Bitte um Bestätigung ob alles richtig ist
Verfasst: Di 21. Sep 2021, 19:26
Hallo,
hoffe es geht allen gut.
War in den letzten Tagen damit beschäftigt das Thema Krankenkasse (ist auf meiner „to do list“) zu klären. Internet schön und gut, aber ich vertraue nicht alles was da geschrieben wird und da wollte ich um eure Bestätigung bitten. Schaue oft auf die Webseite von Mag Wilhelm und natürlich auch hier. Unten habe ich mal geschrieben was ich herausgefunden habe und auf mich zutreffen würde. Wäre wirklich dankbar, wenn mir jemand sagen könnte ob die Informationen richtig sind.
Vielen Dank im Voraus.
Wer hat das Recht auf medizinische Versorgung in Spanien?
Sie sind als EU-Bürger resident in Spanien durch die Eintragung in das zentrale Ausländerregister („Registro Central de Extranjeros“) und verfügen über keinen anderweitigen obligatorischen Krankenversicherungsschutz.
Damit Sie das Recht auf öffentliche Gesundheitsfürsorge haben, brauchen Sie die Anerkennung dieses Rechts durch das spanische Institut der Sozialversicherung („Instituto Nacional de Seguridad Social“-INSS). Das erfolgt von Amts wegen oder auf Antrag.
Sie müssen die Anerkennung des Rechts auf öffentliche Gesundheitsfürsorge beantragen, wenn Sie in Spanien resident sind und keinen obligatorischen Versicherungsschutz auf anderem Weg haben
Antragsformular („Solicitud de reconocimiento del derecho a la asistencia sanitaria“) ausgefüllt und unterschrieben. Erhältlich bei den Kundenzentren der Sozialversicherung oder im Internet EU-Bürger: Anmeldebescheinigung/Residencia („Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión“) zusammen mit gültigem Reisepass oder Personalausweis
Fallbezogen:
• Meldebestätigung der Wohnsitzgemeinde („Volante de empadronamiento“) nicht älter als 3 Monate
• Nachweis, dass kein anderweitiger verbindlicher Versicherungsschutz vorliegt. Ausgestellt durch die zuständige Krankenkasse des Herkunftslandes. (Hoffe da werde ich kein Problem haben da ich noch in England lebe)
Hinweis: Übersetzung in Spanische durch einen beeidigten Dolmetscher erforderlich
hoffe es geht allen gut.
War in den letzten Tagen damit beschäftigt das Thema Krankenkasse (ist auf meiner „to do list“) zu klären. Internet schön und gut, aber ich vertraue nicht alles was da geschrieben wird und da wollte ich um eure Bestätigung bitten. Schaue oft auf die Webseite von Mag Wilhelm und natürlich auch hier. Unten habe ich mal geschrieben was ich herausgefunden habe und auf mich zutreffen würde. Wäre wirklich dankbar, wenn mir jemand sagen könnte ob die Informationen richtig sind.
Vielen Dank im Voraus.
Wer hat das Recht auf medizinische Versorgung in Spanien?
Sie sind als EU-Bürger resident in Spanien durch die Eintragung in das zentrale Ausländerregister („Registro Central de Extranjeros“) und verfügen über keinen anderweitigen obligatorischen Krankenversicherungsschutz.
Damit Sie das Recht auf öffentliche Gesundheitsfürsorge haben, brauchen Sie die Anerkennung dieses Rechts durch das spanische Institut der Sozialversicherung („Instituto Nacional de Seguridad Social“-INSS). Das erfolgt von Amts wegen oder auf Antrag.
Sie müssen die Anerkennung des Rechts auf öffentliche Gesundheitsfürsorge beantragen, wenn Sie in Spanien resident sind und keinen obligatorischen Versicherungsschutz auf anderem Weg haben
Antragsformular („Solicitud de reconocimiento del derecho a la asistencia sanitaria“) ausgefüllt und unterschrieben. Erhältlich bei den Kundenzentren der Sozialversicherung oder im Internet EU-Bürger: Anmeldebescheinigung/Residencia („Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión“) zusammen mit gültigem Reisepass oder Personalausweis
Fallbezogen:
• Meldebestätigung der Wohnsitzgemeinde („Volante de empadronamiento“) nicht älter als 3 Monate
• Nachweis, dass kein anderweitiger verbindlicher Versicherungsschutz vorliegt. Ausgestellt durch die zuständige Krankenkasse des Herkunftslandes. (Hoffe da werde ich kein Problem haben da ich noch in England lebe)
Hinweis: Übersetzung in Spanische durch einen beeidigten Dolmetscher erforderlich