Immobilien Bewohnbarkeitsbescheinigung, Schuldenfreiheit...

Preisentwicklung, rechtl. Voraussetzungen, Kataster, Grundbuch, Genehmigungen etc.
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baufred
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Re: Immobilien Bewohnbarkeitsbescheinigung, Schuldenfreiheit...

Beitrag von baufred »

... zu den Stichpunkten, mal etwas ausführlicher zusammengestellt von einer dtsch. Anwalts-HP > zum "querchecken" >:d< B-) :

>> https://www.immobilienrecht-spanien.de/ ... liste.html
Saludos -- baufred --
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vitalista
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Re: Immobilien Bewohnbarkeitsbescheinigung, Schuldenfreiheit...

Beitrag von vitalista »

rbgies hat geschrieben: Do 22. Dez 2022, 13:16
Das Ding ist, um eine Immobilie zu kaufen, muss ich zuerst eine Reservierungsgebühr machen (ca. 4000 Euro). Die mach ich aber ohne zu wissen, ob daß Teil überhaupt die oberen Kriterien erfüllt. Wenn nicht,.. Tschüss Kohle.
Weiß jemand wie man sich das ersparen kann?
Schlimmer ist das natürlich, wenn sich Sachen herausstellen, wenn man die 10 % Anzahlung gemacht hat.

Viele Grüße und schöne Feiertage.

Ronald


Ich hatte einen Freund beim Kauf zum Übersetzen begleitet und hatten in den Reservierungsvertrag eintragen lassen, dass Voraussetzung für die Gültigkeit dieses Vertrages die Wohnbarkeitsbescheinigung ist. Es hat zwar ewig gedauert, bis diese erteilt wurde, es hat aber alles geklappt.
Zur Überprüfung aller Unterlagen wurde eine Gestoría eingeschaltet.
Falls du interessiert bist, kann ich per PN gerne den Kontakt erstellen.
Wer morgens zerknittert aufsteht, hat tagsüber noch Entfaltungsmöglichkeiten!
Miesepeter
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Re: Immobilien Bewohnbarkeitsbescheinigung, Schuldenfreiheit...

Beitrag von Miesepeter »

Die Bewohnbarkeitsbescheinigung (Cedula de habitabilidad) ist eine unverzichtbare Unterlage, auf die in gar keinem Fall verzichtet werden und nicht älter als 1 Jahr sein sollte.
Der Intellekt steht nachgeordnet zum Willen (Briefträger Gert Postel)
Reichtum ist die Fähigkeit, das Leben voll auszukosten (H. D. Thoreau)
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Atze
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Re: Immobilien Bewohnbarkeitsbescheinigung, Schuldenfreiheit...

Beitrag von Atze »

Miesepeter hat geschrieben: Fr 23. Dez 2022, 11:19 Die Bewohnbarkeitsbescheinigung (Cedula de habitabilidad) ist eine unverzichtbare Unterlage, auf die in gar keinem Fall verzichtet werden und nicht älter als 1 Jahr sein sollte.
Wir haben sie etwas mühselig bekommen, nachdem wir den geerbten Bau ganz fertig bekommen hatten. Ist 10 Jahre her, mühselig und nur mit Einschaltung eines Architekten.
Warum braucht man dann alle Jahre neue?
Und woher? Und mit welchem Aufwand dann?
LG Atze
Solana
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Re: Immobilien Bewohnbarkeitsbescheinigung, Schuldenfreiheit...

Beitrag von Solana »

Soweit mir bekannt ist, verliert eine Wohnbarkeitsbescheinigung nach fünf Jahren ihre Gültigkeit und sollte dann erneuert werden. Finde ich auch etwas übertrieben und verursacht unnötige Kosten. Bei einem Verkauf muß diese natürlich vorgelegt werden und da ist es schon gut, wenn alle Veränderungen "offiziell" und mit Genehmigung ausgeführt wurden. Sonst fängt die Rennerei an...
Miesepeter
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Re: Immobilien Bewohnbarkeitsbescheinigung, Schuldenfreiheit...

Beitrag von Miesepeter »

Ein Architwkt ist nicht notwedig, jeder Sachverständige "Perito Tasador" macht das für weniger Geld.
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Re: Immobilien Bewohnbarkeitsbescheinigung, Schuldenfreiheit...

Beitrag von Löwenköpfchen »

Als wir letztes Jahr unsere Bewohnbarkeitsbescheinigung mit Hilfe eines Aparejador’s beantragt haben, bin ich bei meiner Suche im Netz auf diesen Artikel gestoßen
Bewohnbarkeitsbescheinigung Immobilienkauf Spanien.pdf
Bewohnbarkeitsbescheinigung Spanien
(83.59 KiB) 53-mal heruntergeladen
Vielleicht hilft er Dir bei manchen Fragen

Viele Grüße
Carmen
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chris
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Re: Immobilien Bewohnbarkeitsbescheinigung, Schuldenfreiheit...

Beitrag von chris »

Miesepeter hat geschrieben: Fr 23. Dez 2022, 16:36 Ein Architwkt ist nicht notwedig, jeder Sachverständige "Perito Tasador" macht das für weniger Geld.
Für die Ausstellung eines certificado de habitabilidad, das Grundlage für die licencia de 2ª ocupación ist, kommst Du mit einem tasador nicht weit.

Da muss schon jemand her, der técnico competente ist, zum Beispiel Aparejador oder Architekt.
Saludos,
Chris
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baufred
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Re: Immobilien Bewohnbarkeitsbescheinigung, Schuldenfreiheit...

Beitrag von baufred »

... mal keine "Gerüchteküche", sondern Fakten :roll: >:d< :

Achtung > Hinweis, dass jede Comunidad Autónoma durchaus andere Staffelungen der Gültigkeitsdauer haben kann - und, der Hinweis am Schluss, dass 'Cédulas de primera ocupación' wertiger sind und den zum Zeitpunkt der Ausstellung gültigen Qualitätsstandard widerspiegelt, die aus heutiger Sicht aber nicht den aktuellen Normenstandard entsprechen muss > z.B. Energieeinsparung/'Öko'technologien u.a. in den konstruktiven Bauteilen > hier: Darstellung im aktuellen 'Certificado energético'...

https://quodabogados.com/cedula-de-habi ... es-basicas

Zitat:
Vigencia de la cédula de habitabilidad
La vigencia de la cédula de habitabilidad depende de cada Comunidad Autónoma. No obstante, como norma general es de 15 años, pero hay que diferenciar entre las cédulas de habitabilidad de primera ocupación y las de segunda ocupación y rehabilitación.
Cédulas de primera ocupación. Las cédulas de habitabilidad que fueron otorgadas entre 2004 y 2012 tienen una vigencia de 15 años, siendo que las posteriores a 2012 tienen una vigencia de 25 años.
Cédulas de segunda ocupación y rehabilitación. Para este tipo de cédulas de habitabilidad, la vigencia general es de 15 años.  

La vigencia de las cédulas de habitabilidad de primera ocupación es superior a las otras, porque actualmente se exigen mayores garantías en la edificación, y ello supone que la vivienda mantenga mejores condiciones durante más tiempo. 
Saludos -- baufred --
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Re: Immobilien Bewohnbarkeitsbescheinigung, Schuldenfreiheit...

Beitrag von Beefeater »

Miesepeter hat geschrieben: Fr 23. Dez 2022, 11:19 Die Bewohnbarkeitsbescheinigung (Cedula de habitabilidad) ist eine unverzichtbare Unterlage, auf die in gar keinem Fall verzichtet werden und nicht älter als 1 Jahr sein sollte.
Bei einem Kauf sehe ich das ein. Beim Verkauf auch.

Aber was ist, wenn jemand wie ich nun gar nicht vor hat sein Haus jemals wieder zu verkaufen?
Ich bin so einer, der in seinem Haus sterben möchte. Ganz besonders möchte ich niemals wieder zurück in die Ampel Irrenanstalt Deutschland.

Braucht man diese Bescheinung nochmal irgendwann? Oder kann ich die jetzt für alle Zeiten vergessen?
... Et het noch emmer joot jejange
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