Re: Grunderwerbssteuernachforderung aufgrund von Neubewertun
Verfasst: Mo 11. Jul 2016, 10:10
Wer zwischen 2008 und 2015 eine Immobilie in Spanien erworben hat und wegen der Krise einen Schnäppchenpreis zahlte, dem droht heute eine Nachversteuerung. Finanzämter können Liegenschaftswerte schätzen (Stichwort "Drohnen") und die Grunderwerbsteuer (impuesto sobre transmisiones patrimoniales) auch noch nachträglich anheben - und nachfordern.
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