Nachtrag:lamarina hat geschrieben:Steht auf dem Mietvertrag Ferienvermietung oder etwas ähnliches? Ist der Hauptwohnsitz in Spanien?calpe06 hat geschrieben:Hallo zusammen!
Unser Mietvertrag laeuft auch auf 11 Monate und wenn wir nicht einen Monat vor Ablauf kuendigen, verlaengert er sich um seine Laufzeit. Heisst dass er verlaengert sich dann wieder nur um 11 Monate?
Also der Vertrag lief vom 01.01.2007 bis 30.11.2007. Wir haben nicht gekuendigt, nur jetzt moechten wir umziehen und darum frage ich, denn laeuft der Vertrag naemlich nur bis 31.07.2011 und wir koennen noch mit der 1-Monatsfrist kuendigen, da es noch keine 5 Jahre sind.
LG aus Calpe
Grüsse aus der Urb. La Marina
Vertragslaufzeit bis zu fünf Jahren
Beträgt die vereinbarte Vertragsdauer bis zu fünf Jahre, so verlängert sich das Mietverhältnis bei Vertragsende automatisch jeweils um ein Jahr, bis das Mietverhältnis eine Mindestdauer von fünf Jahren erreicht hat, es sei denn, der Mieter teilt dem Vermieter mindestens 30 Tage vor Ablauf des Mietvertrages oder einer der Vertragsverlängerungen mit, den Vertrag nicht erneuern zu wollen.
Dies bedeutet, dass sich die Vertragslaufzeit auf bis zu fünf Jahre verlängern kann, wobei es unerheblich ist, ob die ursprünglich vereinbarte Mietdauer 11 Monate, ein Jahr oder dreieinhalb Jahre betrug. Bei der Berechnung ist zu beachten, dass sich die Mietverhältnisse immer um ein Jahr verlängern. Belief sich die ursprünglich vereinbarte Mietdauer zum Beispiel auf eineinhalb Jahre so endet das Mietverhältnis spätestens nach fünfeinhalb Jahren. Einer Verlängerung des Mietvertrages ist mit einer Frist von 30 Tagen zu widersprechen. Der Mieter ist für den Zugang der Widerrufserklärung beweispflichtig. Deshalb sollte er sich den Empfang des Widerrufs von dem Vermieter unbedingt quittieren lassen.
Ist die Mietdauer von mindestens fünf Jahren erreicht endet das Mietverhältnis nicht automatisch. Wenn der Mieter den Mietvertrag beenden möchte, muss er das Mietverhältnis mit einer Frist von 30 Tagen widerrufen. Der Vermieter hat in diesem Falle ebenfalls das Recht den Mietvertrag mit einer Frist von 30 Tagen zu widerrufen. Widerruft keine der Parteien den Mietvertrag, verlängert sich das Mietverhältnis automatisch um längstens drei weitere Jahre jeweils um ein Jahr. In diesem Falle steht dem Mieter wiederum das jährliche Widerrufsrecht mit einer Frist von 30 Tagen vor Ablauf des Verlängerungsjahres zu. Nach Ablauf der drei Jahre, insgesamt also mindestens acht Jahren, endet das Mietverhältnis automatisch, es sei denn Mieter und Vermieter vereinbaren die Verlängerung.
Quelle: http://www.kanzlei-dyllong.de/mieten-sp ... eil-i.html