Unbeschränkte Steuerpflicht in D

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brigittekoslowski
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Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D

Beitrag von brigittekoslowski »

Das sind dann je nach Alter 300-350 Euros pro Monat,sagt mein Steuerberater
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Kiebitz
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Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D

Beitrag von Kiebitz »

Alter Thread, für mich jetzt wieder aktuell. Seit 4 Jahren bekomme ich Rente aus Deutschland die ich hier in Spanien versteuere.
Neu ist ein Schreiben des FA Neubrandenburg (RiA). Man hat festgestellt dass ich eine deutsche Rente in Spanien beziehe.
Man teilt mir mit, dass ich mit diesen Renteneinkünften in Deutschland steuerpflichtig bin. Dann schreibt man mir, dass es ein DBA gibt. Und dass ich mich an das FA des Wohnsitzes wenden soll. Viele Seiten, Formulare, Anträge.
Werde auf jeden Fall meinen Steuerberater mit einbeziehen. Irgendetwas von 5% wird auf mich zukommen.
Jemand Erfahrungen mit den Vorgängen? Ich bin dankbar für jede Anregung und Erklärung bevor ich den Steuerberater beauftrage.
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Solana
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Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D

Beitrag von Solana »

Mir ist auch bekannt, daß man die deutsche gesetzliche Rente, wenn man hier Resident ist, in Deutschland mit 5% versteuern muß. Das kommt aber alles erst nächstes Jahr auf mich zu. Wie sich das dann alles verhält, laß ich mal auf mich zukommen. Mein Steuerberater wirds schon richten.
Des weiteren ist es auch so, daß bei privaten Rentenversicherung die einen gleich die Steuerklasse 6 zur monatlichen Versteuerung ansetzen und andere gar nichts, mit der Begründung, daß man im Ausland lebt.
Julekeil
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Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D

Beitrag von Julekeil »

Hola,

die in D zu zahlende so genannte Quellensteuer auf gesetzliche Renten (derzeit 5%) ist in Spanien auf die ESt. anrechenbar. Für Neurentner ab 2030 sollen es 10% sein.

Saludos
Sabine
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Josefine
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Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D

Beitrag von Josefine »

Kiebitz hat geschrieben: Do 24. Okt 2024, 17:04 ... Man hat festgestellt dass ich eine deutsche Rente in Spanien beziehe.
Man teilt mir mit, dass ich mit diesen Renteneinkünften in Deutschland steuerpflichtig bin. Dann schreibt man mir, dass es ein DBA gibt. Und dass ich mich an das FA des Wohnsitzes wenden soll. Viele Seiten, Formulare, Anträge...
Das ist ja ein interessanter Fall. 4 Jahre lang die 5% in Deutschland nachversteuern und von der spanischen Steuerlast rückwirkend in Abzug bringen.
Das ist eventuell eine Herausforderung für den Steuerberater in Spanien, es sei denn, er ist geübt darin und hatte schon derartige Fälle.

Womöglich muß jede spanische Steuererklärung der letzten 4 Jahre neu vorgenommen werden, um die 5 % wieder abzusetzen, damit das Guthaben an Dich erstattet werden kann. Ob sich das unter dem Strich lohnt? Kommt auch auf die Gebühren des Steuerberaters in Spanien an.
Gruß Josefine :)
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Kiebitz
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Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D

Beitrag von Kiebitz »

Ich scheine kein Einzelfall zu sein. Ein Mitarbeiter des Steuerbüros hat mir mitgeteilt, dass mehrere Kunden diese Art Schreiben bekommen haben. Mit Nachforderungen über mehrere Jahre.
Ich verstehe noch nicht die 5 %. Angenommen die Jahresrente ist 20.000 Euro, muss ich dann 1000 Euro Steuern bezahlen oder werden die 1000 Euro mit einem Steuersatz belegt, der sich auf die 20.000 Euro bezieht? Dann vielleicht bei einem angenommenen Steuersatz von 30 % wären das dann 300 Euro zu zahlen. Bekomme ich die 300 dann vom spanischen Fiskus zurück?
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Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D

Beitrag von CBF-Team »

Kiebitz hat geschrieben: Fr 25. Okt 2024, 14:40 Ich scheine kein Einzelfall zu sein. Ein Mitarbeiter des Steuerbüros hat mir mitgeteilt, dass mehrere Kunden diese Art Schreiben bekommen haben. Mit Nachforderungen über mehrere Jahre.
Ich verstehe noch nicht die 5 %. Angenommen die Jahresrente ist 20.000 Euro, muss ich dann 1000 Euro Steuern bezahlen oder werden die 1000 Euro mit einem Steuersatz belegt, der sich auf die 20.000 Euro bezieht? Dann vielleicht bei einem angenommenen Steuersatz von 30 % wären das dann 300 Euro zu zahlen. Bekomme ich die 300 dann vom spanischen Fiskus zurück?
Fehlt dir diese Erklärung? :-?
Spanien. Deutsche Renten werden in Spanien besteuert. Gesetzliche Renten, die erst­mals ab 2015 bezogen wurden, sind auch in Deutsch­land steuer­pflichtig. Die Steuerbelastung ist aber bis 2029 auf 5 Prozent der Bruttorente gedeckelt. Pensionen bleiben in Deutsch­land steuer­pflichtig.
Quelle: Stiftung Warentest


LG Elke
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Kiebitz
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Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D

Beitrag von Kiebitz »

Also der ungünstige Fall tritt ein. Ich muss bei der Beispielrechnung mit einer Forderung von 1000 Euro rechnen.
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Oliva B.
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Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D

Beitrag von Oliva B. »

Kiebitz hat geschrieben: Fr 25. Okt 2024, 16:51 Also der ungünstige Fall tritt ein. Ich muss bei der Beispielrechnung mit einer Forderung von 1000 Euro rechnen.
Als Resident hättest du deine Rente mit 5 Prozent in Deutschland versteuern müssen. Dies ist der fixe Anteil den der deutsche Staat erhält.

Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, hast du diese 5 Prozent nicht versteuert, sondern als Resident deine ganzen Einnahmen (Welteinkommen) in Spanien versteuert. Eigentlich ist das ja richtig. Aber alle Rentner (nicht aber die pensionierten Beamten) mussten seit 2015 fünf Prozent ihrer Rente als Steuern in Deutschland bezahlen. Der spanische Staat hat also diese 5 Prozent zu viel von dir vereinnahmt bzw. dein Steuerberater hat diesen Fakt nicht berücksichtigt und du hast deshalb zu viel bezahlt.
EIGENTLICH müsste der spanische Staat jetzt dem deutschen Staat die 5 Prozent Überzahlung zurückerstatten. :-s
Die deutsche Rente ist in Spanien steuerpflichtig. Die deutsche Rente wird zusätzlich mit fünf Prozent ihres Betrages in Deutschland versteuert. Das spanische Finanzamt muss aber die in Deutschland gezahlte Steuer auf die spanische Steuer anrechnen.

D.h. Personen, die ab dem 1. Januar 2015 erstmals eine deutsche Rente beziehen und deren Lebensmittelpunkt in Spanien liegt, gilt:
• Die deutsche Rente ist in Spanien steuerpflichtig.
• Die deutsche Rente wird zusätzlich mit fünf Prozent ihres Betrages in Deutschland versteuert.
• Das spanische Finanzamt muss aber die in Deutschland gezahlte Steuer auf die spanische Steuer anrechnen.
• Für Neurentner ab 2030 beträgt der Steuersatz, den das deutsche Finanzamt einbehält, 10 %.
Das Finanzamt Neubrandenburg (Rentenempfänger im Ausland – RiA) ist in Deutschland das einzige Finanzamt, das zentral für alle zuständig ist, die im Ausland leben und aus Deutschland nur Renten beziehen. Bei weiteren Einkünften kann ein anderes Finanzamt zuständig sein. Zuständig für alle Fragen und die Besteuerung von deutschen Renten mit Auslandsbezug in Spanien ist das Finanzamt Neubrandenburg, Quelle, mehr dazu unter Steuerpflicht für Rentner in Spanien.
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Josefine
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Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D

Beitrag von Josefine »

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Für den Erstbezug der deutschen Renten ab 2015 gilt, bzw. habe ich es mehrfach so gelesen:
Sie sind BIS ZU MAX. 5 % der Brutto-Rente in Deutschland zu versteuern. Es hängt also von der Rentenhöhe ab.

Demnach mußt Du auch eine Steuererklärung beim deutschen Finanzamt abgeben. In Deutschland läuft es ja so, daß dann ein Bescheid erstellt wird, woraus die Höhe der zu zahlenden Steuer ersichtlich ist. Vielleicht sind es bei Dir ja gar keine 5 % sondern viel weniger.
Gruß Josefine :)
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