La supervivencia de Norwegian se decide el 16 de septiembre – auf Deutsch: Das Überleben von Norwegian entscheidet sich am 16. September…
Auch das Manager-Magazins titelte gestern (3.9.):
“Norwegian geht das Geld aus - nun schachert die Airline mit Schulden“ -
- „So sollen einige Gläubiger am 16. September darum gebeten werden, die Rückzahlung einer Anleihe von Dezember 2019 bis November 2021 zu verschieben.“
Das wirtschaftliche Überleben der Airline soll bei dem Treffen der Anleihegläubiger entschieden werden.
Als Garantie für seine Gläubiger hat das Unternehmen seine Slots am Flughafen London/Gatwick angeboten. Sollten die Gläubiger nicht zustimmen, wird die Lage für Norwegian kritisch, denn die Airline verlor allein im ersten Quartal dieses Jahres 155 Millionen Euro, hauptsächlich bedingt durch die 737-Max-Krise bei Boeing zusammenhängt. Norwegian hat 18 Maschinen dieses Flugzeugtyps. Dasselbe Problem hat auch Ryanair, doch die schreibt nach schwarze Zahlen und stößt lieber unrentable Flugbasen ab (3 auf den Kanarischen Inseln und eine in Girona).
Für Norwegian könnten daher drei Szenarien denkbar sein:
- -der Verkauf einiger seiner weniger profitablen Tochtergesellschaften, die die Inlandsrouten in Skandinavien und die Verbindungen zwischen dem inländischen Markt und Spanien bedienen,
-die endgültige Übernahme durch seinen Konkurrenten IAG
-der Konkurs.
Die Air-Berlin-Pleite hat gezeigt, dass viele Passagiere das Geld für ihren ausgefallenen Flug nicht erhalten haben, weil sie direkt gebucht haben. Im Fall einer Insolvenz besteht für sie kein Anspruch auf Ersatzbeförderung.
Diese und andere Tipps findet ihr auf der Seite des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland.„ Wurde der Flug über sogenannte Vermittler, z. B. Reisebüro, Online-Buchungsportal, gebucht, bestehen die Ansprüche nur gegenüber der Airline. Der Vermittler ist in diesem Fall zwar der Ansprechpartner für den Verbraucher, er haftet allerdings nicht selbst. […]Dieser kann die Zahlung möglicherweise erstatten, falls er sie noch nicht an die Airline weitergeleitet hat.“
Nur wer eine Pauschalreise gebucht hat (Flug und Hotel), kann Ansprüche beim Reiseveranstalter geltend machen. Dieser hat dann dafür zu sorgen, dass eine Ersatzbeförderung bereitgestellt wird.
„Verbraucher, die per Kreditkarte bezahlt haben, sollten ihre Kreditkartenbedingungen auf einen möglichen Insolvenzschutz prüfen.“