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Islas Canarias wieder Risikogebiet

Verfasst: Fr 18. Dez 2020, 13:34
von chupacabra
Ab Sonntag, 20.12.2020 gelten die Islas Canarias aus der Sicht von DE wieder als Risikogebiet. Dies kommt pünktlich zu den Weihnachtsurlauben. Damit gelten dann wohl vor allem auch die Quarantäne-Bestimmungen bei der Rückreise.

Quelle: spiegel.de, +++ Corona-News am Freitag +++, 18.12.2020.

Re: Islas Canarias wieder Risikogebiet

Verfasst: Sa 19. Dez 2020, 06:42
von Oliva B.
chupacabra hat geschrieben: Fr 18. Dez 2020, 13:34 Ab Sonntag, 20.12.2020 gelten die Islas Canarias aus der Sicht von DE wieder als Risikogebiet. Dies kommt pünktlich zu den Weihnachtsurlauben. Damit gelten dann wohl vor allem auch die Quarantäne-Bestimmungen bei der Rückreise.

Quelle: spiegel.de, +++ Corona-News am Freitag +++, 18.12.2020.
Diese Entscheidung war fällig, da die Kanarischen Inseln seit einiger Zeit wieder über dem Grenzwert 50 bei der 7-Tage-Inzidenz liegt.

Die Quarantänebestimmungen gelten jedoch nicht bundeseinheitlich. Für alle Personen, die nach Nordrhein-Westfalen aus einem Land einreisen, das vom RKI als Risikogebiet ausgewiesen ist, ist die Coronaeinreiseverordnung ersatzlos ausgelaufen. *) Aufgrund einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster gibt es derzeit keine grundsätzliche Quarantäneverpflichtung mehr. Ob und in welcher Form demnächst bundesweit neue Bestimmungen zur Einreise aus sog. Risikogebieten erlassen werden, steht noch nicht fest.

Aber auch in NRW sind Einreisende aus sog. Risikogebieten verpflichtet, sich vor der Einreise digital unter www.einreiseanmeldung.de anzumelden. Ausnahmen bestehen z. B. für den ‚kleinen Grenzverkehr‘.

Weiterhin gültig ist jedoch die bundesweit geltende „Verordnung zur Testpflicht von Einreisenden aus Risikogebieten“. Danach ist auf Anforderung des zuständigen Gesundheitsamtes nach Einreise ein Testnachweis vorzulegen. Gefordert ist dann der Nachweis eines negativen Coronavirus-Tests in deutscher, englischer oder französischer Sprache (als Papier- oder Digitaldokument). Die zugrundeliegende Testung darf höchstens 48 Stunden zurückliegen.
Weitere Informationen stehen auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts.
Quelle: Landesportal - Wir in NRW, Stichwort: Einreise-Bestimmungen

*) wobei ich mich frage, was diese Ungleichbehandlung deutscher Bundesbürger bezwecken soll. Es ist also durchaus möglich, dass beispielsweise ein Bayer einen Rückflug von den Kanaren (oder anderen Risikogebieten) nach NRW bucht, von dort nach Hause fährt, um auf diese Weise die heimische Quarantänebestimmungen zu umgehen. :-?