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Steuern
Verfasst: Do 19. Apr 2018, 11:38
von donpedro1909
So nun ist es soweit,wir ziehen entgültig im September hier in unser Haus in Algorfa.Ein dickes Problem habe ich jetzt,da ich Rentner bin,habe ich gelesen,wenn ich die spanische Residenzia annehme,weil ich ja mehr wie 183 Tage hier bin,in D keinen Wohnsitz mehr habe,und keine Melde Adresse.Die Frage ist,werde ich dann in Deutschland beschränkt steuerpflichtig?Meine Rente soll weiter aufs deutsche Konto gehen.Da dann alle meine Freiberräge _Grundfreibetrag entfallen,bleibt dann von meiner so nicht so hohen Rente noch was übrig ? Oder kann ich da ich hier keine Beschäftigung ausübe,die umbeschränkte Steuerpflicht wieder beim Fa NeuBrandenburg beantragen ? könnte mich bitte jemand aufklären ?
Re: Steuern
Verfasst: Do 19. Apr 2018, 13:24
von Josefine
Es hängt davon ab, seit wann Du Rente beziehst.
Für alle, die vor dem 1. Januar 2015 erstmals eine deutsche Rente bezogen haben, bleibt es bei der alten Rechtslage, dass Spanien nur dann die Rente besteuern darf, wenn der Lebensmittelpunkt in Spanien liegt.
Ob Deine Rente auf ein deutsches oder auf ein spanisches Konto überwiesen wird, ist völlig egal.
Re: Steuern
Verfasst: Fr 20. Apr 2018, 07:57
von donpedro1909
Danke für die Antwort Josefine.
Re: Steuern
Verfasst: Fr 20. Apr 2018, 23:49
von hundetraudl
Josefine hat geschrieben: ↑Do 19. Apr 2018, 13:24
Es hängt davon ab, seit wann Du Rente beziehst.
Für alle, die
vor dem 1. Januar 2015 erstmals eine deutsche Rente bezogen haben, bleibt es bei der alten Rechtslage, dass Spanien nur dann die Rente besteuern darf, wenn der Lebensmittelpunkt in Spanien liegt.
Ob Deine Rente auf ein deutsches oder auf ein spanisches Konto überwiesen wird, ist völlig egal.
Lebensmittelpunkt ist ja wohl als Residenter Spanien. Also, was soll diese Auskunft
Re: Steuern
Verfasst: Sa 21. Apr 2018, 00:15
von Josefine
hundetraudl hat geschrieben: ↑Fr 20. Apr 2018, 23:49
Josefine hat geschrieben: ↑Do 19. Apr 2018, 13:24
Es hängt davon ab, seit wann Du Rente beziehst.
Für alle, die
vor dem 1. Januar 2015 erstmals eine deutsche Rente bezogen haben, bleibt es bei der alten Rechtslage, dass Spanien nur dann die Rente besteuern darf, wenn der Lebensmittelpunkt in Spanien liegt.
Ob Deine Rente auf ein deutsches oder auf ein spanisches Konto überwiesen wird, ist völlig egal.
Lebensmittelpunkt ist ja wohl als Residenter Spanien. Also, was soll diese Auskunft
Wie bist Du denn heute drauf?
Mir scheint, Du hast die Frage von DonPedro gar nicht verstanden.

Re: Steuern
Verfasst: Sa 21. Apr 2018, 11:29
von Josefine
Hallo @donpedro 1909,
hier habe ich einen sehr guten Link, der Dir sicherlich noch mehr weiterhelfen wird.
http://www.residentes.eu/index.php/de/b ... te-de.html
Viel Erfolg bei Deinem Vorhaben, hier in Spanien Resident zu werden.
