Strafzettel wegen Nichtentrichtung der Parkgebühr

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snowking
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Strafzettel wegen Nichtentrichtung der Parkgebühr

Beitrag von snowking »

Hallo, kann mir jemand einen Tipp geben: Habe vor wenigen Tagen mein Auto (Österr. Kennzeichen) in Benidorm, in - laut meiner irrigen Meinung - gebührenfreien Kurzparkzone mit Einstellung der Parkuhr hinter der Windschutzscheibe abgestellt. Bei Rückkehr nach 40 Minuten hatten ich einen Strafzettel hinter dem Scheibenwischer.

Inzwischen weiß ich, daß in spanien generall alle blau markiereten Parkplätze gebührenpflichtig sind. (Parkuhr gab es leider nur außer Sichtweite auf anderer Straßenseite, ansonsten keine Hinweise, weshalb mir der Fehler unterlaufen ist.

Jetzt zur Frage: Auf dem "Ticket" sind die Strafgebühren angeführt: € 90,- (mit 45 € "Reduktion") - die bei bei Bezahlung innerhalb von 20 Tagen - wie das Internet lehrt, Anwendung findet.
Der Strafzettel ist ausgestellt vom Ajuntament Benidorm (nicht von der Polizei) und enhält keinerlei Angabe wo oder wie das Geld zu entrichten ist (kein Bankverbindung, Kontonummer, IBAN oder ähnliches). Auch keine Adresse der ausstellenden Behörde.
Im kleingedruckten Text heißt es dann laut google-Übersetzung: "Um diese freiwillige Beschwerde zu bezahlen oder anzufechten müssen Sie zu Hause auf die Benachrichtigung der NISNA warten. (Zu Nisna habe ich keinerlei Eintragung im Internet gefunden).

Wie sollte ich mich verhalten (bin kein Resident). Daß Strafen auch Länderübergreifend in der EU eingezogen werden ist mir bekannt. - (Allerdings ist von einer Bagatellgrenze, was die Ermittlung der Fahrerdaten im Ausland betrifft von € 70,- die Rede). Gleichzeitig wird aber erwähnt das zwischen polizeilichen Strafen (wegen Geschwindigkeitsüberschreitung oder Sicherheitsgefährdungen) und Gebühren der Gemeinden (wegen Falschparken - wie in meinem Fall) unterschieden werden muß. Leider wird nicht weiter ausgeführt inwieweit dies einen Unterschied macht.
Kann ich einfach abwarten ob/bis ich eine schriftliche Verständigung in Österreich erhalte - oder kann ich dann die 50%ige Ermäßigung bei sofortiger Bezahlung defintiv vergessen?

Danke für Hinweise falls hier Sachkundige oder vergleichbar Betroffene etwas dazu sagen können!

LG Snowking
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maxheadroom
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Re: Strafzettel wegen Nichtentrichtung der Parkgebühr

Beitrag von maxheadroom »


Hola todos y snowking,
tut mir ja leid das Du mit diesen Dingen konfrontiert worden bist, aber in meinen grauen Zellen ist die dunkle Erinnerung aufgetaucht das an den entsprechenden Automaten auch eine Option vorhanden ist das TGicket gleich zu bezahlen, da wird in Deinem Fall ja jetzt eh zu spät sein. Ich weiss nur das in einem Fall eines Geschwindigkeitsvergehens in Frankreich die deutsche Polizei mir das ticket zugestellt hat , nach Begleichung war die Sache erledigt . Ist halt immer ärgerlich, wenn solche Dinge einem den schönen Aufenthalt mit ein paar Essigtropfen versauen :((
Saludos
maxheadroom
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baufred
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Re: Strafzettel wegen Nichtentrichtung der Parkgebühr

Beitrag von baufred »

... lt. HP des Ayuntamientos Benidorm "treibt" multas "parking" die SUMA fürs Ayuntamiento ein ....

> verfügbare Büros (auch in Denia):
>>> https://www.suma.es/es/oficinas

... fragen lohnt sich, ob auch dort die Zahlungen für Benidorm entgegen genommen werden ....

> auch eine elektronische Zahlweise ist möglich sowie Bareinzahlungen > sh. HP unten:
>>> https://www.suma.es/PortalWeb/localizad ... ?idioma=es
Saludos -- baufred --
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chris
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Re: Strafzettel wegen Nichtentrichtung der Parkgebühr

Beitrag von chris »

Wenn die SUMA das Kassieren übernimmt, sollte die Zahlung auch über die Homepage möglich sein. Einfach mal etwas stöbern, suma.es gibt es auch auf Englisch, falls das eigene Spanisch dafür nicht ausreicht. Auf dem Strafzettel sollte eine Referenz angegeben sein, mit der sich der Vorgang zuordnen lässt.
Saludos,
Chris
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snowking
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Re: Strafzettel wegen Nichtentrichtung der Parkgebühr

Beitrag von snowking »

Danke für die Antworten! Eine Vorgangsnummer ist drauf auf dem ticket; und, wenn ich selbst aktiv werde in Richtung Eurer Hinweise finde ich bestimmt auch eine Zahlungsmöglichkeit....
Wie ich das sehe besteht in der vorliegenden Konstellation aber die Möglichkeit wenn ich abwarte gar nicht bezahlen zu müssen allerdings verbunden mit der Gefahr, daß in einigen Wochen oder Monaten in Österr. dann € 90,- statt den derzeiten € 45,- fällig werden.
LG
snowking
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Miesepeter
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Re: Strafzettel wegen Nichtentrichtung der Parkgebühr

Beitrag von Miesepeter »

Den Wisch kannst Du getrost vergessen, er dient lediglich als Hinweis, daß eine Ordnungswidrigkeit FESTGESTELLT (abe nicht bewiesen) wurde. Sollte ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden ist das Ordnungsamt gesetzlich gehalten, dies Dir mitzuteilen und eine Frist für Widerspruch zu setzen, nach deren Ablauf Dir ein vollstreckbarer Bußgeldbescheid zugestellt werden (und nachweisbar Dir zur Kenntnis helangen) muß (was sich in der Praxis rcht schwierig gestaltan düfte). Laß die Dinge auf Dich zukommen wie der Torero den Stier (um ihn dann elegant ins Leere laufen zu lassen), es kann nicht schlimmer werden. Die Rechtmäßigkeit der nicht von der Polizei ausgestellten Strafzettel (sogen. private d.h. nicht amtliche Anzeigen "Denuncias voluntarias") ist juristisch mehr als umstritten und hat u.a. keine Beweiskraft.
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chris
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Re: Strafzettel wegen Nichtentrichtung der Parkgebühr

Beitrag von chris »

Miesepeter hat geschrieben: Fr 23. Dez 2022, 11:36 Den Wisch kannst Du getrost vergessen, [...]
Warum sollte er!?

Die Ordnungswidrigkeit wird nicht infrage gestellt, höchstwahrscheinlich besteht sogar die Möglichkeit, über die SUMA bequem zu bezahlen und in den Genuss von 50% Rabatt plus einem ruhigen Gewissen zu kommen, dass die Sache damit endgültig aus der Welt geschaffen ist.

Was sollte also Anlass dafür sein, den "Wisch" zu vergessen und es darauf ankommen zu lassen, welche Ideen das Rathaus hat oder nicht hat, um an die doppelte Summe plus ggf eine saftige Bearbeitungsgebühr zu kommen? Dass in Spanien unter Umständen sogar gegen geltendes Recht Fakten geschaffen werden, ist Dir bekannt. Dass man als Betroffener dann meistens dumm dasteht, weil ein Anwalt viel Geld kostet und man drei Jahre auf einen Termin bei Gericht wartet, ebenfalls.

Deinen Vorschlag finde ich nicht angemessen, es geht wesentlich souveräner: da gab es im TV vor langer Zeit wieder einmal eine Reportage über dieses kurze Stück Autobahn durch Österreich, für das man eine Vignette kaufen muss. Einer der Deutschen, die dort gezielt angehalten wurden, meinte, man könne nicht alle Regeln und Gesetze kennen, deswegen habe er immer ein paar Euro einstecken, um ggf Strafen zu bezahlen.

Diese Einstellung ist cool, vor seiner Verantwortung wegzulaufen ist es nicht. Wenn man einen Regelverstoß begangen hat, dann sollte man das ausbügeln und gut ist.
Saludos,
Chris
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Re: Strafzettel wegen Nichtentrichtung der Parkgebühr

Beitrag von Solana »

Vor Jahren hatte ich auch einmal einen Strafzettel bekommen und mir die Frage gestellt, wo ich diesen bezahlen kann. Bin mit dem Zettel zur Post gegangen und konnte dort meine "Strafe", natürlich mit 50% Rabatt, bezahlen. Ob es jetzt auch noch so ist .... Vielleicht steht auf der Rückseite des "Mandats" ein Hinweis.
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Re: Strafzettel wegen Nichtentrichtung der Parkgebühr

Beitrag von Miesepeter »

Zitat: "..man könne nicht alle Regeln und Gesetze kennen.." und aus eigener Erfahrung analog demenstprechend nicht die verfügbaren Möglichkeiten, sich effektiv zu wehren/verteidigen. So ist es auch dem Aussenstehenden wenig bzw. gar nicht bekannt, daß 60+% derartiger Anzeigen Formfehler enthalten und schon deshalb hinfällig sind. U.a. ist mir ein Fall bekannt, bei dem ein Autofahrer wegen zu schnellen Fahrens (180 in 80 km-Zone) freigesprochen wurde, weil er nicht über seine Rechte belehrt worden war. Selbstverständlich kann es jeder halten und zahlen wie er will. UND: es gibt eine Lücke in der anwendbaren span. Verwaltungsordnung LPA die es ernöglicht, für so gut wie jedes Verwaltungsverfahren die Einstellung zu erwirken.
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chris
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Re: Strafzettel wegen Nichtentrichtung der Parkgebühr

Beitrag von chris »

Miesepeter, eventuell ist nicht jeder gestrickt wie Du und fühlt sich genötigt, sich gegen einen völlig zu recht erhaltenen Strafzettel von lächerlichen 45€ zu wehren. Von Verteidigen kann hier keine Rede sein, dazu müsste die Anschuldigung ja unrechtmäßig sein.

Da hat halt jeder seine eigenen Hobbies und Präferenzen, in was er seine Zeit investieren will. In diesem Sinne chacun a son goût, und natürlich ¡Feliz Navidad!
Saludos,
Chris
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