balina hat geschrieben:Die SIP kann man, so wie ich die Erläuterung in diesem Link verstehe, nur als hier dauerhaft wohnender NoResidente bekommen. Dauerhaft will ich nicht, nur mal ein bisschen Winter überbrücken. Bleibt mir also die ADAC-KV als Zusatz zu meiner Krankenversicherung.
... nein, es gibt 2 Ausführungen/Arten der SIP-Karte:
>> 1x für Residenten ohne Verfallsdatum
>> 1x für Urlauber bzw. NoResidente mit "Verfallsdatum"...
... die Info zur SIP-Karte im Link bezieht sich auf den offiziellen Wechsel vom dtsch. Gesundheitssystem in die spanische "Seguridad Social" und bezieht sich auf die Randbedingungen der EU-Bürger mit Residencia (dauerhafter Aufenthalt > 183 Tage!) ... die "Urlauber"-SIP mit Verfallsdatum ist nur für NoResidente bzw. Urlauber
... sofern die jeweiligen Einzelaufenthalte < als 3 Monate sind und bei mehrmaligen Aufenthalten pro Jahr insgesamt nicht die 183 Tage-Regelung (Residencia) übersteigen, ist man NoResidente, also ohne "Residencia" und unterliegt auch nicht der Meldepflicht... beide - Residente und NoResidente können bzw. müssen für bestimmte Geschäftsprozesse, die hier jeweils schon genannt wurden (> Bankonto, Autokauf, Besteuerung der selbstgenutzten eigenen Immobilie etc.), ein NIE beantragen, sonst läuft i.d.R. "nix" ...
Zu deiner ADAC-KV: lese bitte im Vertrag nach, wieviel Tage denn jeweils der einzelne Auslandsaufenthalt im Versicherungsschutz abgedeckt wird, denn die gesetzlichen Krankenkassen und auch viele Urlaubs-KV'en decken die Versicherungsleistungen nur bis zu max. 43 Tagen je Einzelaufenthalt ab, danach "hängt" man in der Luft und hat keinen Versicherungsschutz mehr im Krankheitsfall ...
... wir haben seinerzeit nach langer Suche eine Urlaubs-KV mit Absicherung bis zu 3 Monaten je Einzelaufenthalt (auch mehrmals/Jahr!) gefunden und auch abgeschlossen!! ... und mehr ist halt nicht drin!!! Wer länger bleibt, fährt volles Risiko ... oder manipuliert die Daten im Schadensfall (alles schon dagewesen, kann aber teuer werden > Versicherungsbetrug!) ...
... und man fährt dann auch voll in die Meldepflicht (> Empadronamiento) bzw. nach insgesamt 183 Tagen in die Residenten-Regelung gewöhnlicher (Dauer-)Aufenthalt mit "voller" Steuerpflicht in Spanien und muss dann auch offiziell vom dtsch. Gesundheitssystem ins spanische mit allen Konsequenzen (> Seguridad Social bzw. auch priv.KV entsprechend der Aufnahmebedingungen) wechseln ...
Erklärung was "Resident" bedeutet:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/reside ... 46275.html
... ich glaube, mehr an Info aus verschiedenen "Blickrichtungen" geht auf dieser Baustelle nicht .... m.A.n. ist jetzt alles gesagt, was man zum Thema wissen muss ... und, ja das Ganze ist schon etwas verwirrend ... aber dennoch logisch strukturiert, man muss halt nur alles in die richtige Schublade einordnen

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