Re: ... nach Spanien reisen können!?
Verfasst: Sa 2. Mai 2020, 08:48
Nun die Antwort hierauf ist eigentlich ziemlich einfach. Diese kennt jeder, der in der Stadt schon einmal schneller als 50 Km gefahren ist und nicht bestraft wurde. Es gibt halt auf der einen Seite das Gesetz und auf der anderen Seite den Vollzug. Ich kann hier nur auf die Gesetzeslage hinweisen, die in deinem Beispiel sicherlich mehrfach gebrochen wurde, ohne bestraft zu werden. Aber was hilft uns dies? Sollen jetzt die Leute, die aus irgendeinem Grund nach Spanien wollen oder müssen, es einfach einmal versuchen?chupacabra hat geschrieben: ↑Fr 1. Mai 2020, 15:31 Eigentlich kann man hier schreiben, was man will, verstanden wird es trotzdem nicht oder man will es einfach nicht verstehen.
Ich glaube langsam, man kann das alles auch nicht verstehen, weil niemand etwas Genaues weiß, selbst die Behörden nicht. Es ist alles eine Auslegungssache.
Erst kürzlich berichtete mir eine Freundin, dass ein deutscher Bundesbürger mit Zweitwohnsitz in Spanien von Frankfurt nach Madrid geflogen sei. Dort angekommen wurde er von der Polizei gefragt, wohin er wolle. Er gab nur an, 'nach Hause', und durfte nach dieser Auskunft weiter. Mit einem Leihwagen fuhr er dann unbehelligt zu seinem Ferienhaus an der Küste.
Und nun frage ich dich, wie das zu all den Empfehlungen, Verboten und Beschränkungen passt, die wir hier diskutiert, zitiert und verlinkt haben?
Ich denke, die Gesetzeslage selber ist sehr klar (Kein Ausländer darf rein). Allerdings kann es bei den Ausnahmeregelungen zur Diskussion kommen. Was ist eine Notlage? Ein Wasserrohrbruch in einer Zweitwohnung? Für den einen Ja, für den anderen Nein. Was sind humanitäre Gründe? Erst ein Flüchtlingsboot in Seenot vor der Spanischen Küste? Warum und in welchem Zusammenhang ist Soldaten die Einreise zu erlauben? Alles Punkte aus den Ausnahmeregeln.chupacabra hat geschrieben: ↑Fr 1. Mai 2020, 15:31 Eigentlich kann man hier schreiben, was man will, verstanden wird es trotzdem nicht oder man will es einfach nicht verstehen.
Ich glaube langsam, man kann das alles auch nicht verstehen, weil niemand etwas Genaues weiß, selbst die Behörden nicht. Es ist alles eine Auslegungssache.
Ja, habe ich gelesen. War es nicht der Konsul? Auch die Reaktion im Forum bzgl. des genannten Aufenthaltstitels ist mir aufgefallen.Oliva B. hat geschrieben: ↑Sa 2. Mai 2020, 03:59 Dann lies dir mal das Interview durch, das Costa Nachrichten mit dem deutschen Botschafter in Málaga geführt hat, und schau wie schwammig darin die Aussagen formuliert sind. Teilweise sind sie völlig verwirrend.
Aber auch in diesem Bericht wird differenziert zwischen Urlaubern und Ferienhausbesitzern.
Nach meinem Verständnis, was die Einreise nach Spanien sowie im speziellen Reise zu einer Zweitwohnung betrifft, hat auch CBN eine klare Aussage, die zumindest meiner Rechtsauffassung entspricht:
https://www.costanachrichten.com/servic ... 00756.htmlCN, 29.04.2020 hat geschrieben:Reise in Zweitwohnungen nicht erlaubt
Derzeit dürfen nur Staatsbürger, Einwohner, Durchreisende, und Diplomaten nach Spanien einreisen sowie Personen, die aus zwingenden Gründen ins Land müssen. Hinzu kommt, das Notstandsdekret verbietet der Bevölkerung ihre Zweitwohnungen aufzusuchen.
Und es sollte wohl klar sein, dass jene Ausländer, die aus einem zwingenden Grund einreisen dürfen, natürlich nur für diesen zwingenden Grund einreisen dürfen.