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Kosten bei Stockwerkeigentum
Verfasst: So 28. Okt 2018, 12:28
von brunnersteuer
Hallo liebe Forumsmitglieder
ich habe eine Frage zu den Kosten bei meiner Eigentumswohnung in Denia. Ein Miteigentümer möchte, dass ich mich an den Kostensanierung seines Dachstockes beteilige. Es handelt sich dabei um ein separat gebautes Haus, das hinter unserem 3- Familienhaus steht. Alles ist im Register unter einer einzigen Katasternummer erfasst, allerdings habe ich (und die anderen Parteien des MFH) keine Nutzungsrechte an dem frei stehenden Häuschen. Ich bin der Meinung, dass es sich bei diesem Häuschen um Sonderrecht handelt und der Eigentümer sämtliche Kosten alleine übernehmen muss. Wie seht ihr das? Allenfalls wäre ich auch froh um die Anschrift eines Anwaltes der mit diesem Fachgebiet vertraut ist. Herzlichen Dank im voraus.
Re: Kosten bei Stockwerkeigentum
Verfasst: So 28. Okt 2018, 12:41
von Cozumel
Das ist dreist.
Andererseits könnte es ja auch sein, dass er sich an den Kosten an Eurem Lift (wenn es denn einem gäbe) beteiligen müsste.
Anwalt kenne ich keinen. Leider
Re: Kosten bei Stockwerkeigentum
Verfasst: So 28. Okt 2018, 19:35
von Miesepeter
Aus den sehr spärlichen Informationen lässt sich die Sachlage nicht mal erahnen. Das Kataster hat da untergeordnete Wichtigkeit. Was steht denn in der Kaufurkunde bzgl. anteiligem Eigentum an welchem Gebäude. Wer hat wann wie Notwendikeiten irgendwelcher Sanierungskosten festgestell. Alles diesbezügliche regelt das sogen. "Ley de la Propiedad Horizontal". Unterschieden wird zwischen (anteiligem) Gemeinschaftseigentum (Fassaden, Dächer, Treppenhäuser, Trockenböden u.a.) das jedem Miteigentümer zur Nutzung zugänglich ist, und Privateigentum (zur alleinigen Nutzung). Wie gesagt, ohne genauere Einzelheiten zu kennen ist es unmöglich, hier etwas dazu zu sagen. In jedem Fall muss die angestrebte Sanierung der Eigentümergemeinschaft vorgelegt und von dieser beschlossen (oder auch nicht) werden.
Re: Kosten bei Stockwerkeigentum
Verfasst: So 28. Okt 2018, 20:19
von Florence
Ich bin da derselben Meinung wie Miesepeter. Zum einen ist die Info zur Sachlage eher spärlich, zum anderen müsste man sehen was in der Kaufurkund bezüglich der gemeinschaftlichen Elemente, etc. und zum anderen müssten solche Kostenbeteiligungen, wenn überhaupt zulässig, von der Eigentümergmeinschaft beschlossen (oder abgelehnt) werden.
Re: Kosten bei Stockwerkeigentum
Verfasst: Mo 29. Okt 2018, 08:13
von Solana
Hallo,
da es sich um eine Eigentümergemeinschaft handelt, gibt es doch normalerweise einen Präsidenten. Des weiteren, wenn Ihr Euch nicht selbst verwaltet, einen Verwalter. Diese sind vorab Deine Ansprechpartner, auch um sich irgendwelche unnötige eigene Kosten für eine Gestoria etc. zu ersparen.Oder Du sprichst mit dem Nachbarn, daß dieser sich an den Präsidenten bzw. den Verwalter wendet.
Viel Glück!
Solana
Re: Kosten bei Stockwerkeigentum
Verfasst: Mo 29. Okt 2018, 13:11
von georg.vt
Da Unklarheit besteht, gibt’s da ne Eigentümervertrag und Baulasteintragung im Grundbuch in dem das Grundstück beschrieben ist, so wäre in Deutschland. Da wir aber in Spanien sind hilf5 das nicht weiter, wenn ein Verwalter bestellt ist muss der das klären. Aber deine Beschreibung ist zu ungenau um das hier zu klären.