Re: ... nach Spanien reisen können!?
Verfasst: Do 18. Mär 2021, 09:47
Schaut mal, über diesen Text bin ich auf der Webseite der Autonomen Gemeinschaft Valencia gestossen. Ich finde, da wird schon einiges klarer oder was meint ihr?
Besonders die Aussnahmen am Ende vom Text finde ich sehr aufschlussreich.
Grenzschließungen in der Region Valencia
Die Ein- und Ausreise von Personen aus dem Gebiet der Region Valencia ist eingeschränkt, mit Ausnahme der angemessen begründeten Reisen, die aus einem der folgenden Gründe stattfinden
a) Besuch von Gesundheitszentren, -diensten und -einrichtungen.
b) Erfüllung von arbeitsrechtlichen, beruflichen, geschäftlichen, institutionellen oder gesetzlichen Verpflichtungen.
c) Besuch von Universitäten, Lehr- und Bildungszentren, einschließlich Kindergärten.
d) Rückkehr an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts oder an den Ort, an dem die Familie wohnt.
e) Hilfe und Pflege für ältere Menschen, Minderjährige, Abhängige, Behinderte oder besonders gefährdete Personen.
f) Reisen zu Finanz- und Versicherungsunternehmen oder Tankstellen in benachbarten Gebieten.
g) Erforderliche oder dringende Maßnahmen vor öffentlichen, gerichtlichen Ämtern oder Notaren.
h) Erneuerung von Genehmigungen und offiziellen Dokumenten sowie andere Verwaltungsverfahren, die nicht aufgeschoben werden können.
i) Durchführung von offiziellen Prüfungen oder Tests, die nicht aufgeschoben werden können.
f) Aufgrund höherer Gewalt oder einer Situation der Notwendigkeit.
k) Jede andere Tätigkeit ähnlicher Art, die ordnungsgemäß akkreditiert ist.
Diese Beschränkung betrifft nicht die internationalen Einreisen über Häfen und Flughäfen der Region Valencia, da die spanischen Autonomen Gemeinschaften nicht die Befugnis haben, den Schengen-Raum zu schließen oder einzuschränken. Sobald der Reisende in der Autonomen Gemeinschaft Valencia angekommen ist, darf er die Gemeinschaft auf dem Landweg nicht mehr verlassen, ebenso wenig wie der Rest der Bevölkerung, außer aus den oben beschriebenen Gründen.
Was den Straßenverkehr angeht, so betrifft die Schließung der Grenzen der Region Valencia - und der übrigen Autonomen Gemeinschaften - nicht die Ausländer, die durch andere Gemeinschaften fahren müssen, um ihr endgültiges Ziel in Spanien zu erreichen oder es zu verlassen, um an ihren Herkunftsort zurückzukehren.
Es wird dringend empfohlen, dass ausländische Reisende eine bestätigte Unterkunftsbuchung oder einen Nachweis vorweisen können, dass sie ihr Wohneigentum bewohnen. Sobald sie jedoch an ihrem Zielort angekommen sind, müssen sie alle Mobilitätsbeschränkungen und andere Einschränkungen einhalten, die die jeweilige Gemeinde und die Region Valencias betreffen.
Nachtrag:
Aus meiner Sicht ist damit für die Region Valencia der gleiche Status geschaffen wie für die Balearen. Internationale Ein- und Ausreise auf dem Luft- und Seeweg , unter Einhaltung der aktuellen Gesundheitsbedingungen, sind jederzeit und ohne Einschränkung möglich.
Besonders die Aussnahmen am Ende vom Text finde ich sehr aufschlussreich.
Grenzschließungen in der Region Valencia
Die Ein- und Ausreise von Personen aus dem Gebiet der Region Valencia ist eingeschränkt, mit Ausnahme der angemessen begründeten Reisen, die aus einem der folgenden Gründe stattfinden
a) Besuch von Gesundheitszentren, -diensten und -einrichtungen.
b) Erfüllung von arbeitsrechtlichen, beruflichen, geschäftlichen, institutionellen oder gesetzlichen Verpflichtungen.
c) Besuch von Universitäten, Lehr- und Bildungszentren, einschließlich Kindergärten.
d) Rückkehr an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts oder an den Ort, an dem die Familie wohnt.
e) Hilfe und Pflege für ältere Menschen, Minderjährige, Abhängige, Behinderte oder besonders gefährdete Personen.
f) Reisen zu Finanz- und Versicherungsunternehmen oder Tankstellen in benachbarten Gebieten.
g) Erforderliche oder dringende Maßnahmen vor öffentlichen, gerichtlichen Ämtern oder Notaren.
h) Erneuerung von Genehmigungen und offiziellen Dokumenten sowie andere Verwaltungsverfahren, die nicht aufgeschoben werden können.
i) Durchführung von offiziellen Prüfungen oder Tests, die nicht aufgeschoben werden können.
f) Aufgrund höherer Gewalt oder einer Situation der Notwendigkeit.
k) Jede andere Tätigkeit ähnlicher Art, die ordnungsgemäß akkreditiert ist.
Diese Beschränkung betrifft nicht die internationalen Einreisen über Häfen und Flughäfen der Region Valencia, da die spanischen Autonomen Gemeinschaften nicht die Befugnis haben, den Schengen-Raum zu schließen oder einzuschränken. Sobald der Reisende in der Autonomen Gemeinschaft Valencia angekommen ist, darf er die Gemeinschaft auf dem Landweg nicht mehr verlassen, ebenso wenig wie der Rest der Bevölkerung, außer aus den oben beschriebenen Gründen.
Was den Straßenverkehr angeht, so betrifft die Schließung der Grenzen der Region Valencia - und der übrigen Autonomen Gemeinschaften - nicht die Ausländer, die durch andere Gemeinschaften fahren müssen, um ihr endgültiges Ziel in Spanien zu erreichen oder es zu verlassen, um an ihren Herkunftsort zurückzukehren.
Es wird dringend empfohlen, dass ausländische Reisende eine bestätigte Unterkunftsbuchung oder einen Nachweis vorweisen können, dass sie ihr Wohneigentum bewohnen. Sobald sie jedoch an ihrem Zielort angekommen sind, müssen sie alle Mobilitätsbeschränkungen und andere Einschränkungen einhalten, die die jeweilige Gemeinde und die Region Valencias betreffen.
Nachtrag:
Aus meiner Sicht ist damit für die Region Valencia der gleiche Status geschaffen wie für die Balearen. Internationale Ein- und Ausreise auf dem Luft- und Seeweg , unter Einhaltung der aktuellen Gesundheitsbedingungen, sind jederzeit und ohne Einschränkung möglich.