Bei der
illegale Hausbesetzung (ocupación [ilegal] de viviendas) macht der Gesetzgeber Unterschiede:.
Beispiel 1:
Jemand fährt in den Urlaub, kommt zurück und findet sein Haus oder seine
eigene Wohnung besetzt vor.
Beispiel 2.
Besetzung von Ferienimmobilien (da kann es sich um eine Privatperson, eine Bank, ein Immobilienmakler oder einer Baugesellschaft handeln) oder Häuser, die offensichtlich verlassen wurden.
Im ersten Fall schützt das spanische Strafgesetzbuch die Bewohner, denen lt. Artikel
18.2 ein Recht auf Unversehrtheit der Wohnung garantiert wird - ein Grundrecht.
Kommt der Wohnungsbesitzer nach Hause und findet seine Wohnung besetzt vor, führt eine Anzeige bei der Polizei, bei der
Guardia Civil oder beim Gericht schnell zu einer Räumung.
Im zweiten Fall geht es um eine
zeitweise nicht bewohnte Zweitwohnung, da greift das Recht des Bewohners auf Unversehrtheit der Wohnung nicht, hier geht es um Eigentum und Besitz.
Der Gesetzgeber sieht es wohl so, dass Ferienhausbesitzer (die einen Erstwohnsitz haben) weniger des Schutzes bedürfen als Obdachlose, die ein Dach über dem Kopf suchen.
Es handelt sich hier um eine Straftat lt. (
Artikel 245 des spanische Strafgesetzbuches), die amtlich verfolgt wird. Es ist nicht unbedingt erforderlich, dass der Geschädigte den Vorfall selbst zur Anzeige bringen muss, das kann auch die Eigentümergemeinschaft oder sogar die Polizei für ihn übernehmen, wenn sie von dem Vorfall in Kenntnis gesetzt wurde.
Leider fühlen sich manche Gemeinden nicht zuständig oder schauen lieber weg, wenn es sich im Häuser in Besitz von Banken handelt - wie Akinom schrieb...
Voraussetzung für die Anzeige (m. E. eine Selbstverständlichkeit):
Die Besetzer dürfen keine Erlaubnis (auch kein stillschweigendes Einverständnis) des Wohnungseigentümers haben und
man muss schnell reagieren, bevor die Besetzer schnell abgeschlossene Verträge vorweisen können, wie Lenny schon berichtete, in diesem Fall können Jahre bis zu einer Räumung vergehen.
Nur wenn die Besetzung
unmittelbar zur Anzeige gelangt, wird man einen schnellen Erfolg erzielen können. Man sollte auch unbedingt den Richter ersuchen, eine einstweilige Anordnung zur Räumung zu erlassen, hilfreich ist es weiterhin, anhand von Fotos nachzuweisen, dass Schlösser aufgebrochen und Fensterscheiben zertrümmert wurden, und Wasser und/oder Licht angezapft wird.
Es ist also wichtig, dass Nachbarn eingebunden werden und mit ihnen vereinbart wird, sich bei verdächtigen Beobachtungen sofort mit dem Eigentümer in Verbindung zu setzen.
Am besten finde ich immer noch eine Alarmanlage, die sofort reagiert, wenn jemand unberechtigt in das Gebäude eindringt. Eine Nachfrage bei dem Eigentümer gibt Gewissheit, ob es sich um einen Fehlalarm handelt oder um einen Einbruch. Bei gewaltsamen Eindringen kommt die Polizei und kann zu diesem Zeitpunkt noch feststellen, ob sich die "Bewohner" legal oder illegal im Haus befinden. Stellt die Polizei fest, dass es sich um einen Einbruch handelt, so handelt es sich um Hausfriedensbruch
(allanamiento de morada), und da wird sofort zugegriffen.