C. V.: Missachtung von Einreiseverboten nur ein "Kavaliersdelikt"?

Quarantäne, Transit durch Frankreich, Corona-Test, Flugänderungen, Cierre Perimetral u. a. Restriktionen auf der Reise
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Mausifan
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Re: C. V.: Missachtung von Einreiseverboten nur ein "Kavaliersdelikt"?

Beitrag von Mausifan »

girasol hat geschrieben: Mi 10. Feb 2021, 11:46 Da geht es aber doch um die eigene Wohnung und nicht um eine gemietete Ferienwohnung.

Gruß
girasol
Ich bin mir da nicht sicher, ob eine gemietete Wohnung gemeint ist, oder die Wohnung wo man gemeldet ist. :-s
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girasol
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Re: C. V.: Missachtung von Einreiseverboten nur ein "Kavaliersdelikt"?

Beitrag von girasol »

Was ich gemeint habe: In dem von Miesepeter erwähnten Recht auf Nutzung der Wohnung ist doch nicht eine auf einen begrenzten Zeitraum gemietete Ferienwohnung zum Zwecke eines Urlaubs gemeint, sondern eine dauerhaft bewohnte (also auch dort gemeldet/Wohnsitz), ob jetzt gemietet oder im eigenen Besitz befindend.

Gruß
girasol
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Mausifan
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Re: C. V.: Missachtung von Einreiseverboten nur ein "Kavaliersdelikt"?

Beitrag von Mausifan »

Hat man denn kein Recht auf Nutzung einer gemieteten Wohnung, wenn man dort nicht gemeldet ist?
Zeit ist eine Illusion die das Bewusstsein erfunden hat um die Realität zu verstehen.
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Re: C. V.: Missachtung von Einreiseverboten nur ein "Kavaliersdelikt"?

Beitrag von Luise »

Für uns ist das Thema "Winter an der Costa Blanca" eigentlich erledigt. Ich werde auf keinen Fall reisen, solange die Situation so ist, wie sie ist. Und vor allem nicht, solange man in die C. Valencia überhaupt gar nicht einreisen darf aus touristischen Gründen. Ich werde keine Verbote und Regeln umgehen.

Ich bin froh, dass die Vermieterin unseres Ferienhauses das inzwischen genauso sieht und wir unseren Aufenthalt in ihrem Haus noch ein weiteres Mal verschieben können. Natürlich ist das schade, auch weil wir so schnell nicht mehr so einfach fünf Wochen Urlaub am Stück nehmen können, aber es ist nun einmal nicht zu ändern.
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Re: C. V.: Missachtung von Einreiseverboten nur ein "Kavaliersdelikt"?

Beitrag von girasol »

Mausifan hat geschrieben: Mi 10. Feb 2021, 12:48 Hat man denn kein Recht auf Nutzung einer gemieteten Wohnung, wenn man dort nicht gemeldet ist?
Ist man denn nicht gemeldet, wenn man in einer gemieteten Wohnung lebt?
Oder reden wir aneinander vorbei?

Miesepeter weiß da sicher Bescheid.

Gruß
girasol
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Re: C. V.: Missachtung von Einreiseverboten nur ein "Kavaliersdelikt"?

Beitrag von baufred »

girasol hat geschrieben: Mi 10. Feb 2021, 13:47 Ist man denn nicht gemeldet, wenn man in einer gemieteten Wohnung lebt?
... die Frage ist falsch formuliert!! ... man ist nicht :!: .... man muß sich selbst anmelden :idea: :!:

Anmeldungen sind "Bringepflichten" > ihr müsst selbst aktiv werden :!: ... sonst droht bei "erwischt" werden Strafe ...

Fristen:
> 3 Monate: Empadronamiento (Einwohnermeldeamt)
> 183 Tage (=Dauerwohnsitz): Residencia (> Eintragung ins „Registro Central de Extranjeros“) mit nachfolgend steuerrechtliche Auswirkung > "Welteinkommen" wird in Spanien versteuert m. Ergänzungsregelungen bei versteuertem Rentenbezug in D'land ...

... ausgenommen sind hier touristische Kurzzeitvermietungen in enstsprechend genehmigten Wohnungen/Häuser bis max. 30 Tagen (je nach Genehmigungsart gibt's aber auch hier Ausnahmen bei der Dauer) - hier obliegt die Anmeldung dem Vermieter mit Weiterleitung an z.B. an.: Comisaría de Policía o Puesto de la Guardia Civil ....
Infos dazu:
https://www.lodgify.com/blog/es/obligac ... acionales/
https://www.turisme.gva.es/opencms/open ... ticas.html
Saludos -- baufred --
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Re: C. V.: Missachtung von Einreiseverboten nur ein "Kavaliersdelikt"?

Beitrag von Oliva B. »

girasol hat geschrieben: Mi 10. Feb 2021, 11:46
Miesepeter hat geschrieben: Mi 10. Feb 2021, 10:49 Im § 33 der span. Verfassung wird ausdrücklich das uneingeschränkte Recht auf Nutzung der Wohnung garantiert, und dieses Recht ist durch den Alarmzustand nicht eingeschránkt oder gar aufgehoben. Dazu stellt dss Oberste Gericht (STC) in seinem Urteil 83/2016 fest, daß, anders als beim Ausnahme- und Belagerungszustand, die Ausrufung des Alarmzustandes kein (von der Verfassung erfasstes) Grundrecht außer Kraft setzt. Wenn das kein Schlupfloch ist......
Da geht es aber doch um die eigene Wohnung und nicht um eine gemietete Ferienwohnung.

Gruß
girasol
Nein, in Artikel 33 wird nicht ausdrücklich das uneingeschränkte Recht auf Nutzung der Wohnung garantiert, sondern das Recht auf Eigentum wird anerkannt.

Im Artikel 33 der spanischen Verfassung steht:
1. Das Recht auf Privateigentum und das Erbrecht werden anerkannt.
2. Die soziale Funktion dieser Rechte grenzt ihren Inhalt nach Maßgabe der Gesetze ab.
3. Niemand darf seiner Güter und seiner Rechte enteignet werden, es sei denn aus gerechtfertigten Gründen des öffentlichen Nutzens oder des Interesses der Allgemeinheit sowie gegen entsprechende Entschädigung und nach Maßgabe der Gesetze.
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girasol
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Re: C. V.: Missachtung von Einreiseverboten nur ein "Kavaliersdelikt"?

Beitrag von girasol »

baufred hat geschrieben: Mi 10. Feb 2021, 14:38
girasol hat geschrieben: Mi 10. Feb 2021, 13:47 Ist man denn nicht gemeldet, wenn man in einer gemieteten Wohnung lebt?
... die Frage ist falsch formuliert!! ... man ist nicht :!: .... man muß sich selbst anmelden :idea: :!:

Anmeldungen sind "Bringepflichten" > ihr müsst selbst aktiv werden :!: ... sonst droht bei "erwischt" werden Strafe ...

Fristen:
> 3 Monate: Empadronamiento (Einwohnermeldeamt)
> 183 Tage (=Dauerwohnsitz): Residencia (> Eintragung ins „Registro Central de Extranjeros“) mit nachfolgend steuerrechtliche Auswirkung > "Welteinkommen" wird in Spanien versteuert m. Ergänzungsregelungen bei versteuertem Rentenbezug in D'land ...

... ausgenommen sind hier touristische Kurzzeitvermietungen in enstsprechend genehmigten Wohnungen/Häuser bis max. 30 Tagen (je nach Genehmigungsart gibt's aber auch hier Ausnahmen bei der Dauer) - hier obliegt die Anmeldung dem Vermieter mit Weiterleitung an z.B. an.: Comisaría de Policía o Puesto de la Guardia Civil ....
Infos dazu:
https://www.lodgify.com/blog/es/obligac ... acionales/
https://www.turisme.gva.es/opencms/open ... ticas.html
Dann war das missverständlich formuliert. ;-)
Ich dachte, wenn man in einer Wohnung lebt, ob es die eigene ist oder eine gemietete, ist man ja dort angemeldet - natürlich nachdem man sich selbst angemeldet hat, das ist mir klar.
Wegen Mausifans Aussage "Hat man denn kein Recht auf Nutzung einer gemieteten Wohnung, wenn man dort nicht gemeldet ist?" habe ich dann die Frage gestellt, weil mir nicht klar war, was für eine Wohnung das ist, bei der man nicht gemeldet ist.

Gruß
girasol
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Re: C. V.: Missachtung von Einreiseverboten nur ein "Kavaliersdelikt"?

Beitrag von haSienda »

Rockcrunsher hat geschrieben: Mi 10. Feb 2021, 08:37 Na ja, ich muss schon zugeben, dass meine Ausführungen zu "so geht Demokratie" einen etwas "belehrenden" touch hatten

Ja.
Aber offenbar war das auch nötig.

Ich persönlich stehe zu 101% hinter Deinen Aussagen.

Gruss
Derek
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Oliva B.
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Re: C. V.: Missachtung von Einreiseverboten nur ein "Kavaliersdelikt"?

Beitrag von Oliva B. »

Hallo Scandy,
ich bin dir noch die Antwort auf deinen Beitrag vom 8. Februar schuldig, aber erst fehlte mir die Zeit – und dann fehlten mir tatsächlich die Worte… :?
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@ Scandy
Du schreibst, „es gibt auch schon geimpfte Foristen, welche nicht an einen Unfall oder sonstiges denken, sondern einfach nur eine Möglichkeit sehen, das alltägliche Training / Leben aufzunehmen“.
Einige Länder haben bereits angekündigt, geimpften Personen die Einreise mit einem digitalen Impfpass zu erleichtern. Dänemark und Schweden gehören dazu. Wenn ihr zu den privilegierten Impfgruppen gehört, könntet ihr theoretisch bedenkenlos einreisen, doch die Gesetzeslage ist noch nicht so weit.
Weiter schreibst du: „Torrevieja ist am Wochenende geschlossen, wie alle Städte über 50K Einwohnern im Bezirk von Valencia. Zuvor kommt man herein. Heraus kommt man immer, wenn man nicht den ersten Wohnsitz in dieser Region hat.“
Ja, während der Woche kommt man problemlos in die Städte über 50.000 Einwohner, und zwar aus allen drei Provinzen der Comunidad Valenciana. Darüber hinaus nicht, denn die ganze Region ist immer noch an allen Grenzen abgeriegelt, und zwar an jedem Tag der Woche.

Lockerungen sind Schritt für Schritt bis zum 9. Mai geplant. Dann endet der Ausnahmezustand in Spanien.
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