! | Nachricht von: Oliva B. |
Und welches Zitat ist nun von dir, Jan? ![]() ![]() Ich sehe zwar welches, doch mehrere ineinanderverschachtelte Zitate sind einfach zu unübersichtlich.. ![]() |
Immobilienmarkt
Re: Immobilienmarkt
So ist das, wenn man beim Verkürzen der Zitierungen aus Versehen nicht nur den Text, sondern auch die "[/quote]" mitlöscht. Ich werde aufpassen...
Jan
Re: Immobilienmarkt
So, ich bin immer noch unsicher
wir werden einen Wintergarten haben. Muss ein Wintergarten automatisch bei der Bewohnbarkeitsbescheinigung eingetragen oder sogar notariell beglaubigt werden? Hat es eventuell Einfluss auf die Suma? Wir haben bis jetzt darüber keine Unterlagen vom Makler erhalten , lt deren Aussage sind sie erst bei Notartermin erforderlich.
LG
Anna

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Re: Immobilienmarkt
Vorsicht, alles was nicht im Grundbuch/Kataster eingetragen ist, hat keine Baugenehmigung. Auf die Aussagen des Maklers ist kein Verlaß, der will nur s(D)ein Geld. Ist klar, wer die Wertzuwachssteuer bezahlt? Liegt ein Energieausweis vor? Die Bewohnbarkeitsbewscheinigung wird für diverse Behörden benötigt. Keine Vertröstungen auf später für was auch immer akzeptieren. Elne Bescheinigung des Verkäufers bzgl. Verzicht etwaiger Träger latenter (Vorkaufs-) Rechte wäre ebnfalls angebracht, sonst kann der Verkauf innerhalb 2 Jahren angefochten werden
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Reichtum ist die Fähigkeit, das Leben voll auszukosten (H. D. Thoreau)
Vorsicht bei Wünschen, sie können erfüllt werden - eigene Erfahrung
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Re: Immobilienmarkt
Also wir können darauf bestehen, dass wir die Bewohnbarkeitsbescheinigung und auch die Nachweise über die Legalität des Wintergartens vorher, ich meine vor dem Termin beim Notar zur Einsicht bekommen sollten?
Re: Immobilienmarkt
Wir suchen auch grad an der CB..es sind schon viele Angebote da, aber es kommt auch auf die Preisklasse an.
- vitalista
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Re: Immobilienmarkt
Auf jeden Fall solltet ihr darauf bestehen, dass VOR Notartermin alle Unterlagen komplett sind und man sie euch einsehen lässt.
Habe dir auch eine PN geschickt.
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- Sunwind
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Re: Immobilienmarkt
Ist das wirklich so ? Mein Nachbar hat sich einen Pool bauen lassen - hatte eine Genehmigung der Gemeinde der PoolMiesepeter hat geschrieben: ↑Mi 12. Mai 2021, 20:03
Vorsicht, alles was nicht im Grundbuch/Kataster eingetragen ist, hat keine Baugenehmigung. .........................
war aber nicht im Kataster eingetragen.
Erst als er das Haus verkaufte wurde der Pool ohne Probleme eingetragen.
Gruß Sunwind
Re: Immobilienmarkt
Naja, das schließt sich doch nichts aus.Sunwind hat geschrieben: ↑Do 13. Mai 2021, 11:19Ist das wirklich so ? Mein Nachbar hat sich einen Pool bauen lassen - hatte eine Genehmigung der Gemeinde der PoolMiesepeter hat geschrieben: ↑Mi 12. Mai 2021, 20:03
Vorsicht, alles was nicht im Grundbuch/Kataster eingetragen ist, hat keine Baugenehmigung. .........................
war aber nicht im Kataster eingetragen.
Erst als er das Haus verkaufte wurde der Pool ohne Probleme eingetragen.
Gruß Sunwind
Der Pool konnte wahrscheinlich deswegen problemlos eingetragen werden, weil da eben die Baugenehmigung vorlag.
Jan
Re: Immobilienmarkt
Der Pool wurde eingetragen, weil sich dadurch die IBI erhöhte und er sich wahrscheinlich innerhab der Bebaubarkeit befand. Die Rechnung kommt noch.
Ich musste die IBi für 5 Jahre nachbezahlen, weil weder Pool noch Garage eingetragen war, als wir das Haus kauften.
Unser Makler versichere mir, dass alles ordnugnsgemäss genehmigt und eingetragen ist. War falsch.
Als ich ihn später darauf ansprach, sagte er, die Katastereintragung sei eine Bringsschuld des alten oder neuen Eigentümers.
Das stimmt zwar in Bezug auf die Behörden, aber der Makler hätte uns natürlich informieren müssen.
Es gng da um einige tausend Euros Nachzahlung.
Das schlimmst war, dass von der Suma nur eine Rechnung kam ohne Bezug und Erklärung. Ich musste darauf einen RA nehmen um alles zu klären.
Ich musste die IBi für 5 Jahre nachbezahlen, weil weder Pool noch Garage eingetragen war, als wir das Haus kauften.
Unser Makler versichere mir, dass alles ordnugnsgemäss genehmigt und eingetragen ist. War falsch.
Als ich ihn später darauf ansprach, sagte er, die Katastereintragung sei eine Bringsschuld des alten oder neuen Eigentümers.

Es gng da um einige tausend Euros Nachzahlung.
Das schlimmst war, dass von der Suma nur eine Rechnung kam ohne Bezug und Erklärung. Ich musste darauf einen RA nehmen um alles zu klären.