieser Link von dir bezog sich auf meine Fotos von verschleierten Frauen. Die Meinung dieses Bloggers teile ich nicht. Die z.Zt. gültige Rechtslage, die bereits streng genug ist, sieht so aus, dass ein Mensch, der auf einem veröffentlichtem Foto zu sehen ist, auch von seinem weiteren Freundes- und Bekanntenkreis wiedererkannt werden müsste, wenn das "Recht am Bild" greifen soll.
Mehr wird nicht verlangt. Warum sollte ich moralische Bedenken bei Fotos von Personen haben, die sich bereits selbst durch eine Ganzkörperverhüllung geschützt haben?
Nach allem, was ich inzwischen über das "Recht am eigenen Bild" gelesen habe, hat diese "besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts" erst in den letzten Jahren an Eigendynamik gewonnen, obwohl das Gesetz schon über 100 Jahre existiert. Denunzianten und selbsternannte Moralapostel finden ein reiches Betätigungsfeld in den sozialen Netzwerken, Abmahnanwälte und Menschen, die sich in ihrer Persönlichkeit verletzt fühlen, beschäftigen Gerichte mit Unterlassungsklagen und verklagen die Verursacher auf Schmerzensgeld.
Klaus, ich bin überzeugt davon, dass Profi-Fotografen von Illustrierten wie der "Stern" sich immer absichern, um Klagen zu verhindern.
In der Praxis ist es aber wohl kaum zu erwarten, dass eine Person, die in der Öffentlichkeit von einer Privatperson fotografiert wurde, gewahr wird, dass dieses Foto in einer Community gezeigt wird. Deshalb kann man in der Regel davon ausgehen, "wo kein Kläger, da kein Richter". Trotzdem sollte man wissen, welche rechtlichen Konsequenzen die Veröffentlichung nach sich ziehen kann und in Zukunft auf solche Bilder verzichten.