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Re: Heute schon gelacht ??????
Verfasst: Sa 11. Nov 2017, 08:46
von sol
Duisburg verstößt gegen Currywurst-Gesetze
Wir haben ja schon viel gesehen, aber das übertrifft alles:
In Duisburg hebelt ein Imbiss international anerkannte Currywurst-Regularien aus.
das geht
so nicht !--wäre :Verstoß gegen die Senfer Konvention--

Re: Heute schon gelacht ??????
Verfasst: Mi 22. Nov 2017, 12:05
von sol
Re: Heute schon gelacht ??????
Verfasst: Mi 22. Nov 2017, 19:51
von hundetraudl
Re: Heute schon gelacht ??????
Verfasst: Do 23. Nov 2017, 00:44
von nurgis
Schön, aber dann bitte bei jeder 00-Besetzung eine neue Bürste

Re: Heute schon gelacht ??????
Verfasst: Fr 26. Jan 2018, 23:36
von Scandy
Ich denke, ich muss dringend meine Kenntnisse der spanischen Sprache auffrischen.
Scandy
Re: Heute schon gelacht ??????
Verfasst: Sa 27. Jan 2018, 09:04
von nixwielos
Danke, liebe Scandy, wir haben Tränen gelacht

Re: Heute schon gelacht ??????
Verfasst: Sa 27. Jan 2018, 10:56
von Scandy
Mutter / Tochter - Telefonat
Sie:
"Er ist gestern Abend schon wieder so spät von der Arbeit heimgekommen. Das Essen ist kaltgeworden. Dann hat er auch nicht gewürdigt, wie schön ich das Bad geputzt habe. Als ich ihn darauf aufmerksam gemacht habe, hat er wieder einen Streit angefangen.
Jetzt reicht es! Ich halte es nicht mehr aus!! Ich ziehe zu Dir!!!"
Mutter:
Nein. Er muss für seine Fehler bezahlen. Ich ziehe zu Dir.
Mit den besten Wünschen für ein harmonisches Wochenende
Scandy
Re: Heute schon gelacht ??????
Verfasst: Sa 27. Jan 2018, 12:47
von rainer
Re: Heute schon gelacht ??????
Verfasst: Sa 27. Jan 2018, 17:29
von maxheadroom
Hola todos,
in D muss alles geregelt sein nun wurde amtlicherseits den Nussbäumen das abwerfen Ihrer Nuesse gerichtlich erlaubt
Walnussbäume dürfen nach Ansicht des Amtsgerichts Frankfurt im Herbst ihre Nüsse abwerfen. Der jährliche Fruchtfall sei auf "eine Gegebenheit der Natur zurückzuführen" , heißt es in einem am Freitag veröffentlichten Urteil (Aktenzeichen 32 C 365/17 (72)).
Es ist halt immer gut wenn es fuer alles eine Dienstvorschrift gibt, da kann man sich auch bei der Post ein Beispiel nehmen;
Amtliche Verlautbarung der Deutschen Bundespost
In Dienstanfängerkreisen kommen immer wieder Verwechslungen der Begriffe "Wertsack", "Wertbeutel", "Versackbeutel" und "Wertpaketsack" vor.
Um diesem Übel abzuhelfen ist das folgende Merkblatt dem § 49 der ADA vorzuheften.
Der Wertsack ist ein Beutel, der aufgrund seiner besonderen Verwendung im Postbeförderungsdienst nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden.
Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die zur Bezeichung des Wertsackes verwendete Wertbeutelfahne auch bei einem Wertsack mit Wertbeutelfahne bezeichnet wird und nicht mit Wertsackfahne, Wertsackbeutelfahne oder Wertbeutelsackfahne.
Sollte es soch bei der Inhaltsfeststellung eines Wertsackes herausstellen, dass ein in einen Wertsack versackter Versackbeutel statt im Wertsack in einen der im Wertsack versackten Wertbeutel hätte versackt werden müssen, so ist die in Frage kommende Versackstelle unverzüglich zu benachrichtigen.
Nach seiner Entleerung wird der Wertsack wieder zum einem Beutel, und er ist auch bei der Beutelzählung nicht als Sack, sondern als Beutel zu zählen.
Bei einem im Ladezettel mit dem Vermerk "Wertsack" eingetragenen Beutel handelt es sich jedoch nicht um einen Wertsack, sondern um einen Wertpaketsack, weil ein Wertsack im Ladezettel nicht als solcher bezeichnet wird, sondern lediglich durch den Vermerk "versackt" darauf hingewiesen wird, dass es sich bei dem versackten Wertbeutel um einen Wertsack und nicht um einen ausdrücklich mit "Wertsack" bezeichneten Wertpaketsack handelt.
Verwechslungen sind insofern im übrigen ausgeschlossen, als jeder Postangehörige weiß, dass ein mit Wertsack bezeichneter Beutel kein Wertsack, sondern ein Wertpaketsack ist.
Da koennten sich die Spanier noch ein Beispiel nehmen
Saludos
maxheadroom
Re: Heute schon gelacht ??????
Verfasst: So 28. Jan 2018, 12:20
von Citronella

das gibts doch nicht

vollkommen sinnlos

wie will man diese Vorschrift einem ausländischen Mitarbeiter erklären
Saludos
Citronella