
Formulario EX 15
Re: Formulario EX 15
jetzt bin ich voll geschockt
, das werde ich überprüfen .

- Corinna
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Re: Formulario EX 15
@josefine:
es kann ja wohl nicht wirklich wahr sein, dass Nicht-Residenten, die hier ein Auto mit spanischem Kennzeichen stehen haben, immer dann, wenn sie nach einiger Zeit wieder nach Spanien kommen und mit ihrem Auto fahren wollen, zuerst zur Nationalpolizei müssen um das Certificado de No Residencia verlängern zu lassen (wenn es nur 3 Monate gelten sollte)?!? Das kann ich nicht wirklich glauben.
Sollen sie sich zuerst ein Leihauto mieten um damit zur Nationalpolizei zu fahren

es kann ja wohl nicht wirklich wahr sein, dass Nicht-Residenten, die hier ein Auto mit spanischem Kennzeichen stehen haben, immer dann, wenn sie nach einiger Zeit wieder nach Spanien kommen und mit ihrem Auto fahren wollen, zuerst zur Nationalpolizei müssen um das Certificado de No Residencia verlängern zu lassen (wenn es nur 3 Monate gelten sollte)?!? Das kann ich nicht wirklich glauben.
Sollen sie sich zuerst ein Leihauto mieten um damit zur Nationalpolizei zu fahren



"Before you diagnose yourself with depression or low self esteem, first make sure that you are not, in fact, just surrounding yourself with assholes." (William Gibson)
Re: Formulario EX 15
@ Corinna,
in dem Link von der spanischen Regierung, Innenministerium steht es so drin.
http://servicioselectronicos.policia.es ... siden.html
Mehr weiß ich auch nicht.
Ich gebe ja nur weiter, was ich dazu gefunden habe. Ob der Link richtig ist oder falsch, vermag ich nicht zu sagen.
Grüsse
Josefine
in dem Link von der spanischen Regierung, Innenministerium steht es so drin.
http://servicioselectronicos.policia.es ... siden.html
Mehr weiß ich auch nicht.

Grüsse

Josefine
Gruß Josefine 

- FridaAmarilla
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Re: Formulario EX 15
Corinna, Josefine hat Recht, schau Dir den von ihr eingestellten Link an. Der ist vom spanischen Innenministerium und mit diesem Gesetz gültig:Corinna hat geschrieben: Das kann ich nicht wirklich glauben.
- LEY ORGÁNICA 4/2000 de 11 de enero, sobre los derechos y libertades de los extranjeros y su integración social.
- REAL DECRETO 557/2011, de 20 de abril, por el que se aprueba el Reglamento de la Ley Orgánica 4/2000, sobre derechos y libertades de los extranjeros en España y su integración social, tras su reforma por Ley Orgánica 2/2009.
- Brujadepaco
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Re: Formulario EX 15
Hallo Flyinair, bezüglich dem was Du derzeitig im Auto mitführst fehlt unbedingt der TÜV Bericht über die letzte Abnahme, der Kleber an der Scheibe reicht nicht aus.flyinair hat geschrieben:Bis jetzt habe ich in dieser Sache noch nichts unternommen.
Von allen meinen Bekannten hier in Calpe hat keiner alle diese Dokumente dabei und es ist auch bei Kontrollrn noch niemand
beanstandet worden.
Ist das von Region zu Region so unterschiedlich.
Ich persönlich habe lediglich Führerschein, Ausweis ( daraus ist ja ersichtlich, dass ich nicht Resident bin), KFZ-Schein, TÜV - Bescheinigung(klebt ja auch an der Scheibe) und das war es auch schon.
Eine beglaubigte Erlaubnis für meine Lebensgefährtin ist auch keine im Fahrzeug.
Bin mal gespannt, wenn ich in eine richtige Kontrolle komme, bis jetzt waren es nur kleinere Verkehrskontrollen und da wollte niemand irgendwelche Papiere sehen.
Hoffentlich ist das nicht zu blauäugig![]()
Gerd
Ansonsten.........ist wohl von Zone zu Zone etwas verschieden bei den Kontrollen, aber in Torrevieja gab es wohl in letzter Zeit schon Geldstrafen wegen des fehlenden Formulares des NO RESIDENTES.
Ich habe noch nicht gehört, dass es nur 3 Monat gültig sei, aber auf Josefines Link steht das nun mal so.
LG Anna
Liebe Grüsse Anna
Re: Formulario EX 15
Ich könnte mir vorstellen, dass das EX 15 nur 3 Monate Gültigkeit hat, diesen Grund hat:Brujadepaco hat geschrieben:
Ich habe noch nicht gehört, dass es nur 3 Monat gültig sei, aber auf Josefines Link steht das nun mal so.
Hier aus der Mallorca-Zeitung (August 2012):
Wer sich weniger als drei Monate am Stück in Spanien aufhält, muss sich nicht ins Ausländerregister eintragen lassen...
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, sich als EU-Bürger, der länger als drei Monate in Spanien bleiben will, registrieren zu lassen.
Quelle: http://mallorcamagazin.com/service/lebe ... ragen.html
Hier die Info lt. Deutschsprachigem Tisch Orihuela Costa:
Das Certificado de Residencia und damit der Eintrag in das Ausländerregister müssen Sie bereits beantragen, wenn Sie sich mehr als 3 Monate im Jahr hier aufhalten.
Quelle: http://www.deutschsprachigertisch-orihu ... htresident
Ich denke mal, mit 3 Monate im Jahr, ist hier 3 Monate am Stück gemeint.
Hier nun die Seite von der spanischen Regierung, Innenministerium:

Da finde ich auch diesen Hinweis, sich ins Ausländerregister einzutragen nach Ablauf von drei Monaten. So verstehe ich es zumindest mit meinen Spanischkenntnissen:
http://www.policia.es/documentacion/com ... resid.html
Um dies besser kontrollieren zu können, hat man scheinbar das EX 15 eingeführt. Wenn man es nach 3 Monaten verlängern will, dann .....

Ich gebe dies nur weiter, was ich zu diesem Thema gefunden habe. Mich persönlich betrifft es nicht, da ich permanent hier lebe und alle behördlichen Dinge auf dem Laufenden habe.
Ich bekomme nur mit, dass unter Deutschen, die hier teilweise leben, eine große Verunsicherung eingetreten ist.



Grüsse

Josefine
Gruß Josefine 

- Corinna
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Re: Formulario EX 15
@josefine: Ich habe nicht Dich angezweifelt, sondern nur meine Ungläubigkeit zum Ausdruck bringen wollen was die 3 Monate Gültigkeit betrifft.
Wenn das Certificado tatsächlich nur 3 Monate gilt und dies auch kontrolliert wird, dann lohnt es kaum mehr als Ausländer hier ein Auto stehen zu haben...und damit schaden sich die Spanier dann doch selber, oder?
Auf alle Fälle ist es ja quasi nicht realisierbar, bei jedem Aufenthalt das Certificado beantragen/verlängern zu lassen...da erscheint es sinnvoller eine mögliche Strafe bei einer entsprechenden Polizeikontrolle zu riskieren...
Was sagen die anderen Betroffenen dazu? Wie werdet ihr das dann handhaben?
LG Corinna
Wenn das Certificado tatsächlich nur 3 Monate gilt und dies auch kontrolliert wird, dann lohnt es kaum mehr als Ausländer hier ein Auto stehen zu haben...und damit schaden sich die Spanier dann doch selber, oder?
Auf alle Fälle ist es ja quasi nicht realisierbar, bei jedem Aufenthalt das Certificado beantragen/verlängern zu lassen...da erscheint es sinnvoller eine mögliche Strafe bei einer entsprechenden Polizeikontrolle zu riskieren...
Was sagen die anderen Betroffenen dazu? Wie werdet ihr das dann handhaben?
LG Corinna
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- Corinna
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Re: Formulario EX 15
Was mir dazu noch eingefallen ist in meinem speziellen Fall:
Ich war von 30.12.2012 bis 06.01.2013 in Spanien (also 8 Tage) und nun wieder von 29.03.2013 bis 06.04.2013 (also 9 Tage)...ergibt zusammen 17 Tage.
Hätte ich es irgendwie geschafft ein Certificado de No Residencia ab dem 30.12.2012 zu erhalten, das dann nach 3 Monaten seine Gültigkeit verloren hätte...ja, dann hätte ich für den neuerlichen Aufenthalt ab 29.03.2013 eine Verlängerung des Certificado beantragen müssen und mir wäre wohl unterstellt worden, dass ich länger als 3 Monate in Spanien gewesen wäre, obwohl ich tatsächlich insgesamt nur 17 Tage da war!
Hypothetisch (wenn auch unwahrscheinlich) wäre denkbar, dass dies mehrmals im Jahr so auftreten könnte und man möglicherweise nur 4 Wochen im Jahr in Spanien verbringt, dafür aber 4 aufeinanderfolgende Certificados benötigen könnte. Also, z.B. tatsächlicher Aufenthalt 01.01.-08.01., dann wieder 01.04.-08.04., dann 01.07.-08.07. und zuletzt 01.10.-08.10....daraus würde folgen, dass man nach jedem abgelaufenen 3-Monats-Certificado eine Verlängerung desselben beantragen müsste. Würde das wohl genehmigt werden?!?
Sorry für meinen Unmut, aber ich bin richtiggehend aggressiv deswegen mittlerweile.
LG Corinna
Ich war von 30.12.2012 bis 06.01.2013 in Spanien (also 8 Tage) und nun wieder von 29.03.2013 bis 06.04.2013 (also 9 Tage)...ergibt zusammen 17 Tage.
Hätte ich es irgendwie geschafft ein Certificado de No Residencia ab dem 30.12.2012 zu erhalten, das dann nach 3 Monaten seine Gültigkeit verloren hätte...ja, dann hätte ich für den neuerlichen Aufenthalt ab 29.03.2013 eine Verlängerung des Certificado beantragen müssen und mir wäre wohl unterstellt worden, dass ich länger als 3 Monate in Spanien gewesen wäre, obwohl ich tatsächlich insgesamt nur 17 Tage da war!
Hypothetisch (wenn auch unwahrscheinlich) wäre denkbar, dass dies mehrmals im Jahr so auftreten könnte und man möglicherweise nur 4 Wochen im Jahr in Spanien verbringt, dafür aber 4 aufeinanderfolgende Certificados benötigen könnte. Also, z.B. tatsächlicher Aufenthalt 01.01.-08.01., dann wieder 01.04.-08.04., dann 01.07.-08.07. und zuletzt 01.10.-08.10....daraus würde folgen, dass man nach jedem abgelaufenen 3-Monats-Certificado eine Verlängerung desselben beantragen müsste. Würde das wohl genehmigt werden?!?
Sorry für meinen Unmut, aber ich bin richtiggehend aggressiv deswegen mittlerweile.

LG Corinna
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Re: Formulario EX 15
Heute hat mir eine Frau in unserem Wohnort erzählt, dass ihr Nachbar in eine Polizeikontrolle gekommen ist und es wurde nach diesem Formular EX 15 gefragt. Er hatte es nicht gehabt und man hat ihm eine Multa um die 300 EUR aufgebrummt. Mir scheint, die Kontrollen diesbezüglich fangen an.
Corinna, ich weiß auch nicht, wie das läuft, wie Du es mit den tageweisen Aufenthalten beschrieben hast. Ich würde zumindest die Flugscheine immer aufbewahren, damit Du beweisen kannst, dass Du gar nicht so häufig in Spanien bist, wenn Du so ein Formular neu beantragen mußt.
Grüsse
Josefine
Corinna, ich weiß auch nicht, wie das läuft, wie Du es mit den tageweisen Aufenthalten beschrieben hast. Ich würde zumindest die Flugscheine immer aufbewahren, damit Du beweisen kannst, dass Du gar nicht so häufig in Spanien bist, wenn Du so ein Formular neu beantragen mußt.
Grüsse

Josefine
Gruß Josefine 

- FridaAmarilla
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Re: Formulario EX 15
Corinna hat geschrieben:....daraus würde folgen, dass man nach jedem abgelaufenen 3-Monats-Certificado eine Verlängerung desselben beantragen müsste. Würde das wohl genehmigt werden?!?
Sorry für meinen Unmut, aber ich bin richtiggehend aggressiv deswegen mittlerweile.
Hallo Corinna, wenn Du mit dem Flugzeug hierher kommst, dann mache es doch so wie einige unserer Bekannten: Sie haben immer ihr Flug-Ticket dabei und können damit jederzeit nachweisen, das sie nur vorübergehend hier sind.