Probleme mit Vermieter - Mietrecht Spanien

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lamarina
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Re: Probleme mit Vermieter - Mietrecht Spanien

Beitrag von lamarina »

lamarina hat geschrieben:
calpe06 hat geschrieben:Hallo zusammen!

Unser Mietvertrag laeuft auch auf 11 Monate und wenn wir nicht einen Monat vor Ablauf kuendigen, verlaengert er sich um seine Laufzeit. Heisst dass er verlaengert sich dann wieder nur um 11 Monate?
Also der Vertrag lief vom 01.01.2007 bis 30.11.2007. Wir haben nicht gekuendigt, nur jetzt moechten wir umziehen und darum frage ich, denn laeuft der Vertrag naemlich nur bis 31.07.2011 und wir koennen noch mit der 1-Monatsfrist kuendigen, da es noch keine 5 Jahre sind.
LG aus Calpe
Steht auf dem Mietvertrag Ferienvermietung oder etwas ähnliches? Ist der Hauptwohnsitz in Spanien?

Grüsse aus der Urb. La Marina
Nachtrag:

Vertragslaufzeit bis zu fünf Jahren
Beträgt die vereinbarte Vertragsdauer bis zu fünf Jahre, so verlängert sich das Mietverhältnis bei Vertragsende automatisch jeweils um ein Jahr, bis das Mietverhältnis eine Mindestdauer von fünf Jahren erreicht hat, es sei denn, der Mieter teilt dem Vermieter mindestens 30 Tage vor Ablauf des Mietvertrages oder einer der Vertragsverlängerungen mit, den Vertrag nicht erneuern zu wollen.
Dies bedeutet, dass sich die Vertragslaufzeit auf bis zu fünf Jahre verlängern kann, wobei es unerheblich ist, ob die ursprünglich vereinbarte Mietdauer 11 Monate, ein Jahr oder dreieinhalb Jahre betrug. Bei der Berechnung ist zu beachten, dass sich die Mietverhältnisse immer um ein Jahr verlängern. Belief sich die ursprünglich vereinbarte Mietdauer zum Beispiel auf eineinhalb Jahre so endet das Mietverhältnis spätestens nach fünfeinhalb Jahren. Einer Verlängerung des Mietvertrages ist mit einer Frist von 30 Tagen zu widersprechen. Der Mieter ist für den Zugang der Widerrufserklärung beweispflichtig. Deshalb sollte er sich den Empfang des Widerrufs von dem Vermieter unbedingt quittieren lassen.
Ist die Mietdauer von mindestens fünf Jahren erreicht endet das Mietverhältnis nicht automatisch. Wenn der Mieter den Mietvertrag beenden möchte, muss er das Mietverhältnis mit einer Frist von 30 Tagen widerrufen. Der Vermieter hat in diesem Falle ebenfalls das Recht den Mietvertrag mit einer Frist von 30 Tagen zu widerrufen. Widerruft keine der Parteien den Mietvertrag, verlängert sich das Mietverhältnis automatisch um längstens drei weitere Jahre jeweils um ein Jahr. In diesem Falle steht dem Mieter wiederum das jährliche Widerrufsrecht mit einer Frist von 30 Tagen vor Ablauf des Verlängerungsjahres zu. Nach Ablauf der drei Jahre, insgesamt also mindestens acht Jahren, endet das Mietverhältnis automatisch, es sei denn Mieter und Vermieter vereinbaren die Verlängerung.

Quelle: http://www.kanzlei-dyllong.de/mieten-sp ... eil-i.html
calpe06
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Re: Probleme mit Vermieter - Mietrecht Spanien

Beitrag von calpe06 »

Hallo!
Also wir haben einen normalen Langzeitmietvertrag.
Aber der Vermieter hat auch drei Monatswarmmieten als Kaution bekommen, was auch
im Mietvertrag enthalten ist. Also mache ich mir da keinen Kopf.
LG aus Calpe
Steffi und Familie
Cozumel
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Re: Probleme mit Vermieter - Mietrecht Spanien

Beitrag von Cozumel »

Hallo Steffi,

normal sind eine Monatsmiete bei Leerwohnung und zwei Monatsmieten wenn die Wohnung möbliert ist.

Viele Mieter mussten feststellen, dass der Vermieter die Kaution einbehält, sozusagen als Gegenleistung fürs abwohnen.
Deshalb gehen viele Mieter dazu über die Kaution abzuwohnen.
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Re: Probleme mit Vermieter - Mietrecht Spanien

Beitrag von calpe06 »

Hallo!
Also wir wohnen hier moebliert und Vermieter und Besitzer sind Deutsche, vielleicht deswegen.
Ja ich hatte auch vor die Kaution abzuwohnen, bzw werde dann noch anfragen beim Vermieter
ob er so damit einverstanden ist. Wir sind ruhige und gemuetliche Mieter gewesen und ich
hoffe, dass er uns da keinen Strich durch die Rechnung macht. Wir wollten auch vorher schon ausziehen
so dass auch keine Nebenkosten mehr anfallen. So ist es dann nur die reine Miete.
Noch wissen wir ja auch nicht 100% wann, aber ich frage frueh genug an, es sei denn wir
kommen genau so hin, mit der Kuendigungsfrist. Ansonsten koennte es sich um um 1 oder 2
Monate handeln die wir noch anders ueberbruecken muessten, aber wir muessen das jetzt auch
machen, da auch an uns die Krise nicht ganz vorbei gegeangen ist.
Na mal sehen was sich ergibt, noch haben wir ja keine neue Wohnung ;-)
LG aus Calpe
Steffi und Familie
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Re: Probleme mit Vermieter - Mietrecht Spanien

Beitrag von Gast3a »

lamarina hat geschrieben: Nachtrag:

Vertragslaufzeit bis zu fünf Jahren
Beträgt die vereinbarte Vertragsdauer bis zu fünf Jahre, so verlängert sich das Mietverhältnis bei Vertragsende automatisch jeweils um ein Jahr, bis das Mietverhältnis eine Mindestdauer von fünf Jahren erreicht hat, es sei denn, der Mieter teilt dem Vermieter mindestens 30 Tage vor Ablauf des Mietvertrages oder einer der Vertragsverlängerungen mit, den Vertrag nicht erneuern zu wollen.
Dies bedeutet, dass sich die Vertragslaufzeit auf bis zu fünf Jahre verlängern kann, wobei es unerheblich ist, ob die ursprünglich vereinbarte Mietdauer 11 Monate, ein Jahr oder dreieinhalb Jahre betrug. Bei der Berechnung ist zu beachten, dass sich die Mietverhältnisse immer um ein Jahr verlängern. Belief sich die ursprünglich vereinbarte Mietdauer zum Beispiel auf eineinhalb Jahre so endet das Mietverhältnis spätestens nach fünfeinhalb Jahren. Einer Verlängerung des Mietvertrages ist mit einer Frist von 30 Tagen zu widersprechen. Der Mieter ist für den Zugang der Widerrufserklärung beweispflichtig. Deshalb sollte er sich den Empfang des Widerrufs von dem Vermieter unbedingt quittieren lassen.
Ist die Mietdauer von mindestens fünf Jahren erreicht endet das Mietverhältnis nicht automatisch. Wenn der Mieter den Mietvertrag beenden möchte, muss er das Mietverhältnis mit einer Frist von 30 Tagen widerrufen. Der Vermieter hat in diesem Falle ebenfalls das Recht den Mietvertrag mit einer Frist von 30 Tagen zu widerrufen. Widerruft keine der Parteien den Mietvertrag, verlängert sich das Mietverhältnis automatisch um längstens drei weitere Jahre jeweils um ein Jahr. In diesem Falle steht dem Mieter wiederum das jährliche Widerrufsrecht mit einer Frist von 30 Tagen vor Ablauf des Verlängerungsjahres zu. Nach Ablauf der drei Jahre, insgesamt also mindestens acht Jahren, endet das Mietverhältnis automatisch, es sei denn Mieter und Vermieter vereinbaren die Verlängerung.

Quelle: http://www.kanzlei-dyllong.de/mieten-sp ... eil-i.html
Diese Erklärung, dass ein Mietvertrag sozusagen grundsätzlich nur befristet sein kann, ist mir in der Form neu.
Mir hat ein spanischer Anwalt in schlechtem Englisch es so erklärt, dass sich Mietverträge automatisch verlängern, wenn keiner kündigt. Das passt ja mit obiger Aussage der Dortmunder Kanzlei überein.
Sobald ein Mietvertrag aber länger als ein Jahr besteht, wurde mir gesagt, kann der Vermieter den Vertrag kündigen, allerdings mit einer Kündigungsfrist von 5 Jahren. Der Mieter hingegen muss nur zwei Monate Kündigungsfrist beachten.
Das mit dem automatischen Ablauf nach spätestens 8 Jahren ist mir völlig neu.
Gibt es dazu noch eine andere Quelle? Die auch tatsächliche Kündigungsfristen beinhaltet?
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Re: Probleme mit Vermieter - Mietrecht Spanien

Beitrag von Florecilla »

ABC hat geschrieben:Gibt es dazu noch eine andere Quelle? Die auch tatsächliche Kündigungsfristen beinhaltet?
Vielleicht hilft das spanische Mietrecht "Ley de arrendamientos urbanos" LAU weiter.

Die deutschen Erläuterungen sind von der bereits erwähnten Kanzlei.
Saludos,
Florecilla (Margit)


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Re: Probleme mit Vermieter - Mietrecht Spanien

Beitrag von lamarina »

Es sieht gut aus:
die Maklerin hat sich am Mittwoch per Mail gemeldet und uns mitgeteilt, dass wir die Kosten für Waschmaschine und Boiler der Aprilmiete abziehen können. Ich habe ihr nun die Rechnung zugestellt damit sie etwas in der Hand hat.
Anscheinend hat unser Kontakt mit dem Eigentümer gewirkt.
Nun sieht es auch für die Poolfüllung gut aus.
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Re: Probleme mit Vermieter - Mietrecht Spanien

Beitrag von Florecilla »

lamarina hat geschrieben:Nun sieht es auch für die Poolfüllung gut aus.
Bei den sommerlichen Temperaturen käme die ja gerade recht ...
Saludos,
Florecilla (Margit)


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Re: Probleme mit Vermieter - Mietrecht Spanien

Beitrag von Victoria »

Ich habe euch durch Zufall gefunden. Habe ein großes Problem. Blauäugig einen Mietvertrag unterschrieben, die "Übersetzerin" (nicht vereidigt, eine Privatperson) hat Passagen ausgelassen.
Da steht nun drin, dass ich: En cualquier caso, el arrendatario respondera de la reparacion de los electrodomesticos que lo precisen por el uso cotidiano de los mismos, cmprometiendose a dejar los mismos a la finalizacion del arrendamiento en buen esta de funcionamiento.
Das bedeutet nun, dass ich wenn ein elektrisches Gerät kaputt geht, die Reparatur bezahlen soll. Im LAU steht aber, dass es Vermietersache ist. War bei einem Anwalt und der sagte, dass was im Mietvertrag steht gilt. Das kann ich aber kaum glauben, denn bei Besichtigung konnte ich schon erkennen, dass die Geräte: Boiler, Waschmaschine, Kühlschrank, Herd/Backofen nicht neu waren, machte mir da aber keine Gedanken, denn ich dachte das ist Vermietersache und nur bei mutwilliger Beschädigung muss ich natürlich dafür aufkommen.
Auch sagte mir der Vormieter, als ich schon dann den Mietvertrag unterschrieben hatte, dass eine der 4 Herdplatten seit seinem Einzug vor 4 Monaten kaputt sei, es seit 4 Monaten nur eine nicht passende Toilettenbrille gibt ohne Deckel, die Schiebetüren sich nicht schieben lassen, der Stuck von der Decke bröckelt. Das war mir vor Unterzeichnung nicht bekannt und es steht im Mietvertrag gemietet wie gesehen. Auch war auf einmal ein weiteres Schlafzimmer da, wo ich bei Besichtigung ein Esszimmer gesehen hatte, dieses steht nun auf der Terrasse, also 4 Stühle und ein Tisch.
Nun will man mir heute Abend den Schlüssel übergeben, also eine Bekannte der Vermieterin will das machen. Wenn ich die Schlüssel nehme, bin ich dann automatisch verantwortlich für die Schäden, die schon dort vorhanden sind? Der Vormieter wird mir das nicht schriftlich geben, denn sonst wäre ja er in der Verantwortung. Die Vermieterin die ich seit Unterzeichnung nicht mehr gesehen habe und durch einen Übersetzer in Kenntnis setzen lies, dass ich eine Übergabe will mit Protokoll, meinte im Mietvertrag würde ja stehen, gemietet wie besichtigt. Wie mache ich es nun richtig? Kann ich die Schlüssel nehmen und mit Zeugen und Fotos das dokumentieren? Meine Wohnung habe ich hier ist zum 31.10. gekündigt, deshalb muss ich da einziehen in die neue Wohnung.
Habe bei Mietvertragsunterzeichnung auch die Kaution in bar bezahlt, das hat sie mir auf der Rückseite vom Mietvertrag auch unterschrieben den Erhalt, aber sie hat meinen Mietvertrag nicht unterschrieben, wie ich mit Entsetzen fest gestellt habe, nur ihr Exemplar enthält die Unterschriften, aber das muss ja gültig sein, wenn sie das mit der Kaution unterschrieben hat? Auch will sie eine Nebenkostenvorauszahlung, Strom und Wasser von 50 Euro. Das ist ein Gemeinschaftszähler, oben wohnt jemand und das wird geteilt.
Was passiert, wenn ich da nun einziehe ohne dass sie mit mir die Übergabe macht? Ja ich weiß ein Bürofax mit den Mängeln kann man für ca. 150 Euro ihr zustellen, das Geld habe ich aber nicht.
Toll ist auch, dass ich dachte die Terrasse wäre nur meine, nein, im Mietvertrag steht gemeinsame Nutzung mit dem Mieter von oben, noch steht sein Papagei vor seiner Haustüre, vielleicht bald auf der Terrasse? Ich bin aber allergisch..
Ja, ich weiß ich habe einen großen Fehler gemacht, bitte aber trotzdem um Hilfe!
Vielen Dank!
LG Victoria
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Re: Probleme mit Vermieter - Mietrecht Spanien

Beitrag von lamarina »

Hallo Victoria

Das fängt ja schon gut an. Ich würde in einem solchen Fall nicht einziehen. In Spanien gilt meistens "gemietet wie gesehen".
Hast Du eine Möglichkeit am bisherigen Ort zu verlängern? Normalerweise ist dies kein Problem wenn nicht bereits ein Nachmieter wartet. Ich konnte mehrmals bei verschiedenen Vermietern um Tage oder Monate verlängern.
Wenn ja, dann erst einziehen wenn die Mängel behoben sind. Wenn nicht, etwas anderes suchen. Mit grösster Wahrscheinlichkeit wird dann jedoch die Kaution verloren sein.
Mit Immo-Firmen und Agenturen mit Büro habe ich bis jetzt die besten Erfahrungen gemacht.
Heikel sind die "Handyvermieter" welche fliegend und ohne Geschäftsstelle sind.
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