ich habe meinen Kenntnisstand mal zusammengefasst - bitte korrigieren falls irgendwas nicht stimmt.
Welches Land für den Krankenversicherungsschutz zuständig ist hängt grundsätzlich ab von:
• der Arbeitssituation (Arbeiter, Rentner, arbeitslos, usw.)
• dem Wohnsitzland
PKV:
Ziehen Privatversicherte auf Dauer in ein EU Land, bleibt ihre Versicherung bestehen, sofern sie sie nicht kündigen. Der Versicherer ist nur zu den Leistungen verpflichtet, die er auch in Deutschland erbringen würde.
Wenn der Versicherte später nach Deutschland zurückkehren wird, und fürs Ausland eine gesonderte Versicherung abgeschlossen hat, so kann die private Krankheitsvollversicherung für die Dauer des Auslandsaufenthaltes in eine Anwartschaftsversicherung (da gibt es kleine und große) umgewandelt werden
GKV:
In Deutschland gesetzlich Versicherte können sich in Spanien mit ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC, auf der Rückseite Ihrer deutschen Versicherungskarte) medizinisch behandeln lassen
Bei einem Umzug nach Spanien verfällt der Schutz der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung(!)
Spanien:
Die Krankenversicherung ist auch in Spanien für alle Bürger Pflicht, d.h. Arbeitnehmer, Selbständige und teilweise auch Rentner müssen Beiträge in die Seguridad Social entrichten.
Grundvoraussetzung für den Zugang zu staatlichen Gesundheitsleistungen ist für alle Ausländer, die länger als drei Monate in Spanien leben, die Registrierung im Ausländerregister. Auch bekannt als Residencia („Certificado de Registro de Ciudadano de la Union Europea“).
Die Meldebestätigung „empadronamiento“ bildet die Grundvoraussetzung bzw. Grundlage für die öffentliche Gesundheitsfürsorge („asistencia sanitaria“) in Spanien. Damit hat man die Möglichkeit, die öffentliche Krankenversicherungskarte („Tarjeta sanitaria“) beim örtlichen Gesundheitszentrum („centro de salud“) zu beantragen. Mit dieser Karte hat man Zugang zu den öffentlichen Gesundheitsleistungen in Spanien.
Will man von der Versicherungspflicht ausgenommen werden, muss eine bestehende Krankenversicherungsvertrag nachgewiesen werden. Für die Gesetzliche Krankenversicherung gibt es dafür das „Formular S1“ (früher E 106). Für Privatversicherte gibt es das “Certificate of entitlement“.
Für Rentner die ihren gewöhnliche Aufenthalt nach Spanien verlegen, ist für den Krankenversicherungsschutz entscheidend, woher Ihre Rente kommt:
- Wenn eine spanische Rente bezogen wird, dann ist man durch das spanische Krankenversicherungssystem versichert – selbst wenn Sie auch Rentenzahlungen aus anderen Ländern erhalten.
- Wenn man keine Rente und anderes Einkommen in Spanien hat, bleibt der Versicherungsschutz in dem Land, woher die Rente kommt und es werden dort auch die Beiträge gezahlt.