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Re: Immobilienmarkt

Verfasst: Do 29. Apr 2021, 22:34
von Oliva B.
 ! Nachricht von: Oliva B.
Und welches Zitat ist nun von dir, Jan? :-? :mrgreen:
Ich sehe zwar welches, doch mehrere ineinanderverschachtelte Zitate sind einfach zu unübersichtlich.. :? .

Re: Immobilienmarkt

Verfasst: Do 29. Apr 2021, 23:40
von JanV
Oliva B. hat geschrieben: Do 29. Apr 2021, 22:34
 ! Nachricht von: Oliva B.
Und welches Zitat ist nun von dir, Jan? :-? :mrgreen:
Ich sehe zwar welches, doch mehrere ineinanderverschachtelte Zitate sind einfach zu unübersichtlich.. :? .
So ist das, wenn man beim Verkürzen der Zitierungen aus Versehen nicht nur den Text, sondern auch die "[/quote]" mitlöscht. Ich werde aufpassen...

Re: Immobilienmarkt

Verfasst: Mi 12. Mai 2021, 17:45
von aniram
So, ich bin immer noch unsicher :roll: wir werden einen Wintergarten haben. Muss ein Wintergarten automatisch bei der Bewohnbarkeitsbescheinigung eingetragen oder sogar notariell beglaubigt werden? Hat es eventuell Einfluss auf die Suma? Wir haben bis jetzt darüber keine Unterlagen vom Makler erhalten , lt deren Aussage sind sie erst bei Notartermin erforderlich.
LG
Anna

Re: Immobilienmarkt

Verfasst: Mi 12. Mai 2021, 20:03
von Miesepeter
Vorsicht, alles was nicht im Grundbuch/Kataster eingetragen ist, hat keine Baugenehmigung. Auf die Aussagen des Maklers ist kein Verlaß, der will nur s(D)ein Geld. Ist klar, wer die Wertzuwachssteuer bezahlt? Liegt ein Energieausweis vor? Die Bewohnbarkeitsbewscheinigung wird für diverse Behörden benötigt. Keine Vertröstungen auf später für was auch immer akzeptieren. Elne Bescheinigung des Verkäufers bzgl. Verzicht etwaiger Träger latenter (Vorkaufs-) Rechte wäre ebnfalls angebracht, sonst kann der Verkauf innerhalb 2 Jahren angefochten werden

Re: Immobilienmarkt

Verfasst: Mi 12. Mai 2021, 22:14
von aniram
Also wir können darauf bestehen, dass wir die Bewohnbarkeitsbescheinigung und auch die Nachweise über die Legalität des Wintergartens vorher, ich meine vor dem Termin beim Notar zur Einsicht bekommen sollten?

Re: Immobilienmarkt

Verfasst: Do 13. Mai 2021, 06:52
von alina
Wir suchen auch grad an der CB..es sind schon viele Angebote da, aber es kommt auch auf die Preisklasse an.

Re: Immobilienmarkt

Verfasst: Do 13. Mai 2021, 09:49
von vitalista
aniram hat geschrieben: Mi 12. Mai 2021, 22:14 Also wir können darauf bestehen, dass wir die Bewohnbarkeitsbescheinigung und auch die Nachweise über die Legalität des Wintergartens vorher, ich meine vor dem Termin beim Notar zur Einsicht bekommen sollten?
Auf jeden Fall solltet ihr darauf bestehen, dass VOR Notartermin alle Unterlagen komplett sind und man sie euch einsehen lässt.
Habe dir auch eine PN geschickt.

Re: Immobilienmarkt

Verfasst: Do 13. Mai 2021, 11:19
von Sunwind
Miesepeter hat geschrieben: Mi 12. Mai 2021, 20:03
Vorsicht, alles was nicht im Grundbuch/Kataster eingetragen ist, hat keine Baugenehmigung. .........................
Ist das wirklich so ? Mein Nachbar hat sich einen Pool bauen lassen - hatte eine Genehmigung der Gemeinde der Pool
war aber nicht im Kataster eingetragen.
Erst als er das Haus verkaufte wurde der Pool ohne Probleme eingetragen.

Gruß Sunwind

Re: Immobilienmarkt

Verfasst: Do 13. Mai 2021, 11:35
von JanV
Sunwind hat geschrieben: Do 13. Mai 2021, 11:19
Miesepeter hat geschrieben: Mi 12. Mai 2021, 20:03
Vorsicht, alles was nicht im Grundbuch/Kataster eingetragen ist, hat keine Baugenehmigung. .........................
Ist das wirklich so ? Mein Nachbar hat sich einen Pool bauen lassen - hatte eine Genehmigung der Gemeinde der Pool
war aber nicht im Kataster eingetragen.
Erst als er das Haus verkaufte wurde der Pool ohne Probleme eingetragen.

Gruß Sunwind
Naja, das schließt sich doch nichts aus.
Der Pool konnte wahrscheinlich deswegen problemlos eingetragen werden, weil da eben die Baugenehmigung vorlag.

Re: Immobilienmarkt

Verfasst: Do 13. Mai 2021, 12:56
von Cozumel
Der Pool wurde eingetragen, weil sich dadurch die IBI erhöhte und er sich wahrscheinlich innerhab der Bebaubarkeit befand. Die Rechnung kommt noch.

Ich musste die IBi für 5 Jahre nachbezahlen, weil weder Pool noch Garage eingetragen war, als wir das Haus kauften.
Unser Makler versichere mir, dass alles ordnugnsgemäss genehmigt und eingetragen ist. War falsch.

Als ich ihn später darauf ansprach, sagte er, die Katastereintragung sei eine Bringsschuld des alten oder neuen Eigentümers. :) Das stimmt zwar in Bezug auf die Behörden, aber der Makler hätte uns natürlich informieren müssen.
Es gng da um einige tausend Euros Nachzahlung.
Das schlimmst war, dass von der Suma nur eine Rechnung kam ohne Bezug und Erklärung. Ich musste darauf einen RA nehmen um alles zu klären.