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Re: Grunderwerbssteuernachforderung aufgrund von Neubewertun

Verfasst: Mo 11. Jul 2016, 10:10
von Oliva B.
Wer zwischen 2008 und 2015 eine Immobilie in Spanien erworben hat und wegen der Krise einen Schnäppchenpreis zahlte, dem droht heute eine Nachversteuerung. Finanzämter können Liegenschaftswerte schätzen (Stichwort "Drohnen") und die Grunderwerbsteuer (impuesto sobre transmisiones patrimoniales) auch noch nachträglich anheben - und nachfordern.

Mehr in diesem interessanten Artikel: Wie Spaniens Fiskus Ferienhaus-Besitzer abkassiert.

Re: Grunderwerbssteuernachforderung aufgrund von Neubewertun

Verfasst: Do 14. Jul 2016, 01:49
von HermanG
Was sagte ich in einem anderen Thread?: Spanien - Bananenrepublik vom Feinsten!....