Früher--------

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ThomasJavea
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Re: Früher--------

Beitrag von ThomasJavea »

Preise sind Bundeslandabhängig.
Es gibt nunmal mehr Sozialfälle als zu früheren Zeiten.
Cozumel
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Re: Früher--------

Beitrag von Cozumel »

Früher gab es eine viel höhere Hemmschwelle Geld vom Sozialamt zu nehmen.
Das wäre in den Gemeinden nicht gut angekommen.
Familien wurden dafür fast geächtet.
Lieber hat die ganze Familie alles Geld zusammen gekratzt.
Dann noch der Leichenschmaus, das konnte eine Familie ganz schön finanziell belasten.

Heute hat man weniger Hemmungen alles dem Staat zuzuschieben.
ThomasJavea
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Re: Früher--------

Beitrag von ThomasJavea »

Da muss ich Dir zustimmen.
Aber auch das sagt was über heute und früher aus,oder?!
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nurgis
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Re: Früher--------

Beitrag von nurgis »

ThomasJavea hat geschrieben:Wie schon erwähnt sind 8000,- Euro sehr hoch angesetzt....normal liegen die Preise zwischen 3000,- und 4000,-Euro im Schnitt.
el
Deine Preise sind etwas tief angesiedelt. Eigenerfahrung vor nicht so langer Zeit.
Jedoch etwas anderes. Früher beteiligten sich Krankenkassen, heute bezahlen sie nicht einmal letzte Untersuchungen und Totenschein. Mein Beispiel: Arztkosten hier incl Totenschein 573.- € , Erstattung 37,74 €. Große deutsche "Normalkasse" (nicht privat), Arzt zwar privat, aber im untersten Preisniveau.Ärzte des centre de salut waren kurzfristig nicht "greifbar "
Witwen/wer Rente gab es früher fast ohne Abschläge, heute nur bei dem Hauptersorgungsstatus der Politiker.
Der Hund ist Dir im Sturme treu, der Mensch nicht mal im Winde.
ThomasJavea
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Re: Früher--------

Beitrag von ThomasJavea »

Natürlich gibt es Bestattungen die weitaus teurer sind.
Dies ist aber eine Sache des Kunden.
Bei einer durchschnittlichen Bestattung sollte aber nicht mehr verlangt werden.
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Atze
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Re: Früher--------

Beitrag von Atze »

nurgis hat geschrieben: Früher beteiligten sich Krankenkassen, heute bezahlen sie nicht einmal letzte Untersuchungen und Totenschein.
.

Der Totenschein (Untersuchung und Ausstellung) war noch nie Sache der Krankenkasse: Ein Toter ist nicht (mehr) krank.
Der langjährige Hausarzt und auch das Krankenhaus werden meist auf die Gebühr nach GOÄ 100 verzichten, ein hinzugerufener Notarzt kaum.
Hinzu kommt das evtl. Wegegeld.
LG Atze
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nurgis
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Re: Früher--------

Beitrag von nurgis »

@ Atze, tut mir leid, ich muß widersprechen. Meine Mutter starb Sylvester 1999/2000. Ich mußte keine Arztkosten oder Totenschein bezahlen , sondern bekam sogar noch einen Kostenausgleich für die Beerdigung von der Krankenkasse (KKH) .
Der Hund ist Dir im Sturme treu, der Mensch nicht mal im Winde.
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Atze
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Re: Früher--------

Beitrag von Atze »

nurgis hat geschrieben:@ Atze, tut mir leid, ich muß widersprechen. Meine Mutter starb Sylvester 1999/2000. Ich mußte keine Arztkosten oder Totenschein bezahlen , sondern bekam sogar noch einen Kostenausgleich für die Beerdigung von der Krankenkasse (KKH) .
Ich sagte ja, dass man in vielen Fällen drum herum kommt.
Aber prinzipiell ist die Ausstellung des Leichenschauscheines keine Tätigkeit, zu deren Begleichung eine gesetzliche Krankenkasse verpflichtet ist. Es gibt noch nicht mal eine Abrechnungsziffer dafür, nur die GOÄ 100 als privatärztliche Leistung. Im Prinzip darf also jeder zur Leichenschau hinzugerufene Arzt eine Privatliquidation ausstellen. Egal ob der Verstorbene in einer gesetzlichen Krankenkasse war oder nicht.
Ist so gesetzlich geregelt. Hausärzte und Krankenhäuser verzichten allerdings oft darauf.

Ich war langjährig als Notarzt tätig. Wenn ich zu dem mir unbekannten Verstorbenen gerufen wurde, wurde von den gesetzl. Krankenkassen meist der Notdienst (Fahrkosten) organisiert. Die Gebühr für die notwendige Untersuchung und die Ausstellung einer Bescheinigung musste von den Bestattungspflichtigen eingefordert werden. Wenn ich noch früher oder außerhalb des von den Krankenkassen finanzierten Notdienstes zu einem Todesfall gerufen wurde (mit eigenem PKW), musste von den Angehörigen auch das Wegegeld bezahlt werden.

Mit dem Augenblick des Todes ist nämlich die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse beendet. - Abgesehen von freiwilligen Leistungen - man kann ja diese Privatrechnung bei der Krankenkasse einreichen - aber auf Krankenschein kann man keinen toten untersuchen.

Klingt ja jetzt etwas gierig, wenn der Arzt dafür, dass er dafür, dass er Nachts für zwei Stunden zu einem unbekannten Toten für zwei bis drei Stunden raus gerufen wird und dafür eine Privatrechnung ausstellt, weil er diese Tätigkeit nicht direkt mit der Kasse abrechnen kann. Mit damals etwa 50 DM waren die drei Stunden Unterbrechung der Nachtruhe und Fahrt ja auch fürstlich beglichen.

Es gab durchaus einige Fälle, wo die 50 DM mehr schmerzten als das Hinscheiden des teuren Verblichen.
So... jetzt habt ihr die dunkle Seite von Atze kennengelernt.
LG Atze
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hundetraudl
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Re: Früher--------

Beitrag von hundetraudl »

Beim Finanzamt ist man als Toter auch noch steuerpflichtig für das Todesjahr (Problem der Erben) wieso muss dann die Krankenkasse
nicht für die Feststellung des Todes bezahlen. Das System ist einfach nur krank, alle sind nur da, wenn es um das abkassieren geht. >:)
Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt. (Ringelnatz)
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Re: Früher--------

Beitrag von Kipperlenny »

Also bei mir ist nen Sterbegeld-Irgendwas in die Lebensversicherung und BU-Versicherung eingeschlossen - davon kann meine Frau / Kinder von Totenschein bis Blumenstrauß alles bezahlen. Eine Risiko LV sollte jeder haben der Frau / Kinder hat - und die gibts ja schon ab 5€ im Monat...
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