Re: ... nach Spanien reisen können!?
Verfasst: Mo 10. Aug 2020, 23:31
Das sehe ich genauso.
für alle Fragen speziell rund um die Provinz Alicante und die Valencianische Gemeinschaft (Spanien) - ONLINE SEIT 2009
https://www.costa-blanca-forum.de/
Das sehe ich genauso.
Nun, tut mir leid, dass du dich wunderst. Mir geht es um eine sachliche Darstellung der Fakten und deren Analyse oder Interpretation. Dass meine Infos, Ergebnisse oder Sicht der Dinge nicht jedem gefallen oder nicht in den "Kram passen", dafür kann ich nichts. Für deren Gefühle bin ich auch nicht verantwortlich. Ich denke, dass bspw. von mir schon recht zeitnah das Thema mit der "Zweiten Corona-Welle für August oder September für Spanien" in das Forum eingebracht wurde. Statt eine substanzielle Diskussion darüber zu führen, wurde natürlich sofort versucht, dies als "Panikmache" klein zu schreiben. Ich glaube, dass heute niemand mehr daran zweifelt, dass diese 2. Welle bereits Ende Juli bzw. Anfang August begonnen hat.Oliva B. hat geschrieben: ↑Mo 10. Aug 2020, 23:18 Chupacabra, ich bin ein wenig irritiert über deine ständige Panikmache. Die wäre erst angebracht, wenn die Zahlen jenseits der in der EU vereinbarten Marke liegen. Der Zeitpunkt kann schnell kommen, sich langsam in die Höhe schaukeln -oder im besten Fall überhaupt nicht eintreten. An die letzte Lösung glaube ich persönlich allerdings weniger, denn es gibt zu viele rücksichtslose und dumme Menschen, die die Gefahr des Virus kleinreden und auf alle Schutzmaßnahmen verzichten. In dieselbe Schublade
packe ich die Anhänger von Verschwörungstheorien, die fanatisch demonstrieren und in meinen Augen völlig verstrahlt sind.
![]()
Man kann sich ja schon fast denken, was passiert, wenn so etwas auffliegt? Oder ist dies jetzt Panikmache? QuelleWer aus dem Urlaub ...zurückkommt, muss Auskunft darüber geben, ob er dort in einem Risikogebiet war. Der Arbeitgeber und die Arbeitskollegen müssen wissen, ob Ansteckungsrisiken bestehen oder nicht.
... Das stelle ich auch fest. Auch übrigens, wenn ich die Argumente oder Psyeudo-Argumente lese, dass es ja niemanden gibt, der entsprechend an den Grenzen kontrolliert. Gesetze gelten auch dann, wenn niemand kontrolliert. Es ist schon fast kindlich, zu schreiben, dass andere sich auch nicht an das Gesetz halten. Jeder entscheidet natürlich selber für sich, ob er nachts mit 60km/std durch eine Straße mit 30km-Beschränkung fährt oder nicht. Da wird auch i. d. R. nicht kontrolliert.
Ich finde es schon gut und berechtigt, dass du dieses Thema angestoßen hast. Unten nochmals der Text. Die Durchreise ist eigentlich für den Fall klar geregelt, wenn jemand von Peñíscola nach Perpignan durchfährt, ohne einen Aufenthalt einzulegen. Was aber dann der Zusatz "(durchgereist ist) und sich dort nicht aufgehalten hat" bedeutet bzw. was ein Aufenthalt auf einer Durchreise ist, bleibt für mich auch weiterhin strittig bzw. nicht klar beschrieben. Eine Übernachtung (in einem nicht speziellen "Transithotel") wird mit Sicherheit ein Aufenthalt auf einer Durchreise sein.Rockcrunsher hat geschrieben: ↑Di 11. Aug 2020, 09:09 Hallo liebe Foristen,
da habe ich ja mal eine nette Diskussion angestoßen...das ist schon mal gut :-)
allerdings habe ich mich bei meinem post wohl nicht so ganz korrekt ausgedrückt...deshalb:
@ Oliva B:
auf der Webseite vom Ministerium wird nur (und Du hast es ja zitiert) auf die 14-tägige Quarantäne eingegangen.
Bei meiner Frage ging es aber (hier jetzt ein Zitat aus einer Anweisung unserer Firma) um:
......
Reisende, die sich während ihrer Urlaubszeit in einem vom RKI als Risikogebiet ausgewiesenen Staat aufgehalten
haben (gilt auch für Durchreisen/Kurzaufenthalte), sind verpflichtet, sich bei der Einreise nach
Deutschland testen zu lassen und bis zum Erhalt des Testergebnisses (ca. 2 Tage) auf direktem Weg in die
eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft in Quarantäne zu begeben.
.......
...und genau hierzu sagt auch die Webseite des Gesundheitsministeriums nichts wirklich.
Liebe Grüße
Rockcrunsher
Genau, es geht bei deinen Beiträgen um deine Interpretation der Fakten. Auf mich macht die den Eindruck als hättest du entweder eine Vorliebe für Katastrophenszenarien oder eine Heidenangst.chupacabra hat geschrieben: ↑Di 11. Aug 2020, 09:14
... Mir geht es um eine sachliche Darstellung der Fakten und deren Analyse oder Interpretation...
... Ist dir schon einmal aufgefallen, dass ich mich nie bzw. nur einmal zu Sterbefällen geäußert habe?...
Das kann ich gut verstehen. Deshalb gibt es ja sogar einen extra Thread für die C. V., aus welchem ich mich bisher bewusst herausgehalten habe: Covid-19: Monitoring der aktuellen Lage in der C.V. Ich will dort eigentlich nur wissen, was es mit der 60/14-Regel auf sich hat. Aber offensichtlich kann mir diese Frage keiner beantworten. Überwiegend interessiert mich die Rubrik "SPANIEN: Staat & Gesellschaft" ("... nach Spanien reisen können!?", "Corona Virus : Aktuelle Nachrichten", "Corona - Auswirkungen auf den Tourismus"). Das sind doch Themen, die bewusst übergreifend angelegt sind?
jacksun hat geschrieben: ↑Di 11. Aug 2020, 22:16 Folgenden Satz habe ich gerade in der WELT gelesen:
"Das Auswärtige Amt erweitert seine Reisewarnung für Spanien.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die autonomen Gemeinschaften
Aragon, Baskenland, Katalonien, Madrid und Navarra werde derzeit aufgrund
erneut hoher Infektionszahlen und örtlichen Absperrungen gewarnt, teilt das Amt mit."
Sieht aber nicht gut aus!
Was soll man da noch sagen? Es gibt solche, die beim Fahren in den Rückspiegel schauen, und solche, die nach vorne blicken.chupacabra hat geschrieben: ↑Di 11. Aug 2020, 14:12 ... Sollte man nicht beobachten, wie die Bundesregierung in den nächsten Tagen darauf reagiert? Ob es erneut Einzelmaßnahmen bzgl. Madrid oder País Vasco geben wird oder ob man sich den übrigen Europäischen Ländern wie CH, AT, UK, ... anschließen wird? ...
Quelle: Was gilt, wenn Arbeitnehmer Urlaub im Risikogebiet planen?Urlaub trotz Reisewarnung: Was tun bei Rückkehr in den Betrieb?
Aufgrund der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates ist zu empfehlen, gemeinsam mit dem Betriebsrat einen Rückkehr-Prozess festzulegen. Dieser könnte beispielsweise ein Rückkehr-Formular vorsehen, in welchem der Arbeitnehmer zu erklären hat, ob und in welchem Risikogebiet er sich während seines Urlaubs aufgehalten hat. ...
Ich greife, nachdem Spanien als Ganzes von DE als Risikogebiet erklärt wurde nochmals den Punkt "zivilrechtliche und arbeitsrechtliche Konsequenzen" (eines Urlaubs in Spanien) auf. Es gibt jetzt einen leicht verständlichen Beitrag: Von Rechts wegen - Arbeitsrecht kurz erklärt bei spiegel.de.chupacabra hat geschrieben: ↑Mo 10. Aug 2020, 20:44 Ich würde die Sache nicht so locker darstellen. Kommt jemand nach DE nach einem „Aufenthalt“ aus einem Risikogebiet zurück und wird einige Tage später auf Covid-19 positiv getestet, dann beginnt doch die Rückverfolgung. Die Person kann sich sicherlich warm anziehen, wenn sie sich nicht an die Auflagen gehalten hat. Inwieweit dies sogar zivilrechtliche und arbeitsrechtliche Konsequenzen haben kann, wenn beispielsweise kurz danach ein Teil der Kollegen ebenfalls positiv getestet wird, werden wir vermutlich noch erfahren.
Es stellt sich natürlich die Frage, was im Grenzfall genau unter einem Aufenthalt in einem Risikogebiet zu verstehen ist. Eine Übernachtung in Nordspanien auf jeden Fall. Ein Rast- oder Tankaufenthalt? Darüber können sich dann die Juristen streiten.
Wichtig ist hier dauch das Wording "selbstverschuldet".Kann die Chefin einen hoch dotierten Auftrag nicht annehmen, weil der Mitarbeiter aufgrund einer selbstverschuldeten Quarantäne fehlt, dann ist auch eine Schadenersatzforderung gegen den Arbeitnehmer denkbar: "Gerade kann man einfach nicht kopflos irgendwo hinfahren”, sagt Niehl.