Eine Frage an unsere Bauspezialisten.
Um Licht über einen Lichtschacht zu bekommen wollten wir teilweise die Mauer zum Nachbargrundstück (im ersten Stock) aus Glasbausteinen erstellen. Jetzt sagt uns aber der Nachbar, dass das aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt sei und die Mauer zum Nachbargrundstück immer als kompakte Steinmauer auszuführen wäre. Zur Veranschaulichung versuche ich ein Foto einzufügen.
Da soll noch eine dritte Reihe Glasbausteine gesetzt werden, vorne, wo noch nichts ist zwei Fenster gesetzt werden, oben herum ein "Ringanker" und darauf mit Doppelstegplatten ein Dach drüber. Die Diskussion betrifft nur die Glasbausteine.
Was sagt ihr dazu?
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