Seite 9 von 9

Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D

Verfasst: Fr 25. Okt 2024, 20:21
von Oliva B.
Josefine hat geschrieben: Fr 25. Okt 2024, 18:29 .
Für den Erstbezug der deutschen Renten ab 2015 gilt, bzw. habe ich es mehrfach so gelesen:
Sie sind BIS ZU MAX. 5 % der Brutto-Rente in Deutschland zu versteuern. Es hängt also von der Rentenhöhe ab.

Demnach mußt Du auch eine Steuererklärung beim deutschen Finanzamt abgeben. In Deutschland läuft es ja so, daß dann ein Bescheid erstellt wird, woraus die Höhe der zu zahlenden Steuer ersichtlich ist. Vielleicht sind es bei Dir ja gar keine 5 % sondern viel weniger.
Ich habe etliche Berichte über die Besteuerung der deutschen Renten im Ausland gelesen, leider widersprechen sich auch seriöse Quellen. Die einen schreiben von "bis zu max." 5 %, die anderen nur von fünf Prozent. Ab 2030 werden es dann 10 Prozent (oder bis zu 10 Prozent) sein.

Folgender Bericht des Bundesfinanzministeriums ist sicher für alle Rentner lesenswert, die dauerhaft in Spanien leben: [url=
https://www.bundesfinanzministerium.de/ ... ntern.html]Ver­ein­fach­te Ver­an­la­gung von Rent­nern im Aus­land[/url]

Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D

Verfasst: Sa 26. Okt 2024, 12:17
von Kiebitz
Der Link war sehr hilfreich.

Ich werde meinen Steuerberater in Spanien fragen, ob er sich mit dem deutschen Steuersystem auskennt. Ich gehe davon aus, dass NEIN die Antwort ist.
Sonst hätte er mich auf die 5 % Regel hingewiesen. Die Unterlassung werde ich zum Anlass nehmen, den Steuerberater zu wechseln. Ein Deutscher.
Ich habe eine Ansprechpartnerin beim RiA. Die werde ich ansprechen und auf jeden Fall den Antrag auf Behandlung als unbeschränkt Steuerpflichtiger stellen. Geht nur bei 90% der Einkünfte aus Deutschland.
Wenn ich nichts mache, werde ich sonst automatisch mit max. 5 % belastet, ohne Berücksichtigung von Freibeträgen.

PS: Vielleicht kennt jemand einen Steuerberater in Spanien, der sich mit beiden Steuersystemen auskennt und bearbeitet.

Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D

Verfasst: Sa 26. Okt 2024, 13:02
von Solana
Wir sind schon seit Jahren bei Ecolex Bumiller in Los Balcones (Torrevieja). Sind Deutsche und kennen sich sowohl im deutschen wie im spanischen Steuerrecht bestens aus.

Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D

Verfasst: Sa 26. Okt 2024, 14:17
von Julekeil
Hola,

wenn in D ausser der Rente nix anfällt, tut es die so genannte Amtsveranlagung durch das FA Neubrandenburg. Die haben die Daten vom Rententräger ja eh und schicken dann jährlich einen Bescheid über die 5%.

Irgendwo hab ich auch einen Antrag zur Zustellung per Mail gesehen.

Was die zurückliegenden Jahre angeht, würde ich mich auf die wörtliche Bestimmung des Doppelbesteuerungsabkommens beziehen, es kann in ES abgezogen werden, was in Deutschland GEZAHLT wurde ("pagado en Alemania").

Saludos
Sabine

Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D

Verfasst: Do 31. Okt 2024, 09:35
von Kiebitz
Ich lasse vom zuständigen FA NB (RiA) die unbeschränkte (günstigere) Steuerfestsetzung oder die Zusammenveranlagung prüfen. Vielleicht muss ich dann garnichts nachzahlen.
Alle Kommunikation nach Antrag per Email.
Noch alles ohne den Steuerberater in Spanien.

Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D

Verfasst: Mi 18. Dez 2024, 19:38
von Kiebitz
Die Steuerbescheide der RiA sind da. Unerwartet hohe Beträge für 2021 bis 2023.
Mit dem Steuerberater gesprochen: Für die 3 Jahre muss jeweils eine neue Erklärung in Spanien gemacht werden um die der RiA bezahlten Beträge zurück zu bekommen. Und das ist nicht umsonst. Dazu einige Seiten zu übersetzen. Kostet auch noch.

Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D

Verfasst: Do 19. Dez 2024, 19:27
von doraline
Kiebitz hat geschrieben: Mi 18. Dez 2024, 19:38 Mit dem Steuerberater gesprochen: Für die 3 Jahre muss jeweils eine neue Erklärung in Spanien gemacht werden um die der RiA bezahlten Beträge zurück zu bekommen. Und das ist nicht umsonst. Dazu einige Seiten zu übersetzen. Kostet auch noch.
Wir haben dieses Jahr in ES Steuern bezahlt, die Bescheide nach RiA gefaxt und werden nächstes Jahr in D besteuert.
Danach können wir die in D bezahlten Steuern beim FA in Spanien in Abzug bringen (wurde uns am Telefon gesagt).
Ich vermute auch dass es sich durch die neue Steuererklärung und Übersetzung nicht wirklich lohnen wird :evil:
Mal sehen was der Steuerberater dazu sagt.

Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D

Verfasst: Mo 23. Dez 2024, 11:24
von Josefine
Hallo @Kiebitz,
da Du nun Bescheid vom deutschen Finanzamt bekommen hast, kannst Du uns sicherlich mitteilen,
ob die Steuer ans deutsche Finanzamt (RiA) 5% beträgt oder gestaffelt BIS zu 5 % beträgt (je nach Rentenhöhe).

Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D

Verfasst: Mo 23. Dez 2024, 14:03
von Kiebitz
Es werden nicht 5 % besteuert sondern du musst 5 % deiner Rente zurückbezahlen. Rente im Jahr 20.000, 1000 musst du überweisen.
Du hast aber die Wahl eine Steuererklärung zu machen. Einfach den spanischen Steuerbescheid einreichen, dann wird die deutsche Steuerschuld bestimmt. Liegt im Beispiel Rente 20.000 wahrscheinlich darunter. Den neuen Betrag musst du dann überweisen anstelle der 5%.

Dieser Betrag 1000 oder der errechnete aus der deutschen Steuererklärung wird dann bei der spanischen Steuer in Abzug gebracht. Wenn alles gut geht und der Steuerberater kein Idiot ist.

Re: Unbeschränkte Steuerpflicht in D

Verfasst: Di 10. Jun 2025, 17:41
von Kiebitz
Nochmal zu Thema:
Im Modelo 100 gibt es ein Kästchen mit der Nummer 0588. Hier wird der 5 % Abzug aus D eingetragen und voll erstattet.
Deducción por doble imposición internacional, por las rentas obtenidas y gravadas en el extranjero