Alfonso hat geschrieben: ↑Mo 16. Sep 2019, 19:12
Guten Abend,
Wir hoffen es geht Ihnen gut. Mit Erlaubnis möchten wir gerne eine Nachricht an alle Kunden unserer Agentur und weiteren Forenmitglieder senden.
Es scheint, dass das Schlimmste vorbei ist und dass der Sturm nach der Verwüstung durch die 'gota fría' nachlässt.
Wenn Sie wegen den Überschwemmungen Schäden an Ihrem Haus, Auto, Geschäft oder Wohngemeinschaft erlitten haben, können Sie sich an unser Büro wenden, speziell jene Fälle die vom spanischem Konsortium, das bei Katastrophenrisiken die zuständige staatliche Stelle ist, bearbeitet werden müssen:
Tel. (+34) 966 390 830 oder (+34) 637 307 930
E-Mail:
info@granalacantinsurances.com
Wir möchten unsere Nachricht auch an alle anderen Personen weiterleiten, die aus jeglichem Grund dessen Versicherungsunternehmen, Agentur oder Bank nicht kontaktieren konnten oder angewiesen wurden sich direkt an das Konsortium zu wenden. Sie können sie unter den folgenden Telefonnummern erreichen:
900 222 665 (Freiwahl von einem spanischen Telefon) oder (+34) 952 367 042 (Festnetz). Wenn alle Leitungen besetzt sind, können Sie Ihre Telefonnummer hinterlassen um angerufen zu werden.
Das Konsortium bearbeiter nur in Spanisch. Wenn Sie sich mit der Sprache nicht sicher fühlen oder niemanden haben der Ihnen helfen kann, können Sie das beigefügte Formular ausdrucken, ausfüllen und an die regionale Delegation des Konsortiums senden:
Consorcio de Compensación de Seguros
Plaza de Tetúan, 15.
46003 - VALENCIA
Sie beauftragen einen Sachverständigen, der sich mit Ihnen in Verbindung setzt um die Schäden zu bewerten. Um die Bewertung und Bearbeitung der Akte zu erleichtern, schlägt das Konsortium folgende Hinweise vor:
"- Es ist notwendig, dass Sie die Überreste der beschädigten Ware dem Sachverständigen zur Verfügung stellen und falls dies nicht möglich wäre, die Überreste vor der Entfernung zumindest fotografieren.
- Wenn Sie eine dringende Reparatur vornehmen müssen, bewahren Sie die Rechnungen auf.
- Zum Zeitpunkt des Besuchs des Sachverständigen müssen Sie über die Kostenvoranchläge und gegebenenfalls Rechnungen für die Reparatur der Schäden (falls schon ausgeführt) sowie über zwei Kopien (Original und Kopie) Ihrer Versicherungspolice und aktuelle Rechnung verfügen, um dem Sachverständigen die Kopie beider Dokumente zuzustellen. "
Das Konsortium wird alle Daten anfordern, die sich auf das versicherte Objekt, den Versicherten und die Versicherung beziehen, auch Telefon- Kontaktnummer, E-Mail-Adresse und ein spanisches Konto (komplette IBAN), auf dem die Zahlung für den Schaden erfolgen soll.
Abhängig von den Umständen, identifizieren wir mit wem Sie bearbeiten müssen:
HAUS /GESCHÄFT /WOHNGEMEINSCHAFTEN:
1.- Wenn die Schäden auf Stromschäden, Wind, Hagel oder Regenwasser zurückzuführen sind, das durch Fassaden, Dächer oder Terrassen eindringt
--> wenden Sie sich an Ihr Versicherungsunternehmen/ Makler / Bank (in diesen Fällen ist die Versicherung zuständig und nicht das Konsortium)
2.- Wenn die Schäden auf Überflutung von Häusern oder Garagen zurückzuführen ist und das Regenwasser aufgrund von Flut/Wellen unter Türen etc. eingesickert ist --> wenden Sie sich an das Konsortium
AUTO / FAHRZEUGE
1.- Schäden an Fahrzeugen, die von Überschwemmungen oder Wellen betroffen sind --> wenden Sie sich an das Konsortium
2.- Schäden an Fahrzeugen, die durch Wind oder durch die Einwirkung von durch Wind verschobenen Gegenständen verursacht wurden, sind im Falle einer ‘Vollkaskoversicherung’ (Daños propios) gedeckt, wobei die vertragliche Selbstbeteiligung abgezogen wird. Bei reiner ‘Haftpflichtversicherung’ (Terceros) kann die Versicherung eine Akte eröffnen, das Konsortium muss jedoch veröffentlichen welche Gebiete von Windstärken über 120 km / h betroffen sind.
Beste Grüsse
Alfonso
Gran Alacant Versicherungen
P.D. Wir stellen gerade fest dass wir uns leider nicht sehr sicher sind auf welcher Weise Unterlagen oder Images angehängt werden können. Vielleicht kann @admin helfen, wir können das Konsortium Formular auch per email zustellen falls erwünscht.