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Re: Der letzte Wille
Verfasst: So 15. Okt 2017, 13:47
von nixwielos
highgate hat geschrieben:Verstehe ich, als juristischer Laie, das jetzt richtig : Wenn ich, nach wie vor in D gemeldet bin, bleibt alles beim Alten und ich brauche kein spanisches Testament ?!
Seit 2015 muss man sich entscheiden, welches Landesrecht für Erben und Vererben gilt. Der Wohnsitz ist nach dieser Entscheidung nicht mehr von Belang, zumindest wenn er in Europa liegt.
Konkret: wenn Du in Deutschland ein notarielles Testament mit der Maßgabe "Anwendung deutsches Recht" hinterlegt hast, brauchst Du in Spanien nichts mehr machen. Das Gleiche gilt, wenn Du in Spanien solches tust und in Deutschland gemeldet bleibst, dann muss in D nichts mehr hinterlegt werden. Es gibt jetzt ein europäisches Erbregister, das auf die Länderregister zugreift - zumindest in der Theorie. Ein wenig Zeit wird für das Abgleichen immer noch vergehen, aber es sollte deutlich einfacher sein/werden als früher...
Josefine war schneller und präziser

Re: Der letzte Wille
Verfasst: So 15. Okt 2017, 14:53
von rainer
Danke nochmals für die Infos. Ich bin immer wieder begeistert, dass es in diesem Forum in wirklich (fast) allen Lebenslagen brauchbaren Rat gibt.
Wenn wir es mit unseren spanischen Testamentinhalten noch anders überlegen sollten, reicht es also aus, in der neuesten deutschen Fassung zu erwähnen, dass die alten spanischen Testamente damit widerrufen sind? (Ich schreibe in der Mehrzahl, weil ein weiterer damaliger Rat, den wir befolgt haben, lautete, je Ehepartner ein halbes Haus zu kaufen, damit für den überlebenden Ehepartner wenigstens nur die Hälfte der hohen spanischen Erbschaftssteuer anfällt).
Re: Der letzte Wille
Verfasst: So 15. Okt 2017, 15:25
von highgate
Auch ich möchte mich für die Beantwortung meiner Frage bedanken.

Re: Der letzte Wille
Verfasst: So 15. Okt 2017, 16:21
von nixwielos
rainer hat geschrieben:Danke nochmals für die Infos. Ich bin immer wieder begeistert, dass es in diesem Forum in wirklich (fast) allen Lebenslagen brauchbaren Rat gibt.
Wenn wir es mit unseren spanischen Testamentinhalten noch anders überlegen sollten, reicht es also aus, in der neuesten deutschen Fassung zu erwähnen, dass die alten spanischen Testamente damit widerrufen sind? (Ich schreibe in der Mehrzahl, weil ein weiterer damaliger Rat, den wir befolgt haben, lautete, je Ehepartner ein halbes Haus zu kaufen, damit für den überlebenden Ehepartner wenigstens nur die Hälfte der hohen spanischen Erbschaftssteuer anfällt).
Im Prinzip muss kein Testament widerrufen weden, denn es gilt immer und ausschließlich das zuletzt formal richtig gemachte. Allerdings sind notarielle spanische Testamente in Madrid zentral hinterlegt und es erfolgt im Erbfall, soweit spanisches Immobilien-Eigentum betroffen ist, grundsätzlich ein Abgleich mit diesem Register. Das ist auch durch ein Widerrufen nicht zu umgehen. Dennoch: es gilt der letzte letze Wille...
Zur Erbschaftssteuer: hier durfte ich erleben, dass nach Verjährung völlig vorwurfslos einfach keine Steuer anfiel. Man kann offensichtlich einfach mit dem Erben warten, bis die Steuer verfristet... wenn nicht vorher erwas drängt. Für die Fristen in Spanien fragt mich nicht - bei mir waren Erbfall und Erbantritt 13 Jahre auseinander, was die ganze Abwicklung aber nicht groß beeindruckte.
Re: Der letzte Wille
Verfasst: So 15. Okt 2017, 17:29
von Miesepeter
Die Erbschaftsteuer ist eine von denen, die in die Zuständigkeit der einzelnen "Comunidades Autonomas" fallen. Das Thema ist also nicht generell zu behandeln. In Sachen Verjährung hat sich einiges geändert und es kann Probleme geben, wenn die Erbschaftsteuerklärung nicht innerhalb einer Frist eingereicht wird. Die Komplexität erfordert besionders für Sprachunkundige profesisonelle Hilfe, wobei ein Anwalt weniger als ein sogen. "Asesor Fiscal" geeignet ist, der auch weniger kostet.
Re: Der letzte Wille
Verfasst: So 15. Okt 2017, 18:03
von nixwielos
Danke für den Hinweis Miesepeter, ich wollte und kann nur von meinem Fall berichten - da sagte die Notarin, die Steuer sei nicht fällig, da verfristet, ohne Konsequenzen...
Re: Der letzte Wille
Verfasst: Mo 16. Okt 2017, 14:44
von Detlev
Ich hatte vor ein paar Wochen ein ausfuehrliches Gespraech mit einem Rechtsanwalt meiner Bank der nix anderes macht, als Bankkunden i.S. Testament zu beraten, z.B. dahingehend, was in ein Testament gehoert und was nicht.
Er wies u.a. darauf hin, dass es Vor- aber auch (finanzielle) Nachteile gibt, wenn man das Testament durch einen Notar erstellen und beim Gericht hinterlegen will.
Sollte man jedoch ein 'einfach gestricktes' Testament haben, wenn z.B. keine Eltern oder Kinder vorhanden sind oder man keine Immobilie vererben will, muss es nicht zwingend ein notarielles Testament sein.
Es muss nur sichergestellt sein, dass es auffindbar ist.
Detlev
Re: Der letzte Wille
Verfasst: Mo 16. Okt 2017, 15:17
von Josefine
Die meisten User in diesem Forum haben einen Ehepartner, Kinder oder auch eine Immobilie (in E oder in D).
Natürlich kostet es Geld, wenn man einen Notar hinzuzieht, uns war es das wert.

Re: Der letzte Wille
Verfasst: Mo 16. Okt 2017, 15:23
von Josefine
nurgis hat geschrieben:Wir haben in Deutschland vor ca. 20 Jahren bei einem RA für ca. 300.- DM ein Berliner Testament aufsetzen lassen. Auch Rechtsanwälte kennen sich über den Wortlaut wohl nicht genau aus.Es war nicht gültig, weil unser einziger Erbe der Sohn war, aber kein nachfolgender Erbe (falls er vorher stirbt) angegeben war.
So richtig verstehe ich nicht, was Du meinst?
Wurde in Eurem Berliner Testament vergessen zu erwähnen:
und evtl. irgendwann mal geborene Nachkommen des Sohnes?
Wenn der Sohn vorher verstirbt und hat keine Nachkommen, dann erbt doch wohl der Ehemann bzw. Ehefrau alles (Rechtslage in Deutschland), oder?
Re: Der letzte Wille
Verfasst: Di 17. Okt 2017, 14:34
von hundetraudl
rainer hat geschrieben:Danke nochmals für die Infos. Ich bin immer wieder begeistert, dass es in diesem Forum in wirklich (fast) allen Lebenslagen brauchbaren Rat gibt.
Wenn wir es mit unseren spanischen Testamentinhalten noch anders überlegen sollten, reicht es also aus, in der neuesten deutschen Fassung zu erwähnen, dass die alten spanischen Testamente damit widerrufen sind? (Ich schreibe in der Mehrzahl, weil ein weiterer damaliger Rat, den wir befolgt haben, lautete, je Ehepartner ein halbes Haus zu kaufen, damit für den überlebenden Ehepartner wenigstens nur die Hälfte der hohen spanischen Erbschaftssteuer anfällt).
Wir hatten ein spanisches und deutsches Testament vor 20 Jahren gemacht.
Nun wurde kürzlich ein neues Testament gemacht, in dem Deutsches Recht gelten soll.
Da dies neu ist , sind alle anderen alten Testamente automatisch ungültig (wurde uns gesagt).