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Re: ... nach Spanien reisen können!?

Verfasst: Do 18. Mär 2021, 09:47
von Swiss_Style
Schaut mal, über diesen Text bin ich auf der Webseite der Autonomen Gemeinschaft Valencia gestossen. Ich finde, da wird schon einiges klarer oder was meint ihr?

Besonders die Aussnahmen am Ende vom Text finde ich sehr aufschlussreich.

Grenzschließungen in der Region Valencia

Die Ein- und Ausreise von Personen aus dem Gebiet der Region Valencia ist eingeschränkt, mit Ausnahme der angemessen begründeten Reisen, die aus einem der folgenden Gründe stattfinden

a) Besuch von Gesundheitszentren, -diensten und -einrichtungen.

b) Erfüllung von arbeitsrechtlichen, beruflichen, geschäftlichen, institutionellen oder gesetzlichen Verpflichtungen.

c) Besuch von Universitäten, Lehr- und Bildungszentren, einschließlich Kindergärten.

d) Rückkehr an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts oder an den Ort, an dem die Familie wohnt.

e) Hilfe und Pflege für ältere Menschen, Minderjährige, Abhängige, Behinderte oder besonders gefährdete Personen.

f) Reisen zu Finanz- und Versicherungsunternehmen oder Tankstellen in benachbarten Gebieten.

g) Erforderliche oder dringende Maßnahmen vor öffentlichen, gerichtlichen Ämtern oder Notaren.

h) Erneuerung von Genehmigungen und offiziellen Dokumenten sowie andere Verwaltungsverfahren, die nicht aufgeschoben werden können.

i) Durchführung von offiziellen Prüfungen oder Tests, die nicht aufgeschoben werden können.

f) Aufgrund höherer Gewalt oder einer Situation der Notwendigkeit.

k) Jede andere Tätigkeit ähnlicher Art, die ordnungsgemäß akkreditiert ist.

Diese Beschränkung betrifft nicht die internationalen Einreisen über Häfen und Flughäfen der Region Valencia, da die spanischen Autonomen Gemeinschaften nicht die Befugnis haben, den Schengen-Raum zu schließen oder einzuschränken. Sobald der Reisende in der Autonomen Gemeinschaft Valencia angekommen ist, darf er die Gemeinschaft auf dem Landweg nicht mehr verlassen, ebenso wenig wie der Rest der Bevölkerung, außer aus den oben beschriebenen Gründen.

Was den Straßenverkehr angeht, so betrifft die Schließung der Grenzen der Region Valencia - und der übrigen Autonomen Gemeinschaften - nicht die Ausländer, die durch andere Gemeinschaften fahren müssen, um ihr endgültiges Ziel in Spanien zu erreichen oder es zu verlassen, um an ihren Herkunftsort zurückzukehren.

Es wird dringend empfohlen, dass ausländische Reisende eine bestätigte Unterkunftsbuchung oder einen Nachweis vorweisen können, dass sie ihr Wohneigentum bewohnen. Sobald sie jedoch an ihrem Zielort angekommen sind, müssen sie alle Mobilitätsbeschränkungen und andere Einschränkungen einhalten, die die jeweilige Gemeinde und die Region Valencias betreffen.

Nachtrag:
Aus meiner Sicht ist damit für die Region Valencia der gleiche Status geschaffen wie für die Balearen. Internationale Ein- und Ausreise auf dem Luft- und Seeweg , unter Einhaltung der aktuellen Gesundheitsbedingungen, sind jederzeit und ohne Einschränkung möglich.

Re: ... nach Spanien reisen können!?

Verfasst: Do 18. Mär 2021, 11:56
von Oliva B.
Für ausländische Touristen und Nicht-Residenten:
Swiss_Style hat geschrieben: Do 18. Mär 2021, 09:47 Schaut mal, über diesen Text bin ich auf der Webseite der Autonomen Gemeinschaft Valencia gestossen. Ich finde, da wird schon einiges klarer oder was meint ihr?

Besonders die Aussnahmen am Ende vom Text finde ich sehr aufschlussreich.

Grenzschließungen in der Region Valencia

Die Ein- und Ausreise von Personen aus dem Gebiet der Region Valencia ist eingeschränkt, mit Ausnahme der angemessen begründeten Reisen, die aus einem der folgenden Gründe stattfinden

a) Besuch von Gesundheitszentren, -diensten und -einrichtungen.
ENTFÄLLT
b) Erfüllung von arbeitsrechtlichen, beruflichen, geschäftlichen, institutionellen oder gesetzlichen Verpflichtungen.
ENTFÄLLT
c) Besuch von Universitäten, Lehr- und Bildungszentren, einschließlich Kindergärten.ä
ENTFÄLLT
d) Rückkehr an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts oder an den Ort, an dem die Familie wohnt.
GILT NUR FÜR RESIDENTEN
e) Hilfe und Pflege für ältere Menschen, Minderjährige, Abhängige, Behinderte oder besonders gefährdete Personen.
ENTFÄLLT
f) Reisen zu Finanz- und Versicherungsunternehmen oder Tankstellen in benachbarten Gebieten.
WICHTIGE BANKTERMINE????? SCHRIFTLICH BESTÄTEN LASSEN.VIELLEICHT ABER EIN EINBRUCH, der mit Polizei oder Versicherung vor Ort geklrt werden muss?
g) Erforderliche oder dringende Maßnahmen vor öffentlichen, gerichtlichen Ämtern oder Notaren.
TRIFTIGE GRÜNDE WIE VERKAUF ODER KAUF VON GRUNDEIGENTUM? ERBSCHAFTSANGELEGENHEITEN etc.
h) Erneuerung von Genehmigungen und offiziellen Dokumenten sowie andere Verwaltungsverfahren, die nicht aufgeschoben werden können.
KOMMT KAUM INFRAGE
i) Durchführung von offiziellen Prüfungen oder Tests, die nicht aufgeschoben werden können.
ENTFÄLLT
f) Aufgrund höherer Gewalt oder einer Situation der Notwendigkeit.
DIE AUSLEGUNG, WAS NOTWENDIG IST, SOLLTE HAND UND FUSS HABEN.....

k) Jede andere Tätigkeit ähnlicher Art, die ordnungsgemäß akkreditiert ist.
DTO.

Diese Beschränkung betrifft nicht die internationalen Einreisen über Häfen und Flughäfen der Region Valencia, da die spanischen Autonomen Gemeinschaften nicht die Befugnis haben, den Schengen-Raum zu schließen oder einzuschränken. Sobald der Reisende in der Autonomen Gemeinschaft Valencia angekommen ist, darf er die Gemeinschaft auf dem Landweg nicht mehr verlassen, ebenso wenig wie der Rest der Bevölkerung, außer aus den oben beschriebenen Gründen.

Was den Straßenverkehr angeht, so betrifft die Schließung der Grenzen der Region Valencia - und der übrigen Autonomen Gemeinschaften - nicht die Ausländer, die durch andere Gemeinschaften fahren müssen, um ihr endgültiges Ziel in Spanien zu erreichen oder es zu verlassen, um an ihren Herkunftsort zurückzukehren.
Daa ber über Ostern alle Autonomen Gemeinschaften bis auf die Inseln abgeriegelt sind, ENTFÄLLT auch diese Möglichkeit.


Es wird dringend empfohlen, dass ausländische Reisende eine bestätigte Unterkunftsbuchung oder einen Nachweis vorweisen können, dass sie ihr Wohneigentum bewohnen. Sobald sie jedoch an ihrem Zielort angekommen sind, müssen sie alle Mobilitätsbeschränkungen und andere Einschränkungen einhalten, die die jeweilige Gemeinde und die Region Valencias betreffen.
Geht aus obigem Text hervor, dass dies nur Flugreisende betrifft...

Nachtrag:
Aus meiner Sicht ist damit für die Region Valencia der gleiche Status geschaffen wie für die Balearen. Internationale Ein- und Ausreise auf dem Luft- und Seeweg , unter Einhaltung der aktuellen Gesundheitsbedingungen, sind jederzeit und ohne Einschränkung möglich.
JA, soweit waren wir auch schon. :)

Re: ... nach Spanien reisen können!?

Verfasst: Do 18. Mär 2021, 12:33
von Rocky
Hallo,
eigentlich habe ich ja meine Reise mit dem PKW wegen den Schließungen auf Ende April verschoben.
Jetzt lese ich hier wieder:

"Was den Straßenverkehr angeht, so betrifft die Schließung der Grenzen der Region Valencia - und der übrigen Autonomen Gemeinschaften - nicht die Ausländer, die durch andere Gemeinschaften fahren müssen, um ihr endgültiges Ziel in Spanien zu erreichen oder es zu verlassen, um an ihren Herkunftsort zurückzukehren."

Ich bin verwirrt :((
Kann ich jetzt doch mit dem PKW am 25.03. einreisen ohne das ich verhaftet werde??? 8->

LG
Rocky

Re: ... nach Spanien reisen können!?

Verfasst: Do 18. Mär 2021, 18:05
von jacksun
Klar darf man fahren, wenn...... man einen der schon obengenannten TRIFTIGEN GRÜNDE nachweisen kann. :((
Wir fahren auch mit dem PKW und Valencia hat die Grenzen noch bis zum 12.04.2021 geschlossen.
Wir warten ab. :((

Re: ... nach Spanien reisen können!?

Verfasst: Do 18. Mär 2021, 19:39
von Oliva B.
Rocky hat geschrieben: Do 18. Mär 2021, 12:33 Hallo,
eigentlich habe ich ja meine Reise mit dem PKW wegen den Schließungen auf Ende April verschoben.
Jetzt lese ich hier wieder:

"Was den Straßenverkehr angeht, so betrifft die Schließung der Grenzen der Region Valencia - und der übrigen Autonomen Gemeinschaften - nicht die Ausländer, die durch andere Gemeinschaften fahren müssen, um ihr endgültiges Ziel in Spanien zu erreichen oder es zu verlassen, um an ihren Herkunftsort zurückzukehren."

Ich bin verwirrt :((
Kann ich jetzt doch mit dem PKW am 25.03. einreisen ohne das ich verhaftet werde??? 8->

LG
Rocky
Hallo Rocky,

woher hast du diese Information? :-? Stand das so bei uns im Forum? :-?

Also noch einmal zum gefühlt 100. Mal:

NORMALERWEISE kann man durch eine geschlossene Region zu seiner Zielregion fahren, wenn ddiese geöffnet ist.
ABER: Bis zum 9, April sind ALLE Regionen (bis auf die Inseln) geschlossen. An seinen Herkunftsort (im allgemein en Sprachgebrauch als "Hautwohnsitz" bezeichnet) kann jeder zurückkehren, egal in welche Richtung. Beispiel: NACH SPANIEN können Spanier zurückkehren, um zu ihrem Wohnsitz zu gelangen - oder Residenten. Sonst keiner!
Auswärtiges Amt hat geschrieben:Mit dem Alarmzustand wird es den Autonomen Gemeinschaften ermöglicht, abhängig von der Infektionslage nächtliche Ausgangssperren zu verhängen, Zusammenkünfte auf eine Personenzahl zu begrenzen und Bewegungsbeschränkungen für besonders betroffene Gebiete oder die gesamte Autonome Gemeinschaft durchzusetzen. Ein Betreten dieser Gebiete zu touristischen Zwecken ist dann nicht möglich, die Durchreise in ein nicht betroffenes Gebiet ist weiterhin gestattet. Eine Übersicht über die Regelungen können auf der Webseite des spanischen Gesundheitsministeriums nachgelesen werden. Quelle
"Verhaftet" wird keiner wegen eines leichten Vergehens. Dazu gehört das Übertreten der regionalen Genzen bis (vorerst :?: ) zum 9. April. Bußgelder können jedoch von 60 - 600 Euro verhängt werden, auch das hatten wir hier bereits geklärt. Ich glaube jedoch nicht, dass die regionale Abschottung über den 9, April verlängert wird (Valencia wegen des Feiertags bis 12.3.), sofern die epidemiologische Lage weiterhin stabil bleiben solle.

Re: ... nach Spanien reisen können!?

Verfasst: Do 18. Mär 2021, 21:51
von Rocky
Hallo Elke,

hier der Link:

https://www.visitvalencia.com/de/die-ne ... t-valencia

Ich hatte dort mal angerufen. Die haben mich dann an die Nationalpolizei verwiesen. Dort sollte ich mal anrufen.
Ich habe aber aufgegeben und meine Reise auf Ende April verschoben.
Gruß

Re: ... nach Spanien reisen können!?

Verfasst: Do 18. Mär 2021, 23:35
von nurgis
Wie sieht das aber aus, wenn man von hier einen Flug hat (mit Anmeldung im Register für Ausländer und Haus hier), jedoch keine Residencia hat ? Darf man dann zurückfliegen, oder muß man dann sein Haus verkommen und besetzen lassen ?
Ich komme mir in einigen Bereichen hier vor, wie im Mittelalter. Pardon, da gab`s noch keine Flugzeuge,Autos, Internet etc. Wohl aber den normalen Menschenverstand.

Re: ... nach Spanien reisen können!?

Verfasst: Fr 19. Mär 2021, 05:22
von Oliva B.
Rocky hat geschrieben: Do 18. Mär 2021, 21:51 Hallo Elke,
hier der Link:
https://www.visitvalencia.com/de/die-ne ... t-valencia
Ich hatte dort mal angerufen. Die haben mich dann an die Nationalpolizei verwiesen. Dort sollte ich mal anrufen.
Ich habe aber aufgegeben und meine Reise auf Ende April verschoben.
Gruß
Hallo Rocky,

die Website „Visitvalencia“ ist das offizielle Tourismus-Portal der Stadt Valencia (Rathaus), und diese ist gleichzeitig auch Hauptstadt der Valencianischen Gemeinschaft. Für die Provinz Valencia gelten dieselben Covid-19-Maßnahmen wie für die Provinzen Alicante und Castellón. Auf dieser Website wurde das zurzeit bestehende und überall publizierte Einreiseverbot für Urlauber und Ferienhausbesitzer nicht nur außer Acht gelassen, im Gegenteil, für diesen Personenkreis gibt es dort sogar Ausnahmeregelungen... :-o :-?

Der komplette deutsche Text, aus dem du zitiert hast, lautet:
  • Diese Beschränkung betrifft nicht die internationalen Einreisen über Häfen und Flughäfen der Region Valencia, da die spanischen Autonomen Gemeinschaften nicht die Befugnis haben, den Schengen-Raum zu schließen oder einzuschränken. Sobald der Reisende in der Autonomen Gemeinschaft Valencia angekommen ist, darf er die Gemeinschaft auf dem Landweg nicht mehr verlassen, ebenso wenig wie der Rest der Bevölkerung, außer aus den oben beschriebenen Gründen.
    Was den Straßenverkehr angeht, so betrifft die Schließung der Grenzen der Region Valencia - und der übrigen Autonomen Gemeinschaften - nicht die Ausländer, die durch andere Gemeinschaften fahren müssen, um ihr endgültiges Ziel in Spanien zu erreichen oder es zu verlassen, um an ihren Herkunftsort zurückzukehren.
Meine Interpretation: Als Ausländer muss ich mich nicht an die momentanen geltenden Normen halten, sondern darf durch andere Gemeinschaften fahren (z. B. aus Frankreich kommend durch Catalunya), um mein endgültiges Ziel in Spanien zu erreichen (in dem Fall meinen Ferienort in der Provinz Alicante) und– wenn ich meinen Urlaub beendet habe – kann ich auf demselben Weg wieder zurückreisen.
  • Es wird dringend empfohlen, dass ausländische Reisende eine bestätigte Unterkunftsbuchung oder einen Nachweis vorweisen können, dass sie ihr Wohneigentum bewohnen. Sobald sie jedoch an ihrem Zielort angekommen sind, müssen sie alle Mobilitätsbeschränkungen und andere Einschränkungen einhalten, die die jeweilige Gemeinde und die Region Valencias betreffen.
    Quelle: https://www.visitvalencia.com/de/die-ne ... t-valencia
Meine Interpretation: Einmal an meinem Ziel angekommen (Ferienunterkunft, gemietet oder Eigentum in der Provinz Alicante) darf ich die Grenzen der Autonomen Region Valencia erst wieder auf der Rückreise überschreiten.



Und hier findet man denselben Text, auch auf Spanisch, unter der Überschrift „Confinamiento perimetral en la Comunidad Valenciana“
  • Este confinamiento no afecta a las entradas internacionales por puertos y aeropuertos de la Comunitat Valenciana, ya que las Comunidades Autónomas españolas no tienen competencia para cerrar o limitar el espacio Schengen. Una vez dentro de la Comunidad Valenciana, el viajero tendrá restringida la salida terrestre de la comunidad, igual que el resto de personas, excepto por los motivos descritos arriba.
    En cuanto al transporte terrestre, el cierre perimetral de la Comunidad Valenciana – y del resto de Comunidades Autónomos- no afecta a los extranjeros que deben pasar por otras comunidades para llegar a su destino final en España o salen de éste para volver a su lugar de origen.
    Es muy recomendable que los viajeros extranjeros dispongan de una reserva de alojamiento confirmada o prueba de que se dirigen a una casa de su propiedad.
    Eso sí, una vez han llegado a su destino, deben cumplir todas las limitaciones de movilidad y demás restricciones que afecten al municipio al que van y a la Comunitat Valenciana.

Entgegen anderslautenden Mitteilungen kommt mir der obige Text wie ein Freibrief vor, da die Reise zu der gebuchten Ferienunterkunft oder dem eigenen Ferienhaus ausdrücklich (auch unter den momentanen Einschränkungen) als Ausnahme aufgeführt wurde, um in die Region Valencia einreisen zu dürfen, denn man findet sie unter der Überschrift:
  • „Grenzschließungen in der Region Valencia - Die Ein- und Ausreise von Personen aus dem Gebiet der Region Valencia ist eingeschränkt bis 12. April, mit Ausnahme der angemessen begründeten Reisen, die aus einem der folgenden Gründe stattfinden“.



Wenn man jetzt unbedingt nach Spanien fahren wollte, könnte man einen Ausdruck der deutschen und der spanischen Version dieses Textes mit Quellenangabe als Legitimation plus Mietvertrag oder einem Eigentumsnachweis bei Kontrollen vorweisen. Oder seht ihr das anders? :-?

Re: ... nach Spanien reisen können!?

Verfasst: Fr 19. Mär 2021, 05:27
von Oliva B.
nurgis hat geschrieben: Do 18. Mär 2021, 23:35 Wie sieht das aber aus, wenn man von hier einen Flug hat (mit Anmeldung im Register für Ausländer und Haus hier), jedoch keine Residencia hat ? Darf man dann zurückfliegen, oder muß man dann sein Haus verkommen und besetzen lassen ?
Ich komme mir in einigen Bereichen hier vor, wie im Mittelalter. Pardon, da gab`s noch keine Flugzeuge,Autos, Internet etc. Wohl aber den normalen Menschenverstand.
@ nurgis
Du bringst offensichtlich einiges Begriffe durcheinander. #:-s

Wenn man als ausländischer Tourist oder Überwinterer von Alicante oder Valencia aus in das Land zurückfliegen will, in dem man lebt, so wird einem das nicht verwehrt.

Wenn man sich im zentralen Register für in Spanien wohnhafte EU-Bürger (Registro Central de Extranjeros Residencia Ciudadano de la UE) hat eintragen lassen, dann erhält man eine Bescheinigung über die Eintragung (Certificado de Ciudadano de la Unión) und ist somit in Spanien ansässig (verbunden mit Steuerpflicht in Spanien). Dazu muss man kein Eigentum haben, man kann auch zur Miete wohnen. Das nannte man früher „Residencia“.
In dem Fall darf man wegen des "Cierre perimetral" zurzeit die heimische Region genauso wenig verlassen wie die Spanier, denn die Rückkehr ist nur denjenigen erlaubt, die außerhalb Spaniens ihren Wohnsitz haben.

Ins Melderegister eintragen können sich auch Nicht-Residente bei ihrem zuständigen Rathaus (empadronamiento).

Warum und in welchem Fall man sein Haus verkommen oder besetzen lassen muss, erschließt sich mir nicht. :-\

Re: ... nach Spanien reisen können!?

Verfasst: Fr 19. Mär 2021, 06:57
von Eisbär
Oliva B. hat geschrieben: Fr 19. Mär 2021, 05:22 ...Wenn man jetzt unbedingt nach Spanien fahren wollte, könnte man einen Ausdruck der deutschen und der spanischen Version dieses Textes mit Quellenangabe als Legitimation plus Mietvertrag oder einem Eigentumsnachweis bei Kontrollen vorweisen. Oder seht ihr das anders? :-?
Ich meine, in Zeiten von Corona altern die Informationen auf Webseiten schneller, als sie aufgefrischt werden. Vielleicht stellt dies ja zum Teil einfach den Stand vom Herbst/Winter dar, aber nicht die aktuelle Situation. :-?

Die Diskussion um diese Webseite hatten wir doch schonmal. Siehe anderen Thread von hier (15.12.20) bis hier (23.12.20), der Text dort scheint seitdem in dem Abschnitt gleich geblieben zu sein.

Wenn dann noch telefonisch an die Nationalpolizei verwiesen wird, scheinen die sich nicht wirklich sicher zu sein. Aber die Webseite ist ja auch nur für den Tourismus zuständig (Tourismus fördern), nicht aber für die Durchsetzung der Gesetze und Verordnungen (Exekutive).