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Kindstötung: Urteil gefällt

Verfasst: Mi 8. Nov 2017, 12:59
von Florecilla
Eine Mutter entführte und tötet 2013 ihren einjährigen Sohn und wurde nun in Spanien von einem Gericht zu 11 Jahren Gefängnis verurteilt. Die Schulmedizin-Gegnerin aus der Schweiz reiste damals mit ihrem Sohn nach Spanien und tötete diesen während eines Krankenhausaufenthalts in einer Klinik an der Costa Blanca, weil "sie ihren Sohn nur vor den schulmedizinischen Eingriffen der Ärzte hätte bewahren wollen". Die Staatsanwaltschaft hatte 17 Jahre Haft gefordert.

Re: Kindstötung: Urteil gefällt

Verfasst: Mi 8. Nov 2017, 13:32
von nurgis
War sie Zeugin Jehovas ? Die haben doch auch die gefährliche Einstellung : im Notfall kein fremdes Blut, sondern lieber sterben, da Gott gewollt.

Re: Kindstötung: Urteil gefällt

Verfasst: Mi 8. Nov 2017, 14:45
von Atze
nurgis hat geschrieben:War sie Zeugin Jehovas ? Die haben doch auch die gefährliche Einstellung : im Notfall kein fremdes Blut, sondern lieber sterben, da Gott gewollt.
So weit (Tötung) gehen selbst die nicht.
Laut Aussage ihres Vater war seine Tochter radikale Veganerin und entschiedene Gegnerin der Schulmedizin.
Was zwar die "Entführung" erklärt (wie damals die Verbringung der krebskranken Olivia Pilhar nach Spanien), aber nicht die Tötung.

Re: Kindstötung: Urteil gefällt

Verfasst: Mi 8. Nov 2017, 18:36
von Miesepeter
Es vergeht doch kaum ein Monat ohne einen Mord innerhalb der eigenen Familie. Kürzlich entsorgte (wieder mal) eine Frau ihr neugeborenens Kind in einem Müllcontainer. Trotz dem das Kind (über-) lebend geborgen werden konnte, plädierte der Staatanwalt auf 27 Jahre Freiheitsstrafe. Ehrfahrungsgemäss werden diese Strafen nicht voll abgesessen, und die span. Vollzugseinrichtungen sind hoffnugslos überfüllt (bis zu 3 Gefangene in einer Zelle von 10 qm).

Re: Kindstötung: Urteil gefällt

Verfasst: Mi 8. Nov 2017, 19:05
von rainer
Florecilla hat geschrieben:Eine Mutter entführte und tötet 2013 ihren einjährigen Sohn und wurde nun in Spanien von einem Gericht zu 11 Jahren Gefängnis verurteilt. Die Schulmedizin-Gegnerin aus der Schweiz reiste damals mit ihrem Sohn nach Spanien und tötete diesen während eines Krankenhausaufenthalts in einer Klinik an der Costa Blanca, weil "sie ihren Sohn nur vor den schulmedizinischen Eingriffen der Ärzte hätte bewahren wollen". Die Staatsanwaltschaft hatte 17 Jahre Haft gefordert.
Was hatte der Sohn denn eigentlich?

Re: Kindstötung: Urteil gefällt

Verfasst: Mi 8. Nov 2017, 19:18
von Atze
Einen "Hydrocephalus" d.h. "Wasserkopf". Davon gibt es mehrere Formen.
In der Regel besteht ein Missverhältnis zwischen der Liquor (Hirnwasser)-Produktion und dessen Resorption. Grund sind meist Verklebungen in Gängen zwischen den Ventrikeln (Hirnkammern). Führt unbehandelt zur Hirnschrumpfung infolge Überdruck bzw. zum Tod durch Einklemmung des Hirns.
Wird weniger mit Medikamenten sondern hauptsächlich durch kleine implantierte Schläuche (Shunts) mit Ventilen behandelt, die die Flüssigkeit ableiten.
Das Kind muss aber unter dauernder Kontrolle sein, da die Schläuche nicht mitwachsen und immer korrigiert werden müssen.
Bei frühzeitiger Erkennung und (allerdings aufwändiger) Behandlung, können die Kinder bei normaler Intelligenz eine normale Lebenserwartung haben.