Hallo Tina,
nein, diese ist es leider nicht. Wurde ja schon einige Mal in diesem Thread verlinkt oder zitiert:
Orden INT/409/2020, de 14 de mayo, por la que se prorrogan los criterios
para la aplicación de una restricción temporal de viajes no imprescindibles
desde terceros países a la Unión Europea y países asociados Schengen por
razones de orden público y salud pública con motivo de la crisis sanitaria
ocasionada por el COVID-19.
... el cruce de personas por las fronteras
(Código de fronteras Schengen), será sometida a denegación de entrada, ...
toda persona nacional de un tercer país, salvo que
pertenezca a una de las siguientes categoríass:
a) Residentes habituales en la Unión Europea, en los Estados asociados Schengen
o Andorra, que se dirijan directamente a su lugar de residencia.
b) Titulares de un visado de larga duración expedido por un Estado miembro o
Estado asociado Schengen que se dirijan a éste.
... die Überquerung von Personen über die Grenzen
(Vereinbarung von Schengen) werden abgelehnt,
außer wenn sie (die Personen) zu einer der folgenden Kategorien gehören:
a) Residenten in der EU ... oder Andorra ...
b) Träger eines Langzeitvisums für einen EU-Staat
Hier geht es - nach meinem Kenntnisstand der Spanischen Sprache - nur um die Verlängerung der Einreise aus Drittstaaten in die EU etc. (desde terceros países a la Unión Europea); also um die EU-Außengrenzen. Also von Russland, Mexiko oder Marokko nach Spanien. Hier musste Spanien natürlich gestern handeln, da es mit Marokko (Land) und natürlich auf seinen Internationalen Flughäfen (Madrid, Barcelona, etc., etc.) über EU-Außengrenzen verfügt.
Ich frage nach der Quelle, die angeben soll, dass auch für die Länder innerhalb der EU das Einreiseverbot nach Spanien bis zum 15.06.2020 verlängert wurde. Also von Deutschland, Schweiz oder Lichtenstein

.
Nach den hier vorliegenden BOEs - auch aus den letzten Tagen - sowie den Zeitungsartikeln aus El Pais oder ABC habe ich folgendes entnommen:
1. Einreiseverbot aus der EU nach Spanien: gültig bis 24.05.2020 (Verlängerung möglich) - hier: z. B. Deutschland nach Spanien
2. Quarantäne (2 Wochen etc.) für alle Einreisenden nach Spanien: gültig bis 24.05.2020 (Verlängerung in Abhängigkeit der Verlängerung des Alarmzustandes): hier: weltweit nach Spanien
3. Einreiseverbot in die EU (also auch nach Spanien) aus Drittländern: gültig 15.06.2020 (Verlängerung möglich): hier weltweit (ohne EU) nach Spanien
Bitte die vereinfachte Darstellung zu entschuldigen. Auch die Leute aus Norwegen oder der Schweiz sollten nicht ausgeschlossen werden. Auch die Ausnahmen sind natürlich noch zu beachten.