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Herrenlose Häuser/Immobilien

Verfasst: Sa 9. Jul 2022, 14:08
von Steinis
Hallo an Euch.
Gestern habe Ich etwas über die Google Suche "Herrenlose Häuser"gehört.
Angeblich sind Städte und Gemeinden froh, wenn Sich ein "Verrückter" für solche Immobilien findet.
Habt Ihr da irgendwelche Erkenntnisse zu dem Thema?
So etwas wäre ja auch eine Alternative wenn die Renovierung überschaubar ist.
Nordische Grüße von Anette und Stefan ;)

Re: Herrenlose Häuser/Immobilien

Verfasst: Sa 9. Jul 2022, 19:42
von Miesepeter
"Herrenlos" ist wohl etwas übertrieben, "Verlassen/aufgegeben" beschreibt die Sache besser. Die Auswahl ist riesengroß, ganze Urbanisatkionen, ca. 3.000 verlassene Ortschaften stehen zur Auswahl. Den Finanzbehörden sind zudem ca. 4 Mio. leerstehende bewohnbare Zweit- oder Drittwohnungen bekannt. Sowas aus der Ferne zu betreiben ist kaum möglich, also herkommen und sich vor Ort schlau machen. Dazu ist viel Zeit und noch mehr Gedukld erforderlich, aber wer sucht der findet.

Re: Herrenlose Häuser/Immobilien

Verfasst: So 10. Jul 2022, 18:08
von Miesepeter
Zur Vervollständigung: bei den Urbanisationen haben sich wo möglich Hasubesetzer etabliert, die ich ncht als Nachbarn haben möchte. In den verlassenen Orten ist es sehr schwer, den ggw. Eigentümer zu ermitteln, die Grundbucheintragungen beziehejn sich auf länsgt Verstorbene oder unbekanten Aufenthaltes. Viele Objekte sind gar nicht bewohnbar und es fehlt auch jede Infrastruktur.

Re: Herrenlose Häuser/Immobilien

Verfasst: Mi 26. Apr 2023, 10:05
von Miesepeter
Morgen wird im Parlament ein neues Wohnungsgesetz verbschiedet, was aber das eigentliche Problem ncht löst und schon seit einiger Zeit die Opposition auf die Barrikaden gerufen hat, einschl, eine mgl. Verfassungsbeschwerde. U.a. wird es den Eigentümern erschwert, Hausbesetzer und Mietsäumige los zu werden, besonders wenn diese als sozial "Bedürftige" gelten. Andererseits können Mietern zusätzliche Kosten wie Steuern und Gemeinschaftskosten aufgebürdet werden. Anfallende Maklergebühren gehen zu Lasten der Vermieters.