Eigentlich müsste ich anmerken es ist schon komisch, wenn du mehrfach reagierst ohne die anfängliche Aussage zur Kenntnis genommen zu haben, aber das wäre ein Seitenhieb.
So ohne Seitenhiebe darfst du gerne auch mal versuchen, aber das war immerhin die erste sachbezogene Antwort.
Atze hat geschrieben: ↑Mi 18. Apr 2018, 13:40
hierzulande mal selbst Sitzblockaden als Gewalt galten
Ich bezog mich a) auf das Verständnis des Wortes "Rebellion" im Deutschen, wie es auch im Duden festgelegt ist, und b) auf den gleichen Komplex im spanischen Recht. Diese beiden Punkte muss man trennen, eine reine Übersetzung hilft nicht unbedingt, in diesem Falle sogar grundverkehrt. Vor allem wenn die Übersetzung nicht mal richtig ist. Was deutsche Gerichte zu dt. Interpretationen von dt. Gesetzen sagen hilft schon garnicht.
Um aber die Definition lt. spanischem Recht erkennen zu können, bedarf es der Abwägung wie ähnliche Handlungen im span. Gesetz abgegrenzt werden. Was bei uns im Duden steht, geht im Spanischen aus den anderen Paragraphen hervor - was Miesepeters Fehler ausmacht, diese Abwägung fehlt. Ein span. Jura-Studium wäre da schon nötig. Alternativ kann man lesen, was in der Zwischenzeit span. Juristen dazu von sich gegeben haben, und das war wirklich sehr viel. U.a., dass abgewogen wird, ob andere ähnliche Anklagen eingefügt werden.
Und das ist von Anfang an mein Standpunkt - ich hab zu b) keine Ahnung (was nicht ganz stimmt, nur egal wie viel span. Jura ich studiert habe, das Statement bleibt identisch), aber Fachleute weisen die Behauptung es stände alles in einem Paragraphen zurück. Zu a) ist es keinesfalls eine Rebellion, außer man nutzt das Wort sehr, sehr umgangssprachlich.
Ich lasse ganz bewußt den Rest deines Textes weg, da er laufend zwischen a und b hin und herspringt, das müsste zunächst besser abgegrenzt werden. Ansonsten ist das aber eine Antwort, die Diskussionskultur beweist, was vorher völlig fehlte da der Bezug zum anfänglichen Statement komplett fehlte. Egal wie nett oder überzeugend man das Geschimpfe formuliert.
BTW - noch ein Haken, es gibt auch stapelweise Kommentare mit denen der 472 präziser erklärt wird, und die zum Lehrstoff gehören, somit vom Gericht berücksichtigt werden müssen. Eine Antwort zur juristischen Einordnung unter 5 DIN A 4-Seiten, dürfte schwer werden. Zur Vollständigkeit gehört dann auch dieses Recht muss sich lt. EU-Vertrag den Regeln der EU beugen, und da wird es noch strittiger und undurchschaubarer als es schon ist. Dass der von dir erwähnte Unterpunkt am Text des Paragraphen orientiert interpretiert werden muss, und nicht einfach als Paragraph gesehen werden kann, wie du das gemacht hast, nur am Rande.
Unverändert bleibt, dass Miesepeters Antwort neben den Anteilen, im denen er jede Äußerung ausser seiner in Bausch und Bogen diskreditierte, und die, die einfach nur gelogen waren, von jeglicher fachlicher Qualifiziertheit meilenweit entfernt war...... und somit die ausschließliche negative Kritik in meine Richtung bereits die Bestätigung fehlender Diskussionskultur war.
Grüße
Roderich
PS: Garrido kann sich auf seine Denke berufen, alle anderen Studierten müssten Quellen vorweisen, dem Rest bleibt nur Fachleute zitieren, oder vorsichtig (wie du) Einwände mit Verweis auf das eigene Unwissen zu bringen. Auf weitere Ergebnisse aus der Juristerei zu warten ist keine schlechte Idee.