Das Modelo 720, welches sich Spanien ab 2013 hat einfallen lassen (für Vermögenswerte im Ausland ab Jahr 2012), kostet einem Briten nun 30.000 EUR.
Er hat 1997 eine Immo in England gekauft. Seit 2009 ist er scheinbar Steuer-Resident. Er hat diese England-Immo nun mit Gewinn verkauft und muss 30.000 EUR Wertzuwachssteuer an das spanische Finanzamt zahlen.
In Deutschland wäre ein Gewinn bei einem Immobilienverkauf nach 10 Jahren steuerfrei. Hier in Spanien nicht unbedingt. In GB weiß ich nicht, aber evtl. auch, sonst hätte es diesen CNB-Artikel wohl nicht gegeben (nehme ich mal an).
Da sieht man wieder, dass es wichtig ist, zumindest im groben Überblick die spanischen Steuergesetze zu kennen, auch wenn man einen Steuerberater hat. Man hätte dem Briten doch raten können, für eine gewisse Zeit seinen Hauptwohnsitz nach GB zu verlegen. Besser mal 183 Tage in der verregneten alten Heimat leben (z.B. zur Miete) als 30.000 EUR an Wertzuwachssteuer zu zahlen.
Jetzt ist er so verärgert, dass er eh zurück nach England will.
Grüsse

Josefine