Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer außer Vollzug gesetzt
Verfasst: Fr 20. Nov 2020, 19:16
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Das ist wirklich eine gute und logische Entscheidung. Ich bin gespannt, ob es bei NRW bleibt, oder die anderen Bundesländer mitziehen (müssen).Oliva B. hat geschrieben: ↑Fr 20. Nov 2020, 19:16 Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer außer Vollzug gesetzt
Da würde ich mir keine großen Hoffnungen machen. Da müsste jemand einen Fehler zugeben, und diese Leute machen keine Fehler.Tina31 hat geschrieben: ↑Fr 20. Nov 2020, 19:25Das ist wirklich eine gute und logische Entscheidung. Ich bin gespannt, ob es bei NRW bleibt, oder die anderen Bundesländer mitziehen (müssen).Oliva B. hat geschrieben: ↑Fr 20. Nov 2020, 19:16 Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer außer Vollzug gesetzt
Abgesehen davon, ob das Schweizer Modell in Deutschland momentan was bringen würde, ist die Frage eher, ob überhaupt ein Interesse besteht, sich mit irgendwelchen Erleichterung zu beschäftigen. Für die Regierung gibt es m.M.n. mit Sicherheit wichtigere Sachen zu regeln als touristische Reisen in Risikogebiete. Obwohl ich direkt davon betroffen bin (sogar mehrfach), erscheint mir dieses Problem nicht gerade mit einer hohen Priorität ausgestattet.Eisbär hat geschrieben: ↑Sa 21. Nov 2020, 06:02 Vielleicht sollte man sich ein Beispiel an der Schweiz nehmen. Deren Regel ist: Einreisequarantäne nur, wenn man aus einem Land einreist, in dem die 14-Tage-Inzidenz mehr als 60 höher ist, als in der Echweiz.
Welcher Schutz sollte nicht mehr gewährleistet sein, wenn Personen aus Gebieten mit einer geringeren 7- oder 14-Tage-Inzidenz in Gebiete mit einer höheren Inzidenz einreisen?
Meiner Meinung nach gibt es Regeln, die die Allgemeinheit schützen und die sollte man auch befolgen. Allerdings finde ich, dass es durchaus erlaubt sein sollte, Regeln auch mal zu hinterfragen und falsch zu finden. Vor allem wenn Gerichte dazu eindeutige Entscheidungen treffen. Die Regel, dass jemand in Quarantäne muss wenn er in einem Gebiet war, welches viel weniger Infektionen hat, gehört für mich zu den unsinnigen. Dann müsste man auch jedes Mal, wenn man das Haus verlässt, z.B. um einzukaufen, danach in Quarantäne gehen.
Tja, na dann empfehle ich eine Lektüre: §28a.Tina31 hat geschrieben: ↑Sa 21. Nov 2020, 14:15Meiner Meinung nach gibt es Regeln, die die Allgemeinheit schützen und die sollte man auch befolgen. Allerdings finde ich, dass es durchaus erlaubt sein sollte, Regeln auch mal zu hinterfragen und falsch zu finden. Vor allem wenn Gerichte dazu eindeutige Entscheidungen treffen. Die Regel, dass jemand in Quarantäne muss wenn er in einem Gebiet war, welches viel weniger Infektionen hat, gehört für mich zu den unsinnigen. Dann müsste man auch jedes Mal, wenn man das Haus verlässt, z.B. um einzukaufen, danach in Quarantäne gehen.